Eingriffe sind nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen. Mit Hilfe der Eingriffsregelung sollten negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert werden und nicht vermeidbare negative Folgen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.
Bei Wunsch nach einem Gespräch sollte eine Terminabsprache erfolgen.
Eingrünung des Bauvorhabens durch Gehölze
Für Eingriffe in Natur und Landschaft die nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können, kann ein Ersatzgeld gezahlt werden. Dieses beträgt 7,30 €/m² und wird ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die untere Naturschutzbehörde verwendet.
Kompensationskataster
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die größer als 500 m² sind, werden in das Kompensationsflächenkataster des Kreises Paderborn aufgenommen, um die hohe Bedeutung dieser Maßnahmen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu dokumentieren.
Ökokonto
Es ist möglich, im Vorgriff auf spätere Eingriffe in Natur und Landschaft Kompensationsflächen anzulegen. Sowohl die Flächenauswahl, als auch die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Anerkennung und Abnahme eines Ökokontos sind gebührenpflichtig.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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