Das Veterinäramt prüft Haustier- und Nutztierhaltungen im Kreisgebiet Paderborn und Tiertransporte auf die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch, Anzeigen über eine schlechte Tierhaltung oder eine Tierquälerei nachzugehen (siehe unten).
Zudem prüft das Veterinäramt auf Antrag das Vorliegen der Voraussetzungen für erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Tierschutzgesetz, z. B. bei gewerblicher Hunde- oder Katzenzuchten, bei gewerblichen Reitbetrieben, bei Hundetrainern, bei Tierheimen oder bei der Vermittlung von Auslandshunden, die sich im Kreisgebiet Paderborn befinden. Das Gleiche gilt für zulassungsbedürftige Tiertransportunternehmen.
Was muss ich wissen?
Das Veterinäramt ist als Ordnungsbehörde befugt eine Tierhaltung zu kontrollieren. Voraussetzung für eine Kontrolle ist, dass ein begründeter Verdacht für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt. Der Verdacht muss nachvollziehbar sein, denn leider gibt es immer wieder Meldungen bei denen es nicht wirklich um das oder die Tiere geht, sondern private Probleme mit den Menschen der eigentliche Grund sind.
Was muss ich angeben?
Je genauer, desto besser! Namen und Anschrift, oft auch Lage der Wohnung im Mehrfamilienhaus, der genaue Ort, wo die Feststellungen und die Zeit, wann die Feststellungen getroffen wurden, sollen so genau wie möglich angegeben werden. Ebenso ist es wichtig, das betroffene Tier zu beschreiben (beim Hund z.B. Rasse oder Größe und Farbe, bei Pferden oder Rindern oder Schafen die ungefähre Anzahl). Auch weitere Zeugen können angegeben werden. Sehr hilfreich ist eine Angabe, wie wir Sie (am besten telefonisch oder per Mail) erreichen können, um ggf. notwendige Rückfragen/weitere Fragen stellen zu können. Das gilt auch, wenn Sie lieber anonym bleiben möchten; Ihr Wunsch wird trotzdem berücksichtigt.
Hilfreich sind auch Fotos oder Kurzfilme, falls solche vorliegen.
Wie / wo kann ich eine Anzeige erstatten?
Sie können uns eine Email schreiben an tierschutz@kreis-paderborn.de oder über das Serviceportal oder sich während der Dienstzeiten telefonisch an die rechts genannten Ansprechpersonen wenden.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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