Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie ergänzen die Erziehung in der Familie; sie eröffnen den Kindern erweiterte und umfassendere Erfahrungs- und Bildungsmöglichkeiten über das familiäre Umfeld hinaus.
Im Kreis Paderborn gibt es insgesamt 99 Kindertageseinrichtungen. Träger sind die Städte und Gemeinden, die Kirchen, Institutionen der freien Wohlfahrtspflege und Elterninitiativen.
Die Anmeldung findet ein ¾-Jahr vor Beginn des Kindergartenjahres statt. Der genaue Anmeldezeitraum wird in der Regel über die Presse bekanntgegeben. Oft informieren die Träger von Kindertageseinrichtungen junge Eltern per Post darüber.
Die Leitung der jeweiligen Einrichtung nimmt die Anmeldungen direkt entgegen. Über die Aufnahme berät sich die Einrichtung in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Träger sowie nach Abstimmung mit Trägern anderer umliegender Kindertageseinrichtungen. Die Entscheidung trägt das örtlich zuständige Jugendamt.
Eltern sind die wichtigsten Partner der Tageseinrichtungen, da diese ihre Arbeit im Auftrag der Eltern erfüllen. Durch eine gelebte Erziehungspartnerschaft können beide zur Förderung des Kindes beitragen. Das Kinderbildungsgesetz stellt deshalb bewusst den Elternwillen in den Vordergrund. Die Verantwortung bei der Erziehung der Kinder liegt weiterhin bei den Eltern. Die Erziehung sollte gemeinschaftlich von Eltern und Erzieherinnen und Erziehern wahrgenommen werden.
Die Elternmitwirkung ist gesetzlich festlegt in §9 KiBiz. Die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung sind die Gremien, die von jeder Tageseinrichtung eingerichtet werden müssen. In diesen Gremien werden pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten besprochen. Alle Beteiligten arbeiten hier vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Eltern haben ein Anhörungsrecht, jedoch kein Entscheidungsrecht.
Für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung, haben die Eltern öffentlich-rechtliche Beiträge zu den entstehenden Betriebskosten zu zahlen, die nach Höhe des Einkommens unterschiedlich ausfallen.
Zu Grunde gelegt wird das Bruttojahreseinkommen der Familie (in der Regel beider Elternteile).
Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, bleiben beitragsfrei. Bei Geschwisterkindern in unterschiedlichen Betreuungsformen (Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege) ist jeweils der höhere Beitrag zu entrichten, die anderen Geschwisterkinder sind frei.
Die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 1. August des Folgejahres schulpflichtig werden, ist in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.
Die Kosten für die Mittagsverpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen werden, sind nicht Bestandteil des Elternbeitrages. Sie werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erhoben.
Die Höhe des zu entrichtenden Elternbeitrages ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle (gültig ab 01.08.2019):
Elternbeitragstabelle gültig von 01.08.2017 bis 31.07.2019:
Wenn Eltern und das / die Kind/er im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag zu zahlen, können sie einen Antrag auf Erlass beim Kreisjugendamt Paderborn stellen.
Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört neben der Gewährung von anteiligen Investitions- und Betriebskosten sowie der Einzug der Elternbeiträge die Fachberatung der kommunalen Kindertageseinrichtungen Insbesondere zählen hierzu:
• Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
• Beratung, Kooperation und fachliche Qualifizierung
• Zusammenarbeit mit Trägern
• Beratung von Eltern
• Netzwerkarbeit, Kooperation und Kommunikation mit Einrichtungen und Institutionen
• Organisation von Fachveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte, Träger und Interessierte
• Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
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