Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Am 1. August 2008 ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) in Kraft getreten und hat das Gesetz über Kindertageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen abgelöst.
Das neue Gesetz bildet die Grundlage für einen verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für unter dreijährige Kinder, betont insbesondere die frühe Bildung und Förderung von Kindern und soll für mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebotes sorgen. Zu den Kernelementen des Gesetzes gehören:
Durch das Gesetz strebt das Land eine Neustrukturierung der Tageseinrichtungen für Kinder an. Diese bezieht sich sowohl auf die Gestaltung der Gruppenformen als auch auf eine Umstellung des Finanzierungssystems.
Nach dem Kinderbildungsgesetz werden in den Tageseinrichtungen drei verschiedene Gruppenformen angeboten:
In den Gruppenformen wird zusätzlich unterschieden, welche Betreuungszeit gewählt wird:
Zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Soweit erforderlich, können Gruppenformen und Betreuungszeiten dabei kombiniert werden.
Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März jedes Jahres Höhe und Anzahl der Kindpauschalen. Auf dieser Grundlage wird auch der Personalbedarf bemessen.
Darüber hinaus wird auch die Förderung von behinderten Kindern in Einzelintegration, Mietpauschalen, Zuschüsse für eingruppige Einrichtungen, Einrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf in sozialen Brennpunkten und Familienzentren sowie der Landeszuschuss zur Kindertagespflege hierüber gesetzlich geregelt. Das Gesetz gilt nur für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein – Westfalen haben.
Das beiden letzten Kita-Jahre sind beitragsfrei. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn hat für Geschwisterkinder folgende Regelungen getroffen:
Das Kinderförderungsgesetz (KiFög)
Ein weiteres neues Gesetz, das KiföG (Kinderförderungsgesetz), welches am 1.1.2009 in Kraft getreten ist, regelt den schrittweisen Ausbau der Tagesbetreuung.
Kinder haben ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungplatz in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson.
Der Ausbau soll auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung bedarfsgerecht erfolgen.
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