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Artenreiche Feldflur

Situation

Die Situation von Arten der offenen Feldflur hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Viele der früher häufigen Arten, sowohl in der Tier- als auch in der Pflanzenwelt, gehen in den Beständen zurück. Die Ursachen dafür sind vielfältig.

Um die Situation der Arten der Feldflur zu verbessern, bietet das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes seit dem Jahr 2007 zusätzliche Förderangebote für Ackerflächen an. Diese Maßnahmen sind gezielt auf die betroffenen Tier- und Pflanzenarten ausgerichtet und werden je nach deren Verbreitung und Vorkommensgebieten in sog. Förderkulissen angeboten.

 
 
 

Fauna

Der Ursprung vieler charakteristischer Tierarten der Feldflur liegt in den Steppen und halboffenen Graslandschaften des eurasischen Raumes. Durch die Entwicklungen in der Landwirtschaft, insbesondere dem Ackerbau, in den vergangenen Jahrhunderten erweiterte sich der Lebensraum der Tiere nach Mitteleuropa. Dabei kam es aber auch zu Veränderungen bei den bevorzugten Lebensräumen.

Bedingt durch höherwüchsige Vegetation im Rahmen einer zunehmenden Intensivierung wechselte z.B. der Kiebitz als Charaktervogel feuchter, extensiv genutzter Grünlandgebiete auf Ackerflächen, um Gelege und Jungtiere vor Nässe und Kälte durch langes Gras zu schützen.

Feldlerche (Alauda arvensis) 
Feldlerche (Alauda arvensis)

Abgesehen von den bekannten Vogelarten, wie Feldlerche, Kiebitz oder Wachtel, besiedeln auch andere Tierarten den Lebensraum Acker und tragen so zur Biodiversität bei.

Ziel der Förderangebote im Vertragsnaturschutz ist die Verbesserung der Lebensbedingungen und der Schutz der typischen Fauna. Dies kann insbesondere durch die extensive Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen, wie durch Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, Dünger, Rodentizide oder Insektizide sowie eine Bewirtschaftungsruhe in bestimmten Jahreszeiten, etwa zur Jungenaufzucht, erreicht werden.

Weitergehende Informationen zu den einzelnen Förderangeboten finden Sie hier.

Zusätzlich zu den oben benannten mehrjährigen Förderangeboten möchte das Land NRW im Rahmen des einjährigen Förderprogramms „Feldvogelinseln im Acker“ dem Bestandsrückgang bestimmter Feldvögel entgegentreten. Diese Maßnahme wird von den beiden Landwirtschaftsverbänden und von der Landwirtschaftskammer NRW unterstützt.

Von dieser Förderung können folgende Vogelarten profitieren:
Austernfischer, Fasan, Feldlerche, Goldammer, Großer Brachvogel, Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn, Rohrweihe, Schafstelze, Wachtel, Wachtelkönig, und Wiesenpieper.

Im Kreis Paderborn soll mit Hilfe dieser Förderung insbesondere der Bestand der Kiebitze stabilisiert werden.Der rückläufige Trend bei dieser Vogelart konnte durch eine Revierkartierung im Jahr 2020 bestätigt werden. Im Vergleich zur Erfassung aus dem Jahr 2017 ist dabei ein Rückgang um 24,6 Prozent festgestellt worden.

Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein von mindestens 3 der benannten Feldvogelpaare auf einer 0,5 bis 1 ha großen Fläche (Insel). Sofern die Ansiedlungen der Tiere eine größere zu schützende Fläche bedingen, ist die Förderung bis max. 2 ha Größe möglich.

Auf der Feldvogelinsel ruht jegliche landwirtschaftliche Bewirtschaftung. Frühestens nach der Abwanderung der Jungtiere bzw. nach Ernte der angrenzenden Hauptfrucht kann die Bewirtschaftung der Feldvogelinsel wiederaufgenommen werden. Für den Ernteausfall erhält der Landwirt Ausgleichszahlungen.

Auskunft dazu erteilt Ihnen Frau Mende 05251 308-6651.

 Höhe der Ausgleichszahlungen:Stand: 01. Januar 2024
Silomais
 1.308 €/ha
Futtererbsen
     584 €/ha
Körnermais 1.185 €/haSommergetreide (Weizen, Gerste, Hafer)
     655 €/ha
Zuckerrüben 2.114 €/ha Braugerste 1.111 €/ha
Ackerbohnen     531 €/ha  

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit auf Ackerflächen befindliche Gelege mit Markierungsstäben kenntlich zu machen und in der Folge diese Bereiche von der Bewirtschaftung auszunehmen; den Vögeln wird dadurch die weitere ungestörte Brut ermöglicht.

Durch Mitarbeitende der Biologischen Station Kreis Paderborn Senne e.V., Ehrenamtliche sowie Landwirte konnten im Jahr 2019 34 Nester und im Jahr 2020 58 Nester markiert werden.

Weitere Informationen zum Kiebitzschutz finden Sie hier.

Flora

Genauso wie bei der Fauna sollen durch den Abschluss von Verträgen im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes die Bedingungen für gefährdete Ackerwildkrautarten und ihrer Pflanzengesellschaften verbessert und somit die Bestände gesichert, optimiert und bestenfalls vergrößert werden.

Insbesondere die extensive Nutzung von Acker steht dabei im Vordergrund. Dazu gehören u.a. der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Dünger, sowie der Verzicht auf die thermische oder mechanische Unkrautbekämpfung oder der Verzicht auf Untersaaten.

Typische Vertretung der Feldflora sind: Acker-Stiefmütterchen (Viola arvensis), Sand-Mohn (Papaver argemone) und Echte Kamille (Matricaria chamomilla).


Weitere Informationen zum Vertragsnaturschutz finden Sie hier.

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Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

Tel. 05251 308 - 6653
Fax 05251 308 - 6699
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Frau Hochwald
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

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Frau Mende
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Frau Vogt-Krehs
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