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Sprengstoffangelegenheiten

Der private Umgang (Wiederladen, Vorderladerschießen, Böllerschießen) mit explosionsgefährlichen Stoffen (Treibladungsmittel, Schwarzpulver, Nitrocellulose, Pyrodex) erfordert eine Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG). Die Erlaubnis ist auf 5 Jahre befristet.

Voraussetzung für den Erwerb einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes

  • Zuverlässigkeit
    Anfragen beim Bundeszentralregister, bei der Polizei und dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister werden durch den Kreis Paderborn veranlasst.

  • Bedürfnis
    Vorlage eines gültigen Jagdscheines oder einer Waffenbesitzkarte, Vorderladerschützen benötigen einen Nachweis über eine Mitgliedschaft und die regelmäßige Mitwirkung in einer schießsportlichen Vereinigung

  • Mindestalter
    21 Jahre

  • Körperliche Eignung
    Mögliche Beeinträchtigungen müssen durch Hilfsmittel ausgeglichen werden – zum Beispiel die Benutzung einer Brille

Gebühren nach Verwaltungsaufwand

Unbedenklichkeitsbescheinigung95,- €
Erstausstellung/Verlängerung
der Erlaubnis nach § 27 SprengG
ab 95,- €
Antrag auf Erlaubnis zum Anbrennen von Feuerwerk der Kategorie F3
ab 90,- €
Amt
Ordnungsamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308-3237
Telefax
05251 308-893297
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, Erdgeschoss
Raumnummer
C.00.07
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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