Mit der Einführung des NKF ab 1.1.2008 hat der Kreis Paderborn sein Haushaltsrecht auf das kaufmännische Rechnungswesen umgestellt und zum Stichtag 1.1.2008 eine Eröffnungsbilanz aufgestellt. Als Differenzgröße zwischen Vermögen und Schulden ergibt sich das Eigenkapital (s. Bilanz).
Ein Soll-Ist-Vergleich erfolgt mit der Aufstellung des Jahresabschlusses, dem u. a. ein Anhang und ein Lagebericht beigefügt wird.
Für die Aufgabenerfüllung werden zwischen Politik und Verwaltung jährlich produktorientierte Ziele vereinbart sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt. Aufgabe des neu eingeführten Controllings ist die Beschaffung, Aufbereitung und Analyse von Daten zur Vorbereitung zielsetzungsgerechter Entscheidungen.
Der 1. Gesamtabschluss für den „Gesamtkonzern Kreis Paderborn“ wurde zum 31.12.2010 aufgestellt.
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