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Elterngeld

Elterngeld - parental allowance (description in english language)


Neu ab 01.08.2023: Jetzt Elterngeldantrag online stellen:

https://url.nrw/elterngeld-online_kreis-paderborn

HINWEIS: Für den Online-Antrag müssen Sie sich zuvor bei "BundID" registrieren.

Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind innerhalb der Elternzeit zu erziehen und zu betreuen und dafür ihre Erwerbstätigkeit nicht oder nicht mehr voll auszuüben. Es ist eine Teilzeittätigkeit bis zu 32 Stunden in der Woche möglich. Der maximale Bezugszeitraum des Elterngeldes beträgt i.d.R. 12 Monate ab Geburt des Kindes plus 2 Partnermonate (=“Basiselterngeld“). Die Elternzeit kann je nach Wunsch der Mütter oder Väter aber auch länger sein.

Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt im Rahmen der Elternzeit nur zeitweise bzw. in Teilzeit oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich u.a. nach den Bruttoeinkünften der Eltern.

Mit der Gesetzesnovellierung zum 01.01.2015 in Verbindung mit der Novellierung zum 01.09.2021 wurden zusätzliche Wahlmöglichkeiten eingeführt. Das Basiselterngeld wurde mit dem Elterngeld-Plus erweitert und die Möglichkeit zu zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonaten bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Elternteile geschaffen. Diese Varianten können auch miteinander kombiniert werden.

  • Das Elterngeld-Plus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es richtet sich vor allem an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Elterngeld-Plus kann für den doppelten Zeitraum des eigentlichen Bezugszeitraumes des Elterngeldes beantragt werden: Die Höhe des Elterngeld-Plus beträgt die Hälfte des Basiselterngeldes. Für die Inanspruchnahme ist es erforderlich, dass die Voraussetzungen auch für den doppelten Zeitraum vorliegen.
  • Für den Partnerschaftsbonus ist Voraussetzung, dass beide Elternteile gleichzeitig in mindestens 2 und höchstens 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten mindestens 24 und höchstens 32 Stunden Teilzeit in der Woche arbeiten.

Für Kinder, die ab 01.09.2021 geboren sind, gibt es neue Anträge, siehe unter "Downloads". Für alle Kinder, die bis zum 30.08.2021 geboren sind, gelten noch die alten Anträge.

Umfangreiche Informationen und Antragsformulare zum Thema erhalten Sie beim Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.mfkjks.nrw/das-elterngeld.


Wie das Elterngeld funktioniert, wird auch in diesem Erklärfilmen gezeigt:

Elterngeld einfach erklärt

vom BMFSFJ:

https://www.youtube.com/watch?v=zMMDf3n9SOg


Die Zuständigkeit der Mitarbeitenden richtet sich nach dem Anfangbuchstaben des Familiennamens des Kindes:

Frau Ruschhaupt
Buchstaben A – C

Frau Eschen
Buchstaben D - Em + F - Hot

Frau Jung
Buchstaben En - Ez + Hou - Mat

Frau Foth
Buchstaben Mau - Ps

Frau Hochstein (Teamleitung)
Buchstaben Pt - Schm

Frau Schäfer
Buchstaben Schn - St

Frau Watts
Buchstaben Su - Z



Wichtige Fragen zum Elterngeld

Wo muss ich das Elterngeld beantragen?

Zuständig sind die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte.
Zuständig für alle Einwohner des Kreises Paderborn ist der

Kreis Paderborn
Jugendamt
Elterngeldkasse
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
Sprechzeiten:
montags-freitags: 8.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr


Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?

Regelmäßig erforderlich sind:

  • der vollständig ausgefüllte und ggf. von beiden Eltern unterschriebene Antrag
  • die Original-Geburtsbescheinigung Ihres Kindes mit dem Zusatz „für die Beantragung von Elterngeld“
  • ggf. eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • (wenn Sie aus einem Land stammen, welches nicht zur EU gehört)

Sofern Sie das Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, benötigen wir zusätzlich:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen in Kopie) aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist
  • Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes oder – wenn Sie Beamtin sind – über Ihre Dienstbezüge während des Mutterschutzes
  • Bescheinigung von Ihrem Arbeitgeber über die Höhe und die Dauer des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

Bei Teilzeittätigkeit während des Bezuges von Elterngeld wird außerdem eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn der Tätigkeit nach der Geburt, die Höhe des Verdienstes und die wöchentliche Arbeitszeit benötigt.

Sollten Sie selbstständig tätig sein, ist eine Erklärung zu Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des voraussichtlichen monatlichen Gewinns erforderlich.


Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur drei Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).

Hier ein Beispiel:
Ihr Kind wurde am 10. März 2007 geboren. Ihr Antrag auf Elterngeld geht am 15. September 2007 bei der Kreisverwaltung Paderborn ein. Sie haben den Antrag also erst 6 Monate nach der Geburt Ihres Kindes gestellt. Sie erhalten in diesem Fall rückwirkend nur für drei Monate Elterngeld, und zwar ab dem 10. Juni 2007, obwohl Ihr Kind bereits im März geboren wurde.
Für den Zeitraum vom 10.März 2007 bis zum 9. Juni 2007 erhalten Sie kein Elterngeld.


Muss ich vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, um das Elterngeld zu erhalten?

Nein. Sie können auch dann Eltergeld erhalten, wenn Sie in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. In diesem Fall steht Ihnen bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen ein Sockelbetrag in Höhe von 300 € zu.
Auch Schüler und Schülerinnen, Studierende, Auszubildende sowie Hausfrauen und Hausmänner haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages.

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Abteilung
Elterngeld
Telefon
s. alphabetische Aufstellung
Telefax
05251 308 - 5199
Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A.08.12/13/14
Lageplan
Lageplan ansehen
montags-freitags: 8.30 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 14.00 - 18.00 Uhr

Ansprechperson

Ihre zuständige Ansprechperson finden weiter unten auf dieser Seite.

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Die Zuständigkeit der Mitarbeitenden richtet sich nach dem Anfangbuchstaben des Familiennamens des Kindes:

Buchstaben A – C

Frau Ruschhaupt
Jugendamt

Tel. 05251 308 - 5136
Fax 05251 308 - 5199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Buchstaben En - Ez + Hou - Mat

Frau Jung
Jugendamt

Tel. 05251 308-5138
Fax 05251 308-5199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Buchstaben Pt - Schm

Frau Hochstein
Jugendamt
Teamleitung Elterngeld

Tel. 05251 308-5135
Fax 05251 308-5199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Buchstaben Su - Z

Frau Watts
Jugendamt

Tel. 05251 308-5171
Fax 05251 308-895171
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Buchstaben D - Em + F - Hot

Frau Eschen
Jugendamt

Tel. 05251 308-5137
Fax 05251 308-5199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Buchstaben Mau - Ps

Frau Foth
Jugendamt

Tel. 05251 308-5139
Fax 05251 308-895199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Buchstaben Schn - St

Frau Schäfer
Jugendamt

Tel. 05251 308-5134
Fax 05251 308-5199
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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