E-Mail: elterngeldstelle@kreis-paderborn.de
Jetzt Elterngeldantrag online stellen:
https://url.nrw/elterngeld-online_kreis-paderborn
HINWEIS: Für den Online-Antrag müssen Sie sich zuvor bei "BundID" registrieren.
Elterngeld ist eine Familienleistung für alle Eltern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind innerhalb der Elternzeit zu erziehen und zu betreuen und dafür ihre Erwerbstätigkeit nicht oder nicht mehr voll auszuüben. Es ist eine Teilzeittätigkeit bis zu 32 Stunden in der Woche möglich. Der maximale Bezugszeitraum des Elterngeldes beträgt i.d.R. 12 Monate ab Geburt des Kindes plus 2 Partnermonate (=“Basiselterngeld“). Die Elternzeit kann je nach Wunsch der Mütter oder Väter aber auch länger sein.
Das Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt im Rahmen der Elternzeit nur zeitweise bzw. in Teilzeit oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich u.a. nach den Bruttoeinkünften der Eltern.
Mit der Gesetzesnovellierung zum 01.01.2015 in Verbindung mit der Novellierung zum 01.09.2021 wurden zusätzliche Wahlmöglichkeiten eingeführt. Das Basiselterngeld wurde mit dem Elterngeld-Plus erweitert und die Möglichkeit zu zusätzlichen Partnerschaftsbonusmonaten bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit beider Elternteile geschaffen. Diese Varianten können auch miteinander kombiniert werden.
Unter folgendem Link können Sie einen online einen Beratungstermin vereinbaren:
https://beteiligung.nrw.de/portal/kreispaderborn/beteiligung/themen/1007917
Durch Scannen des QR-Codes mit dem Smartphone gelabngen sie ebenfalls zur Online-Terminvergabe:
Wie das Elterngeld funktioniert, wird auch in diesem Erklärfilmen von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugentämter gezeigt:
https://www.youtube.com/watch?v=wxgu3HpwYOw&t=1s
FAQ zum Elterngeld:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld
Wo muss ich das Elterngeld beantragen?
Zuständig sind die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte.
Zuständig für alle Einwohner des Kreises Paderborn ist der
Kreis Paderborn
Jugendamt
Elterngeldstelle
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
E-Mail: elterngeldstelle@kreis-paderborn.de
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beifügen?
Regelmäßig erforderlich sind:
Sofern Sie das Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, benötigen wir zusätzlich:
Bei Teilzeittätigkeit während des Bezuges von Elterngeld wird außerdem eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn der Tätigkeit nach der Geburt, die Höhe des Verdienstes und die wöchentliche Arbeitszeit benötigt.
Sollten Sie selbstständig tätig sein, ist eine Erklärung zu Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit und der Höhe des voraussichtlichen monatlichen Gewinns erforderlich.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur drei Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).
Hier ein Beispiel:
Ihr Kind wurde am 10. März 2007 geboren. Ihr Antrag auf Elterngeld geht am 15. September 2007 bei der Kreisverwaltung Paderborn ein. Sie haben den Antrag also erst 6 Monate nach der Geburt Ihres Kindes gestellt. Sie erhalten in diesem Fall rückwirkend nur für drei Monate Elterngeld, und zwar ab dem 10. Juni 2007, obwohl Ihr Kind bereits im März geboren wurde.
Für den Zeitraum vom 10.März 2007 bis zum 9. Juni 2007 erhalten Sie kein Elterngeld.
Muss ich vor der Geburt des Kindes gearbeitet haben, um das Elterngeld zu erhalten?
Nein. Sie können auch dann Eltergeld erhalten, wenn Sie in den maßgeblichen 12 Monaten vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. In diesem Fall steht Ihnen bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen ein Sockelbetrag in Höhe von 300 € zu.
Auch Schüler und Schülerinnen, Studierende, Auszubildende sowie Hausfrauen und Hausmänner haben grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages.
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Ihre zuständige Ansprechperson finden weiter unten auf dieser Seite.
Die Zuständigkeit der Mitarbeitenden richtet sich nach dem Anfangbuchstaben des Familiennamens des Kindes:
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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