Das
Jugendamt führt ein Sorgeregister, in dem festgehalten wird, ob nicht miteinander verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind haben oder ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
Eine Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister (früher bekannt als Negativattest) ist eine offizielle Bestätigung des Jugendamtes, dass die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht hat. Dieses Dokument wird oft benötigt, wenn die allein sorgeberechtigte Kindesmutter wichtige Entscheidungen für das Kind treffen muss, z. B. bei Behördengängen oder Auslandsreisen.
Das so genannte Negativattest kann beim
Jugendamt, welches für den Wohnort der Kindesmutter zuständig ist, beantragt werden. Das
Jugendamt benötigt hierfür das Geburtsdatum und den Geburtsort des Kindes, sowie den Namen, den das Kind zum Zeitpunkt seiner Geburt geführt hat.
Ausdrücklich nicht ausgestellt werden kann eine solche Bescheinigung, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet waren. In diesen Fällen muss die Alleinsorge durch Vorlage entsprechender Dokumente (z.B. Sterbeurkunde eines Elternteils, Gerichtsbeschluss, etc.) nachgewiesen werden.