Eine Kindertageseinrichtung (Kita) ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, in der Kinder betreut, gebildet und erzogen werden. Sie fördert die individuelle Entwicklung der Kinder, unterstützt Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Möglichkeiten für gemeinsames Lernen, Spielen und soziale Teilhabe.
Im Kreis Paderborn gibt es insgesamt 121 Kindertageseinrichtungen. Träger sind die Städte und Gemeinden, die Kirchen, Institutionen der freien Wohlfahrtspflege und Elterninitiativen.
Informationen zur Betreuungsplatzsuche:
Das Personal der Kindertageseinrichtungen arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. Dazu ist den Eltern mindestens einmal im Kindergartenjahr ein Gespräch über die Entwicklung ihres Kindes, seine besonderen Interessen und Fähigkeiten sowie geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung des Kindes anzubieten. Das pädagogische Personal berät und unterstützt die Eltern und Familien im Rahmen seiner Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. (vgl. § 9 KiBiz NRW).
Die Elternmitwirkung ist gesetzlich festlegt in § 10 KiBiz. Die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung sind die Gremien, die von jeder Tageseinrichtung eingerichtet werden müssen. In diesen Gremien werden pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten besprochen. Alle Beteiligten arbeiten hier vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Eltern haben ein Anhörungsrecht, jedoch kein Entscheidungsrecht.
Für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung, haben die Eltern öffentlich-rechtliche Beiträge zu den entstehenden Betriebskosten zu zahlen, die je nach Alter des Kindes, des gebuchten Betreuungsumfangs sowie nach Höhe des Einkommens unterschiedlich ausfallen.
Zu Grunde gelegt wird das Bruttojahreseinkommen der Familie (in der Regel beider Elternteile).
Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, bleiben beitragsfrei. Bei Geschwisterkindern in unterschiedlichen Betreuungsformen (Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege) ist jeweils der höhere Beitrag zu entrichten, die anderen Geschwisterkinder sind frei.
Die letzten zwei Kita-Jahre sind beitragsfrei.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen sind nicht Bestandteil des Elternbeitrages. Sie werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erhoben. Familien im Sozialleistungsbezug haben Anspruch auf einen Zuschuss zum Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket. Ansprechpersonen befinden sich in der jeweiligen Kommune.
Die Höhe des zu entrichtenden Elternbeitrages ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle (gültig ab 01.08.2019):
Elternbeitragstabelle gültig von 01.08.2017 bis 31.07.2019:

Wenn Eltern und das / die Kind/er im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag zu zahlen, können sie einen Antrag auf Erlass beim Kreisjugendamt Paderborn stellen.
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört neben der Gewährung von anteiligen Investitions- und Betriebskosten sowie der Einzug der Elternbeiträge die Fachberatung der kommunalen Kindertageseinrichtungen. Insbesondere zählen hierzu:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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