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Kindertageseinrichtungen

Allgemeine Informationen

Eine Kindertageseinrichtung (Kita) ist eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, in der Kinder betreut, gebildet und erzogen werden. Sie fördert die individuelle Entwicklung der Kinder, unterstützt Familien bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Möglichkeiten für gemeinsames Lernen, Spielen und soziale Teilhabe. 

Im Kreis Paderborn gibt es insgesamt 121 Kindertageseinrichtungen. Träger sind die Städte und Gemeinden, die Kirchen, Institutionen der freien Wohlfahrtspflege und Elterninitiativen.

Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung

Nach § 24 SGB VIII hat jedes Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung oder der Betreuung in Kindertagespflege. Für Kinder unter 1 Jahr gelten besondere Voraussetzungen.

Anmeldung und Aufnahme

Informationen zur Betreuungsplatzsuche:

  • Im Kreis Paderborn findet die Suche nach einem Betreuungsplatz und die Anmeldung digital im KITAPORTAL des Kreises Paderborn statt. Es bietet eine Übersicht über alle Kitas und einige Kindertagespflegepersonen im Kreis Paderborn (Die Stadt Paderborn hat ein eigenen Anmeldeportal). Die Anmeldung für einen Kitaplatz erfolgt nach der Registrierung im KITAPORTAL.
  • Das Kita-Jahr beginnt immer am 01.08. eines Jahres. Die Anmeldung erfolgt i.d.R. in der Anmeldewoche Ende September des Vorjahres. Vor der Anmeldewoche findet in allen Kitas ein „Tag der offenen Tür“ statt, damit Eltern sich rechtzeitig vor Ort informieren und offene Fragen klären können.
  • Die Kommunen informieren alle Eltern über das gesamte Anmeldeverfahren mit einem persönlichen Anschreiben Anfang September.
  • Über die Aufnahme berät sich die Einrichtung in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Träger sowie nach Abstimmung mit Trägern anderer umliegender Kindertageseinrichtungen. Die Entscheidung trägt das örtlich zuständige Jugendamt.
  • I.d.R. erhalten Eltern bis Mitte Dezember ein Kitaplatzangebot für das kommende Kita-Jahr.


Elternmitwirkung

Das Personal der Kindertageseinrichtungen arbeiten mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes. Dazu ist den Eltern mindestens einmal im Kindergartenjahr ein Gespräch über die Entwicklung ihres Kindes, seine besonderen Interessen und Fähigkeiten sowie geplante Maßnahmen zur gezielten Förderung des Kindes anzubieten. Das pädagogische Personal berät und unterstützt die Eltern und Familien im Rahmen seiner Kompetenzen zu wichtigen Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. (vgl. § 9 KiBiz NRW).

Elternmitwirkung in Gremien

Die Elternmitwirkung ist gesetzlich festlegt in § 10 KiBiz. Die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung sind die Gremien, die von jeder Tageseinrichtung eingerichtet werden müssen. In diesen Gremien werden pädagogische und konzeptionelle Angelegenheiten besprochen. Alle Beteiligten arbeiten hier vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Eltern haben ein Anhörungsrecht, jedoch kein Entscheidungsrecht.

Elternbeiträge zur Kinderbetreuung

Für die Betreuung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung, haben die Eltern öffentlich-rechtliche Beiträge zu den entstehenden Betriebskosten zu zahlen, die je nach Alter des Kindes, des gebuchten Betreuungsumfangs sowie nach Höhe des Einkommens unterschiedlich ausfallen. 

Zu Grunde gelegt wird das Bruttojahreseinkommen der Familie (in der Regel beider Elternteile).
Geschwisterkinder, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, bleiben beitragsfrei. Bei Geschwisterkindern in unterschiedlichen Betreuungsformen (Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege) ist jeweils der höhere Beitrag zu entrichten, die anderen Geschwisterkinder sind frei. 

Die letzten zwei Kita-Jahre sind beitragsfrei. 

Die Kosten für die Mittagsverpflegung der Kinder in Kindertageseinrichtungen sind nicht Bestandteil des Elternbeitrages. Sie werden von den Trägern der Kindertageseinrichtungen erhoben. Familien im Sozialleistungsbezug haben Anspruch auf einen Zuschuss zum Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket. Ansprechpersonen befinden sich in der jeweiligen Kommune. 
Die Höhe des zu entrichtenden Elternbeitrages ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle (gültig ab 01.08.2019):

Elternbeitragstabelle ab 01.08.2019
Elternbeitragstabelle ab 01.08.2019

Elternbeitragstabelle gültig von 01.08.2017 bis 31.07.2019:

Elternbeitragstabelle

Wenn Eltern und das / die Kind/er im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sind, den Elternbeitrag zu zahlen, können sie einen Antrag auf Erlass beim Kreisjugendamt Paderborn stellen.

Fachberatung

Zu den Aufgaben des Jugendamtes gehört neben der Gewährung von anteiligen Investitions- und Betriebskosten sowie der Einzug der Elternbeiträge die Fachberatung der kommunalen Kindertageseinrichtungen. Insbesondere zählen hierzu:

  • Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben
  • Beratung, Kooperation und fachliche Qualifizierung
  • Zusammenarbeit mit Trägern
  • Beratung von Eltern
  • Netzwerkarbeit, Kooperation und Kommunikation mit Einrichtungen und Institutionen
  • Organisation von Fachveranstaltungen für pädagogische Fachkräfte, Träger und Interessierte
  • Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen


Linkliste zu den Kindertageseinrichtungen im Kreis Paderborn

Ansprechpersonen

Frau SonnenbergFachberatung Kindertageseinrichtungen

Jugendamt
Tel. 05251 308-5133
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Herr BasFachberatung Kindertageseinrichtungen

Jugendamt
Tel. 05251 308-51591
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Frau PohlmannFachberatung Kindertageseinrichtungen

Jugendamt
Tel. 05251 308-5214
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau ReiherFinanzierung Kindertagesbetreuung

Jugendamt
Tel. 05251 308-5126
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau RüsingFinanzierung Kindertagesbetreuung

Jugendamt
Tel. 05251 308-5130
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau SnoreInvestitionskosten Kindertageseinrichtungen

Jugendamt
Tel. 05251 308-5109
Fax 05251 308-895199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau HagenSachgebietsleitung 51-2 SB "Kinder"

Jugendamt
Tel. 05251 308-5102
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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