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Förderprogramm 2000x1000 Euro für das Engagement NRW

Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Im Jahr 2021 startete das Land deshalb mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«, das in 2023 fortgesetzt wird.

Beim Kreis Paderborn wurden im Jahr 2022 insgesamt 39 Anträge bewilligt. Die Empfänger können sich über jeweils 1.000 € als Zuschuss für ihr Engagement freuen.

Das Schwerpunktthema im Jahr 2023 lautet  »Zukunft gestalten - nachhaltiges Engagement leben«.

Antragsberechtigt sind neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen. So können auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft im Stadtteil initiieren möchten, einen Antrag einreichen.

Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung können auf Informationen zum Förderprogramm abgerufen werden.

Die Antragstellung ist über das Portal Förderprogramm 2000x1000 ab dem 01. Januar 2023 möglich.

Amt
Kulturamt
Straße
Lindenstr. 12
Ort
33142 Büren
Telefon
05251- 308 4101
Telefax
05251-308 89 4199
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebenstelle Büren (Lindenstr.), 1. Obergeschoss
Raumnummer
7
Lageplan
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Montag:08.30–16.00 Uhr
Dienstag:08.30–16.00 Uhr
Mittwoch:08.30–16.00 Uhr
Donnerstag:08.30–16.00 Uhr
Freitag:08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

 
2000x1000 Euro für das Engagement NRW

Was wird gefördert?

Projekte oder Ideen, die passend zum diesjährigen Schwerpunktthema »Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement leben« initiiert werden und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen, können gefördert werden. Diese Aktivitäten dürfen noch nicht durchgeführt worden sein, sondern müssen in 2023 umgesetzt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Es können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen) in Nordrhein-Westfalen, die eine Maßnahme mit Bezugspunkt zum bürgerschaftlichen Engagement durchführen, einen Antrag einreichen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt die Fördermittel an die 54 teilnehmenden Kreise und kreisfreien Städte sowie die Städteregion Aachen nach einem bestimmten Verteilschlüssel. Der Kreis Paderborn bearbeitet die Anträge aus dem Kreisgebiet und ist für Sie zuständige Bewilligungsstelle.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Jedes Jahr kann pro Verein, zivilgesellschaftlicher Organisation oder Initiative maximal ein Projekt gefördert werden. Dieses muss im jeweiligen Förderjahr im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember durchgeführt werden.
Förderungsfähige Projekte für das Jahr 2023 müssen also bis zum 31. Dezember 2023 durchgeführt werden. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf.
Es gilt das Prinzip „Wer zuerst kommt (und die Maßnahme im Onlineportal einpflegt), mahlt zuerst“ – vorausgesetzt, die Fördervoraussetzungen liegen vor.

Wieviel Geld gibt es und was kann gefördert werden?

Jedes geförderte Projekt erhält einen Festbetrag von 1.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Dabei dürfen die gesamten förderfähigen Ausgaben der Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Förderfähig sind z.B. Kosten für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für einen Pavillon am Veranstaltungstag, Arbeitsmittel (z.B. für Arbeitshandschuhe) oder auch Honorarkosten (z.B. für eine musikalische Begleitung). Die aufzuführenden Kosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Die im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement erbrachten Arbeitsleistungen können bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der geförderten Maßnahme berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde können 15 Euro pauschal angesetzt werden, welche jedoch nicht an die Ehrenamtlichen ausgezahlt werden müssen. Die Höhe dieser fiktiven Ausgaben für bürgerschaftliches Engagement darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 200 Euro) nicht überschreiten.
Allgemeine Verwaltungsausgaben können nicht gefördert werden. Darunter sind diejenigen Ausgaben zu verstehen, die auch ohne das Projekt anfallen würden. Dazu zählen z.B. Büromiete, Kosten für einen Internetvertrag, Kontoführungsgebühren u.a., die nicht unmittelbar durch das Projekt verursacht werden und auch ohne das Projekt entstehen und daher vom Zuwendungsempfänger selber zu tragen sind.

Wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Anträge können in diesem Jahr ab dem 1. Januar bei der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen sind im Portal www.engagementfoerderung.nrw/onlineantrag für Sie hinterlegt und können dort von Ihnen ausgefüllt werden. Über Ihren Antrag entscheiden dann die zuständigen MitarbeiterInnen des Kreises Paderborn. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge ihres Eingangs.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Die Beantragung der Förderung erfolgt über ein Antragsformular, das eine kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der voraussichtlichen förderfähigen Ausgaben enthält. Die erforderlichen Dokumente sind bei www.engagementfoerderung.nrw/onlineantrag hinterlegt.

Muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen?

Ja, ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben ist dem Kreis Paderborn bis zum 28. Februar 2024 als vereinfachter Verwendungsnachweis vorzulegen. Nutzen Sie dafür bitte Ihren Zugang im Fördernehmercockpit bei www.engagementfoerderung.nrw/onlineantrag.

Den Verwendungsnachweis können Sie dort unter »Meine Anträge« erstellen.

Wann wird das Geld ausgezahlt?

Es wird ein Festbetrag in Höhe von 1.000 Euro je geförderter Maßnahme gewährt, wenn die erforderlichen Fördervoraussetzungen gegeben sind. Die Fördermittel müssen also nicht gesondert von Ihnen angefordert werden. Sie werden mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, der Ihnen mit der Bewilligung Ihres Vorhabens zugeht, ausgezahlt. Konkrete Informationen dazu werden Ihnen dann mit dem Zuwendungsbescheid zugehen.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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