Die wesentliche Aufgabe im Katastrophenschutz stellt die Abwehr von Gefahren für die Gesundheit oder das Leben von Menschen dar. Der Kreis Paderborn hat als zuständige Katastrophenschutzbehörde das zuverlässige Zusammenwirken von Feuerwehr und Hilfsorganisationen im Katastrophenfall zu gewährleisten.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) leitet und koordiniert der Kreis Paderborn die notwendigen Einsatz- und Abwehrmaßnahmen bei Großeinsatzlagen und Katastrophen.
Zur Abwehr solcher Ereignisse, bei denen Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, hat der Kreis einen Katastrophenschutzplan erstellt, in dem die Zuständigkeiten der an der Gefahrenabwehr beteiligten Einrichtungen geregelt sind.
Ebenso hat der Kreis Paderborn einen Krisenstab eingerichtet, der ereignisbezogen durch den Landrat als politischem Gesamtverantwortlichen, seinem Vertretung bzw. durch den Leiter des Krisenstabes einberufen werden kann.
Der Stab ist dann für einen begrenzten Zeitraum aktiviert und erledigt alle mit dem Ereignis in Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen. Ihm gehören neben Mitarbeitern der Kreisverwaltung auch Vertretung anderer Behörden und Einrichtungen an.
In regelmäßig durchgeführten Übungen trainieren die Mitglieder des Krisenstabes ihr Zusammenwirken, damit im Falle des Falles die Bewältigung einer Katastrophe reibungslos funktioniert.
Maßnahmen, die der operativ-taktischen Gefahrenabwehr dienen, werden durch die Einsatzleitung koordiniert. Dem Stab der Einsatzleitung gehören Führungs- und Funktionskräfte der Feuerwehren und Fachberater verschiedener Hilfsorganisationen und des THW an.
Kreis Paderborn
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