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Eingriffe in Natur und Landschaft

Von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung des Zustands von Natur und Landschaft ist neben der Landschaftsplanung und den Ausweisungen von Schutzgebieten die sogenannte naturschutzfachliche Eingriffsregelung.

Eingriffe sind nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen. Mit Hilfe der Eingriffsregelung werden negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert sowie nicht vermeidbare negative Folgen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen oder ersetzt.

Mit diesem Instrument werden in der Praxis u.a. Bauvorhaben hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft bewertet, um so den Antragstellern die erforderlichen Vorgaben zu machen, damit ihre Bauvorhaben möglichst keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf die Natur und Landschaft haben.

Weiterführende Informationen über die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können auf dieser Seite unter den Rubriken "Details" und "Downloads" eingesehen und heruntergeladen werden.

Bei Wunsch nach einem Gespräch sollte eine Terminabsprache erfolgen.

Beispiele für Eingriffe in Natur und Landschaft

  • Errichtung von Gebäuden
  • Errichtung von Straßen
  • Errichtung von Windkraftanlagen
  • Ausbau von Gewässern
  • Abgrabungen (Beispiel), Steinbrüche und Deponien
  • Verlegung von Leitungen (Beispiel)

Beispielhafte Minimierungsmaßanhmen für Eingriff

  • Beachtung der Jahreszeit bei der Bauausführung (Brutzeit / Laichzeit)
  • Verschiebung des Standortes des Bauvorhabens
  • Verwendung umweltverträglicher Materialien (wasserdurchlässiger Belag, Dachbegrünungen)

Beispielhafte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Eingrünung des Bauvorhabens durch Gehölze

  • Anlegen von Hecken (Beispiel) und Streuobstwiesen
  • Extensivierung von Grünland
  • Renaturierung von Gewässern (Beispiel)
  • Entsiegelung befestigter Flächen

Für Eingriffe in Natur und Landschaft die nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können, kann ein Ersatzgeld gezahlt werden. Dieses beträgt 7,30 €/m² und wird ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die untere Naturschutzbehörde verwendet.

Kompensationskataster

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die größer als 500 m² sind, werden in das Kompensationsflächenkataster des Kreises Paderborn aufgenommen, um die hohe Bedeutung dieser Maßnahmen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu dokumentieren.

Ökokonto

Es ist möglich, im Vorgriff auf spätere Eingriffe in Natur und Landschaft Kompensationsflächen anzulegen. Sowohl die Flächenauswahl, als auch die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Anerkennung und Abnahme eines Ökokontos sind gebührenpflichtig.

Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6604
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Kreishaus, 3. Obergeschoss
Raumnummer
A.03.14
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Herr Bruß

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6604 Fax 05251 308-6699
  • Herr Fischer

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 - 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 6650 Fax 05251 3086699
  • Herr Friede

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6645 Fax 05251 308 - 6699
  • Frau Lorenz

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Eingriffe in Natur und Landschaft

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308 - 6641 Fax 05251 308 - 6699
  • Frau Luig

    Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz

    Eingriffe in Natur und Landschaft

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-6643 Fax 05251 308-6699
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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