Nach aktuellem EU-Recht sind Jäger als "Lebensmittelunternehmer" für das von ihnen erzeugte Produkt "Wild" haftbar und müssen neue Vorschriften beachten, wenn sie Wildbret für den menschlichen Verzehr in den Verkehr bringen wollen.
Die Begriffe „Schulung zur kundigen Person“, „Registrierung“, „Wildmarken“, „Wildursprungsschein“
und „Trichinenprobenentnahme“ sind daher zur Zeit in der Jägerschaft aktuelle und viel diskutierte Themen. Formulare zum Thema finden Sie unten auf dieser Seite.
Die Wildmarken und Wildursprungsscheine werden nur an Personen herausgegeben, welche eine gültige Übertragung der Entnahme von Proben zur Trichinenuntersuchung vorweisen können.
Die entnommenen Trichinen- und Blutproben können direkt beim Servicecenter im Haupteingang zur Untersuchung eingereicht werden.
Das Wildbret gilt als freigegeben, sobald die Trichinenuntersuchung abgeschlossen wurde. Die Untersuchung der Blutproben muss nicht final abgewartet werden.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
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