Das Bundesprogramm soll für und mit Kindern und Jugendlichen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr niedrigschwellige Zugänge zu Bewegung und kultureller Bildung schaffen und ihre Gesundheit ganzheitlich fördern. Das kann in den Jahren 2023 und 2024 über verschiedene Formate (u.a. auch Freizeiten) umgesetzt werden.
Worum geht es?
Es sind besondere Zeiten, die wir als Gesellschaft gerade durchleben. Zeiten, die viele Herausforderungen, Veränderungen und auch Unsicherheiten und Bedrohungen mit sich bringen. Dies trifft ganz besonders auch die junge Generation.
Das Bundesministerium will mit den Akteuren der Jugendarbeit Kindern und Jugendlichen mit Solidarität begegnen, ihnen zuhören und ihnen proaktiv Raum für Teilhabe und Engagement geben. Das Bundesprogramm "Das Zukunftspaket" richtet sich direkt an Kinder und Jugendliche. Sie können Projektideen entwickeln und vorschlagen. Um ihre Projekte zu beantragen und umzusetzen, werden sie die Unterstützung von Trägern und Vereinen vor Ort brauchen.
Auch Kommunen können über das Zukunftspaket gefördert werden, um gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote für Bewegung, Kultur und Gesundheit zu planen und umzusetzen.
Darüber hinaus bietet das Bundesprogramm lokalen Organisationen und Kommunen Impulse an, um mehr Angebote für Kinder- und Jugendbeteiligung zu schaffen und die direkte Beteiligung junger Menschen nachhaltig zu stärken.
Der Programmstart ist am 01.01.2023. Der Förderzeitraum endet zum 31.12.2024.
Helfen Sie mit, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche aber auch Organisationen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe vom Zukunftspaket erfahren und gemeinsam Projektanträge stellen!
Förderfähige Maßnahmen
z.B. Festivals, Aufführungen oder Sportturniere, mit Bühnenzelten oder mobilen Tischtennisplatten. Es können aber auch Freizeiten, Treffs und Begegnungsräume sein, die Kinder und Jugendliche dabei unterstützen, die psychischen Belastungen der letzten Jahre zu verarbeiten.
Fördermodelle:
Was sonst noch wichtig ist:
Erste allgemeine Informationen für Kinder und Jugendliche, Träger sowie Kommunen gibt es auch unter folgender kostenloser Hotline: 0800-6647766
Einzelprojekte (Feld 1a und 1b) können ab 01.02.2023 von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts beantragt werden (max. Förderhöhe 100.000 Euro). Eine Weiterleitung an Dritte ist hier ausgeschlossen. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Beratung von Jugendlichen: ab 23.01.2023, Mo-Fr 15-17 Uhr oder ab sofort per E-Mail jugendliche@das-zukunftspaket.de oder bei Instagram: zukunftgehtraus).
Einzelprojekte (Feld 1a und 1b) können ab 01.02.2023 von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts beantragt werden (max. Förderhöhe 100.000 Euro). Eine Weiterleitung an Dritte ist hier ausgeschlossen. Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie eine Verwaltungspauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Bei Einzelprojekte gem. Feld 1b muss in einer Projektskizze sowohl die Beteiligung als auch der Handlungsbedarf der Kinder und Jugendlichen (Aufwachsen in Risikolagen ) dargelegt werden.
Für die Förderung von lokalen Zukunftsplänen inkl. der Angebote (Feld 2)sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. vom Jugendamt beauftragte freie Träger antragsberechtigt. Der Antrag sollte durch die kommunale Organisationseinheit gestellt werden, die für die Kinder- und Jugendbeteiligung verantwortlich ist. Sofern freie Träger seitens des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe mit der Jugendhilfe beauftragt sind, können diese im Feld 2 direkt einen Antrag stellen. Im Antrag im Feld 2 müssen das geplante Fördergebiet, vorhandene bzw. aufzubauende Beteiligungsstrukturen sowie Bedarfe, Zielsetzung und erste Ideen zu möglichen Angeboten beschrieben werden:
Das Fördervolumen pro Antrag soll maximal 150.000 Euro betragen. Während der Projektlaufzeit sind mindestens fünf der Angebote umzusetzen. Für die einzelnen Angebote innerhalb des Antrags sind pro Angebot Ausgaben von grundsätzlich mindestens 500 Euro und grundsätzlich maximal 30.000 Euro vorzusehen.
Die Ausgaben für die Angebote innerhalb des Antrags müssen mindestens 80 Prozent des Fördervolumens ausmachen. Für den organisatorischen Aufwand der Kommune bei Planung, Umsetzung sowie Nachweisführung des Antrags wird eine Umsetzungspauschale in Höhe von bis zu 20 Prozent des jeweiligen verausgabten Fördervolumens gewährt.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Die Antragsstellung erfolgt in einem einstufigen Antragsverfahren. Der Antrag ist bei der vom BMFSFJ beauftragten Stelle einzureichen.
Wichtige Informationen zum Antragsverfahren für Kommunen (gem. Feld 2)
Das Antragsverfahren gem. Feld 2 wird nach dem „Windhundprinzip“ durchgeführt, d. h. die Anträge werden nach Datum ihres Eingangs geprüft und bei Vorliegen der Förderfähigkeit bewilligt. Das bedeutet, dass eine zügige Antragstellung von Vorteil ist. Anträge können ab Dezember 2022 gestellt werden. Eine Antragstellung ist längstens bis zum 31. Januar 2023 möglich. Eine Förderung ist maximal bis zum 31.12.2023 möglich. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn online UND postalisch gestellt werden.
Für den Zukunftsplan müssen 3-5 „smarte“ Zielsetzungen auf Basis der beschriebenen Ausgangslage sowie den Handlungsbedarfen formuliert werden, welche dann in einem Konzept zur Umsetzung des lokalen Zukunftsplans münden.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden