Mit der Identitätsbescheinigung wird bescheinigt, dass eine historische und die aktuelle Flurstücksbezeichnung die gleiche Lage in der Örtlichkeit beschreibt.
Die historische Flurstücksbezeichnung taucht häufig bei im Grundbuch beschriebenen Rechten oder im Baulastenverzeichnis auf, da die Flurstücksbezeichnung dort nach einer Änderung der Flurstücksbezeichnung (z.B. durch eine Teilungsvermessung) nicht aktualisiert wird.
Möchte ein Eigentümer ein Recht mit einem Hinweis auf ein historisches Flurstück nun abändern oder löschen, so benötigt er in der Regel eine Identitätsbescheinigung aus der hervorgeht, welche aktuellen Flurstücke heute von dem Recht betroffen sind.
Die Beantragung kann nur schriftlich erfolgen.
Die Gebühr für die Erteilung einer Identitätsbescheinigung beträgt 44 € (Zeitgebühr, ½ Stundensätze).
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Auszug aus den Liegenschaftskarten/ Flurkarte, Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ABK), Identitätsbescheinigung, Luftbilder und Orthophotos, Topografische Karten, Historische Karten
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Auszug aus den Liegenschaftskarten/ Flurkarte, Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ABK), Identitätsbescheinigung, Luftbilder und Orthophotos, Topografische Karten, Historische Karten
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Auszug aus der Liegenschaftskarte/ Flurkarte, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Auszug aus der Amtlichen Basiskarte (ABK), Luftbilder und Orthophotos, Topografische Karten, Historische karten, Identitätsbescheinigung
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