Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Eingriffe in Natur und Landschaft

Eingriffe sind nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen. Mit Hilfe der Eingriffsregelung sollten negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert werden und nicht vermeidbare negative Folgen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen werden.

Bei Wunsch nach einem Gespräch sollte eine Terminabsprache erfolgen.

Beispiele für Eingriffe in Natur und Landschaft

  • Errichtung von Gebäuden
  • Errichtung von Straßen
  • Errichtung von Windkraftanlagen
  • Ausbau von Gewässern
  • Abgrabungen (Beispiel), Steinbrüche und Deponien
  • Verlegung von Leitungen (Beispiel)

Beispielhafte Minimierungsmaßanhmen für Eingriff

  • Beachtung der Jahreszeit bei der Bauausführung (Brutzeit / Laichzeit)
  • Verschiebung des Standortes des Bauvorhabens
  • Verwendung umweltverträglicher Materialien (wasserdurchlässiger Belag, Dachbegrünungen)

Beispielhafte Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen

Eingrünung des Bauvorhabens durch Gehölze

  • Anlegen von Hecken (Beispiel) und Streuobstwiesen
  • Extensivierung von Grünland
  • Renaturierung von Gewässern (Beispiel)
  • Entsiegelung befestigter Flächen

Für Eingriffe in Natur und Landschaft die nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können, kann ein Ersatzgeld gezahlt werden. Dieses beträgt 7,30 €/m² und wird ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die untere Naturschutzbehörde verwendet.

Kompensationskataster

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die größer als 500 m² sind, werden in das Kompensationsflächenkataster des Kreises Paderborn aufgenommen, um die hohe Bedeutung dieser Maßnahmen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu dokumentieren.

Ökokonto

Es ist möglich, im Vorgriff auf spätere Eingriffe in Natur und Landschaft Kompensationsflächen anzulegen. Sowohl die Flächenauswahl, als auch die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Anerkennung und Abnahme eines Ökokontos sind gebührenpflichtig.

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6604
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 3. Obergeschoss
Raumnummer
A.03.14
Lageplan
Lageplan ansehen
Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Bruß

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6604 Fax 05251 308-6699
  • Herr Fischer

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 - 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 6650 Fax 05251 3086699
  • Herr Friede

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6645 Fax 05251 308 - 6699
  • Frau Hartmann

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6640 Fax 05251 308-6699
  • Frau Lorenz

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Eingriffe in Natur und Landschaft

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6641 Fax 05251 308 - 6699
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“