Mit den Eltern zu verreisen ist zwar sehr schön, aber umso älter man wird, umso stärker gehen die Interessen von Eltern und Kindern auseinander. Vier von fünf Teenagern wollen lieber mit Freunden als mit ihren Eltern verreisen. Beliebt sind z.B. Camping, Cluburlaub, Sprachferien und Städtetouren.
Im Kreis Paderborn gibt es eine Vielzahl von spannenden und günstigen Ferienfreizeiten, die von Jugendgruppen, Häusern der offenen Tür oder Sportvereinen angeboten werden. Mehr Informationen gibt es hier: Ferienfreizeiten im Kreis Paderborn
Doch es gibt auch Jugendliche, die lieber selbstorganisiert verreisen wollen. Doch nicht alles, was sich der Nachwuchs erträumt, ist auch erlaubt. Es gibt kein Gesetz, das Kindern oder Jugendlichen unter 18 verbietet, ohne Begleitung eines Erwachsenen in Urlaub zu fahren. Trotzdem darf der Nachwuchs nicht allein entscheiden, ob, wie lange und wohin die Reise geht. Nach § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind die Eltern verpflichtet und berechtigt, ihr Kind zu beaufsichtigten und seinen Aufenthalt zu bestimmten.
Die Persönlichkeit des Kindes spielt bei der Entscheidung eine große Rolle. Folgende Aspekte sollten als Entscheidungshilfe dienen:
- geistige Reife
- Grad der Selbstständigkeit
- Umgang mit ungeplanten Situation
- Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Eltern
- Vertrauensverhältnis zu den Begleitpersonen
Jugendliche unter 18 sind beschränkt geschäftsfähig und können daher nur im Rahmen ihres Taschengeldes Geschäfte tätigen. Liegt eine schriftliche Einverständnisverklärung der Eltern vor, kann gebucht werden. Dabei muss beachtet werden, ob der Campingplatz, das Hotel etc. Minderjährige ohne Aufsicht überhaupt aufnimmt.
Die Jugendschutzbestimmungen variieren von Land zu Land und müssen stets beachtet werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. vom Bundesfamilienministerium hat dazu den "Europäischen Jugendschutzatlas" zusammengestellt. Aktuelle Informationen gibt es auch bei den jeweiligen Botschaften.
Eltern müssen darauf achten, das ihr Kind im Krankheits- und Schadensfall und bei Unfall abgesichert sind.
In das Reisegepäck des Jugendlichen gehört außer dem Ausweis auch eine Vollmacht der Eltern sowie die Krankenversicherungskarte und alle wichtigen Telefonnummern für den Notfall.
Eltern sollten ausloten, ob eine organisierte Jugendreise mit volljährigen Aufsichtspersonen einen Kompromiss darstellt.
Das Angebot an speziellen Jugendreisen ist riesig. Längst bieten nicht nur örtliche Kommunen oder Sozialverbände „Urlaub unter Aufsicht“ an. Teens haben die Wahl zwischen Strandferien und Städtetouren, Sprachreisen, Sportcamps, Tanzworkshops, Abenteuercamps und vielem mehr, und das rund um den Globus.
Bei der Auswahl der Reise sollte darauf geachtet werden, dass der Veranstalter Qualitätskriterien erfüllt und Erfahrungen nachweisen kann. Das BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. hat einige Qualitätskriterien aufgestellt, nach denen Eltern entscheiden können, ob sie in die Reise ihres/ihrer Kindes/Kinder einwilligen.