Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine verlassen immer mehr Menschen das Land, um Schutz in den angrenzenden Nachbarländern zu finden. Bereits jetzt zeichnen sich Engpässe in der Unterbringung ab. Der Landrat und die Bürgermeisterin und Bürgermeister der Kommunen im
Kreis Paderborn warnen eindringlich vor, auf eigene Faust loszufahren
und Menschen in den Kreis Paderborn zu bringen, ohne zuvor den
dauerhaften Verbleib der Geflüchteten geklärt zu haben. Dafür gebe es geordnete Verfahren, die sicherstellen, dass die ankommenden Menschen untergebracht und versorgt werden. Zuständig hierfür seien die Städte und Gemeinden. „Fahren Sie nicht in die Grenzregionen zur Ukraine. Sie gefährden sich und andere. Holen Sie bitte auch keine Menschen von Bahnhöfen und Parkplätzen ab. Schlimmstenfalls werden durch solche Aktionen bestehende und koordinierte Absprachen zwischen den Kommunen konterkariert oder gar blockiert“, warnen die Behördenchefs eindringlich.
Der Landrat und die Bürgermeisterin und Bürgermeister betonen gleichzeitig, dass sie unendlich dankbar sind für die Solidarität und Hilfsbereitschaft der Bevölkerung. „Wir sind dabei, gemeinsam alle notwendigen Vorbereitungen und Vorkehrungen hier vor Ort zu treffen, in Absprache mit den übergeordneten Stellen“. Hilfe sei bitter nötig, aber sie müsse geordnet erfolgen und sinnvoll sein. Geldspenden seien derzeit sehr willkommen und könnten bedarfsgerecht und zielgenau verteilt werden, „im Sinne aller, die von Herzen kommend helfen möchten“.
Auf dieser Seite finden Sie Spendenkonten und die Links zu den Ukraine-Sonderseiten der Städte und Gemeinden. Hier findet man genaue Infos, was derzeit gebraucht wird, sowie die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Städte und Gemeinden, die dafür sorgen, dass die Hilfe ankommt.
Ja. Eine Fahrkarte ist für die Einreise bis auf Weiteres nicht erforderlich; es reicht der ukrainische Pass oder ein entsprechendes ukrainisches Ausweisdokument. Für die Weiterreise im Fernverkehr kann ein kostenloses „helpukraine“-Ticket im DB Reisezentrum (an Bahnhöfen) ausgestellt werden. Für Reisen im deutschen Nahverkehr brauchen Menschen aus der Ukraine keine Fahrkarte. Die Deutsche Bahn hat Informationen zusammengestellt (auf Ukrainisch, Russisch, Englisch, Deutsch): https://www.bahn.de/info/helpukraine.
Geflüchtete aus der Ukraine werden gebeten, sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in den Einwohnermeldeämtern der Stadt oder der Gemeinde des Aufenthaltsortes anzumelden. Nur so können auch Leistungen (Sozial- und Krankenhilfe) bezogen werden. Aufgrund der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird die Ausländerbehörde von sich aus Kontakt aufnehmen und zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einladen oder hilfsweise vorab Bescheinigungen ausstellen, mit denen auch eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden kann.
Auch ukrainische Staatsangehörige, die visumfrei für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland eingereist sind, können eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt einholen. Die aus der Ukraine Vertriebenen können einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes beantragen, ohne dass vorher außerhalb Deutschlands ein Visum erteilt worden sein muss.
Der Aufenthaltstitel kann bei den Ausländerbehörden von Stadt (für alle, die in der Stadt Paderborn wohnen) und Kreis Paderborn (für alle, die in den Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn mit Ausnahme der Stadt Paderborn wohnen) beantragt werden. Kontakt per E-Mail: ukraine@kreis-paderborn.de
Menschen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft sowie Menschen mit Flüchtlingsstatus, Staatenlose oder Schutzsuchende, die bis zum 24.02.2022 in der Ukraine gelebt haben, sind bis zum 23.05.2022 von der Visumsfrist befreit. Die Einreise nach Deutschland darf ohne gültigen Pass erfolgen, ein Ausweisdokument mit Lichtbild ist derzeit ausreichend.
Nein, das ist nicht nötig. Der erforderliche Schutz wird in einem anderen schnelleren Verfahren gewährt. Ukrainischen Staatsangehörigen wird deshalb empfohlen, von der Stellung eines Asylantrages abzusehen. Das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen Asylantrag zu stellen, besteht jedoch unabhängig davon fort.
Die Betroffenen können eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragen. Dieser Aufenthaltstitel berechtigt automatisch zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit oder unselbstständigen Beschäftigung. Die Ausländerbehörde muss bei Titelerteilung die Erwerbstätigkeit erlauben. Sie wird bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Das bedeutet, dass keine weitere Arbeitserlaubnis einer anderen Behörde erforderlich ist.
Der Aufenthaltstitel kann bei den Ausländerbehörden von Stadt (für alle, die in der Stadt Paderborn wohnen) und Kreis Paderborn (für alle, die in den Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn mit Ausnahme der Stadt Paderborn wohnen) beantragt werden.
Solange die Geflüchteten sich visumsfrei in Deutschland aufhalten, können sie sich aufhalten, wo sie möchten. Sobald sie sich registriert haben, können sich ihren Wohnort generell nicht selbst aussuchen, sondern werden einem bestimmten Bundesland und dann einer bestimmten Kommune zugeteilt. Laut dem Bundesinnenministerium dürfen Personen, die privat bei Freunden oder Familie untergekommen sind, aber voraussichtlich dortbleiben. Kurzfristig können die Geflüchteten auch in Notunterkünfte oder Ertnaufnahmeeinrichtungen übernachten.
Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und um Unterstützung (z.B. Unterkunft, Verpflegung) bitten, erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Diese Leistungen können bei den kreisangehörigen Kommunen beantragt werden.
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben einen Anspruch auf medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sie erhalten in den Rathäusern der Städte und Gemeinden ihres Aufenthaltsortes einen so genannten Krankenschein. Mit diesem Krankenschein werden die Kosten übernommen.
Sobald Geflüchtete registriert sind und einer Kommune zugewiesen wurden, besteht für die betroffenen Kinder und Jugendlichen Schulpflicht. Im Rahmen der Zuweisung erfolgt auch eine Beratung der ankommenden Familien aus der Ukraine zur angemessenen Beschulung ihrer Kinder. Informationen zur Beratung im Kreis Paderborn finden Sie hier.
In naher Zukunft soll den ukrainischen Geflüchteten der Zugang zu Integrationskursen ermöglicht werden. Einen freiwilligen, jedoch kostenpflichtigen Sprachkurs können sie jederzeit besuchen.
Ja. Die kostenlose Bürgertestung ist nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Somit kann jede hier lebende und/oder arbeitende Person die kostenlosen Bürgertestungen in Anspruch nehmen. Derzeit gilt in vielen Bereichen die 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet), u.a. auch im Kreishaus und in den Rathäusern der Städte und Gemeinden. Eine Übersicht über alle Testeinrichtungen findet man unterkreis-paderborn.de/schnelltest.
Menschen aus der Ukraine können sich kostenlos gegen das Coronavirus in der Impfstelle in der Sälzerhalle in Salzkotten oder auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten impfen lassen.
Hier finden Sie einen Link, unter dem Sie Termine in der Impfstelle in Salzkotten vereinbaren können. Dort können sich geflüchtete Personen auch untersuchen lassen. Ebenso werden dort weitere Impfungen, z.B. gegen Masern, vorgenommen.
Weitere Informationen auf unserer Homepage zum Coronavirus finden Sie hier.
Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine Impfpflicht gegen Corona. Gleichwohl werden auch die Menschen aus der Ukraine dringend gebeten, sich impfen zu lassen. Wer mit dem russischen oder chinesischen Impfstoff geimpft ist, benötigt nach aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie, um in der EU als immunisiert zu gelten.
Materialien zur Corona-Schutzimpfung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in ukrainischer Sprache finden Sie hier.
Um Menschen, die ihre Tiere, d.h. Hunde oder Katzen, mit auf die Flucht genommen haben, in dieser existenziellen Notlage einen unbürokratischen Grenzübertritt zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission ihren Mitgliedsstaaten nahegelegt, die Einreisebestimmungen hinsichtlich der Tollwutimpfung zu erleichtern. Die Bundesrepublik hat dieser Bitte entsprochen. Für die Einreise nach Deutschland bedeutet dies, dass Tierhalter mit ihren Heimtieren bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen können ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen.
Weitere Infos finden Sie hier.
Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKoVet) begrüßt diese Vorgehensweise und informiert auf ihren Seiten über Erleichterung der tollwutbezogenen Einreisebeschränkungen für Heimtiere aus der Ukraine. Weitere Infos finden Sie hier.
Wer Hunde oder Katzen aus der Ukraine mitgebracht hat und im Kreis Paderborn untergebracht ist, wird gebeten, sich beim Veterinämt des Kreises Paderborn zu melden (per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-paderborn.de) oder eine Tierarztpraxis aufzusuchen, damit das Tier untersucht werden kann und alles Weitere wie beispielsweise die Ausstellung eines Heimtierausweises, Mikrochipping, eine Tollwut-Impfung oder auch eine Antikörper-Titer Bestimmung veranlasst werden können.
Geflüchtete Menschen aus der Ukraine werden gebeten, sich nach ihrer Ankunft beim Einwohnermeldeamt ihrer Kommune anzumelden. Aufgrund der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird die Ausländerbehörde von sich aus Kontakt aufnehmen und zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis einladen.
In Deutschland sind junge Menschen im Alter von sechs bis 18 Jahren schulpflichtig. Mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter auch schulpflichtig. Aber hier muss sich niemand sorgen: Wichtig ist es, dass die Menschen erst einmal ankommen und sich mit allem vertraut machen können.
Aufnahme in Grundschulen
Die ukrainischen Eltern können ihre Kinder direkt an der wohnortnächsten Grundschule anmelden.
Weiterführende Schulen in Trägerschaft der Stadt Paderborn
Die ukrainischen Eltern bekommen einen Schulplatz über das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Paderborn vermittelt und werden gebeten, einen Termin mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) zu vereinbaren unter der Telefonnummer: 05251 308-4636. Über das KI wird dann ein Schulplatz vermittelt.
Weiterführende Schulen in Trägerschaft der Städte und Gemeinden im Kreis Paderborn (mit Ausnahme der Stadt Paderborn)
Die Schülerinnen und Schüler können sich direkt bei den weiterführenden Schulen anmelden.
Ausnahme: Schülerinnen und Schüler, die am Stichtag 31.7.2021 bereits 16 Jahre alt waren, werden gebeten, einen Termin mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) zu vereinbaren unter der 05251 308-4636. Über das KI wird dann ein Schulplatz vermittelt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Um die Unterstützung der Männer, Frauen und Kinder aus der Ukraine finanziell zu erleichtern, hat die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern steuerliche Erleichterungen in Kraft gesetzt. Durch diese sollen die bürokratischen und steuerlichen Hürden für diejenigen, die nun helfen wollen, so weit wie möglich abgebaut werden.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen:
Die Erleichterungen greifen für Maßnahmen vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Weitere Infos finden Sie hier.
Der russische Angriff auf die Ukraine hat zu großer Not und einer Vielzahl von Vertriebenen in und aus der Ukraine geführt.
Zum derzeitigen Zeitpunkt treffen viele Menschen in den umliegenden Ländern Polen, Ungarn und Rumänien ein, die vor Ort versorgt werden. So ist auch die Paderborner Partnerstadt Przemyśl in hohem Maße betroffen. In Stadt und Kreis Paderborn ist eine unfassbar große Solidarität mit den Menschen in Przemyśl und der Ukraine festzustellen.
Die Stadt Paderborn hat auf ihrer Internetseite www.paderborn.de/helfersteckbrief-ukraine Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema "Unterstützung für Przemyśl/Vertriebene aus der Ukraine" zusammengestellt.
Es finden sich Informationen zu den Themen Sach- und Geldspenden, Tätigkeit als Dolmetscher*in, allgemeine Unterstützung, Aufnahme von Flüchtlingen, Unterbringungs- und Wohnraumangebote sowie zu ausländerrechtlichen Fragestellungen.
Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE49 4765 0130 1010 1855 83
Kto.-Nr.: 1010185583
VerbundVolksbank OWL
IBAN: DE10 4726 0121 8601 9000 01
Kto.Nr.: 8601900001
Als Spendenquittung reicht der Überweisungsbeleg bzw. der Kontoauszug aus. Spendenquittungen werden daher nur auf Nachfrage von der Stadtverwaltung ausgestellt.
Weitere Infos auf den Seiten der Stadt Paderborn finden Sie hier.
Der Krieg in der Ukraine hat verheerende Auswirkungen für Millionen von Menschen. Fluchtartig müssen Menschen ihre Wohnung und Heimat verlassen und können oftmals nur das Notwendigste mitnehmen. Die Lage wird immer dramatischer. Unter den Leidtragenden sind auch etwa 42.000 Überlebende nationalsozialistischer Verfolgung. „Ihnen muss jetzt und langfristig vor Ort geholfen werden. Grundbedarfsgüter wie Nahrungsmittel, lebenswichtige Medikamente und Kleidung werden bereits in manchen Gebieten immer knapper oder stehen gar nicht mehr zur Verfügung“, heißt es im Spendenaufruf des neu gegründeten Hilfsnetzwerkes, das Überlebende der NS-Verfolgung in der Ukraine unterstützen möchte.
Auf Initiative des Vereins KONTAKTE-KOHTAKTbI haben sich rund 30 Gedenkstätten, Museen sowie verschiedene Initiativen und Vereine aus der ganzen Bundesrepublik, darunter das Kreismuseum Wewelsburg, dazu entschlossen, ein Hilfsnetzwerk für Überlebende der NS-Verfolgung in der Ukraine aufzubauen, um schnell und unbürokratisch den hochbetagten Opfern der NS-Ausbeutungs- und Vernichtungspolitik und ihren Familien zu helfen. Zu vielen haben die im Netzwerk vertretenen Einrichtungen seit einigen Jahren und Jahrzehnten Kontakt.
Zudem brauchen die langjährigen Partnerorganisationen der im Netzwerk vertretenen Institutionen nicht nur in der Ukraine, sondern auch in Russland und Belarus Unterstützung: Für ihr Personal, aber auch bei der Sicherung ihrer Arbeitsergebnisse, Archivalien und Daten.
Für diesen Zweck wurde ein Spendenkonto eingerichtet, welches von dem Berliner Verein KONTAKTE-KOHTAKTbI, der seit vielen Jahren Erfahrungen mit Spendenauszahlungen in dieser Region hat, treuhänderisch verwaltet wird.
Die Koordination des Netzwerkes wird unterstützt von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft (EVZ).
Spendenkonto bei der Berliner Volksbank:
Empfänger: Kontakte-Kontakty
IBAN: DE59 1009 0000 2888 9620 02
BIC: BEVODEBB
Unter www.hilfsnetzwerk-nsverfolgte.de wird fortlaufenden über die laufenden Aktionen unterrichtet.
Freitag, 25. Februar
Landrat Christoph Rüther und der Sprecher der Bürgermeisterin und der Bürgermeister im Kreis Paderborn, Hövelhofs Bürgermeister Michael Berens, zeigen sich erschüttert über die Ereignisse in der Ukraine, „über den aggressiven und brutalen Angriff auf ein gemeinsames Wertesystem, auf eine Friedensarchitektur, die den Menschen seit 1945 eine der längsten Phasen von Frieden, Freiheit und Wohlstand gebracht hat“.
Die Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn helfen bei der Unterbringung ukrainischer Flüchtlinge, bei Spendenaktionen und Organisation von Hilfslieferungen. „Wichtig sind jetzt schnelle und unbürokratische Hilfen. Wer Aktionen planen möchte, Unterstützung dabei braucht, kann sich jederzeit an uns wenden. Wir öffnen Türen und ebnen Wege“,unterstreichen Rüther und Berens.
Die Kommunen im Kreis Paderborn unterstützen auch die Initiative von Paderborns Bürgermeister Michael Dreier, der seinem Amtskollegen der polnischen Partnerstadt Przemysl Unterstützung bei der Aufnahme von Flüchtlingen zugesagt hat.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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