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Finanzierung von Jugendhilfemaßnahmen (wirtschaftliche Jugendhilfe)

Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung:

  • Es muss eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet sein
  • die Hilfe muss für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig sein.

Aufgabe der Jugendhilfe ist es, die Eltern in ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen und Kindern und Jugendlichen das Hineinwachsen in die Gesellschaft zu erleichtern. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Achte Sozialgesetzbuch - SGB VIII - (=Kinder- und Jugendhilfegesetz).

Die Maßnahmen der Jugendhilfe (u. a. §§ 27 ff SGB VIII) werden in ambulanter und stationärer Form gewährt, dazu gehören z. B.

  • Sozialpädagogische Familienhilfe - als Hilfe für die gesamte Familie
  • Erziehungsbeistandschaft - als Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen
  • Unterbringung und Hilfe in Pflegefamilien
  • Unterbringung und Hilfe in Heimen
  • Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Jugendhilfeantrag
  • Beschreibung der derzeitigen Problemsituation
  • Nachweise über die wirtschaftlichen Verhältnisse

Zunächst ist der Kontakt zum hiesigen Sozialen Dienst zu suchen, die jeweiligen Ansprechperson finden Sie auf der Seite des Allgemeinen Sozialer Dienstes (ASD).

Es besteht eine gesetzliche Pflicht, sich zum Teil an bestimmten Kosten der Jugendhilfe zu beteiligen. Die so genannte Heranziehung der Eltern erfolgt nach den §§ 91 ff SGB VIII, soweit den Eltern die Leistung eines Kostenbeitrages zuzumuten ist.

Darüber hinaus werden von hier Ansprüche auf Kostenerstattung bei anderen Sozialleistungsträgern, wie Krankenkassen, Rentenversicherungen und Agentur für Arbeit sowie bei anderen Jugendämtern geltend gemacht.

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5105
Telefax
05251 308 - 5199
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A.08.10
Lageplan
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Montag: 07.30–12.00 Uhr
Dienstag: 07.30–12.00 Uhr 14.00–16.00 Uhr
Mittwoch: 07.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30–18.00 Uhr
Freitag: 07.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Heppe

    Sachbearbeitung Jugendamt

    Wirtschaftliche Jugendhilfe Buchstaben L, O und P

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5173 Fax 05251 308-5199
  • Frau Hilker

    ambulante Jugendhilfemaßnahmen

    Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5160 Fax 05251 308-5199
  • Frau Kempa

    Jugendamt

    Sachgebietsleitung Eingliederungshilfe

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5104 Fax 05251 308-5199
  • Herr Schmidt

    Jugendamt

    (Stationäre Jugendhilfemaßnahmen) Buchst. H, M, St - Sz

    Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5175 Fax 05251 308-895175
  • Frau Schmolke

    Jugendamt

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-51418
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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