Von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung des Zustands von Natur und Landschaft ist neben der Landschaftsplanung und den Ausweisungen von Schutzgebieten die sogenannte naturschutzfachliche Eingriffsregelung.
Eingriffe sind nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen. Mit Hilfe der Eingriffsregelung werden negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden oder minimiert sowie nicht vermeidbare negative Folgen durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen oder ersetzt.
Mit diesem Instrument werden in der Praxis u.a. Bauvorhaben hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft bewertet, um so den Antragstellern die erforderlichen Vorgaben zu machen, damit ihre Bauvorhaben möglichst keine oder nur geringfügige Auswirkungen auf die Natur und Landschaft haben.
Weiterführende Informationen über die Anforderungen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung können auf dieser Seite unter den Rubriken "Details" und "Downloads" eingesehen und heruntergeladen werden.
Bei Wunsch nach einem Gespräch sollte eine Terminabsprache erfolgen.
Für die Anlage einer Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkultur können Sie den nachfolgenden Link auf das Serviceportal des Kreises Paderborn nutzen und online einen Antrag stellen.
Beachtung der Jahreszeit bei der Bauausführung (Brutzeit / Laichzeit)
Verschiebung des Standortes des Bauvorhabens
Verwendung umweltverträglicher Materialien (wasserdurchlässiger Belag, Dachbegrünungen)
Anlegen von Hecken (Beispiel) und Streuobstwiesen
Extensivierung von Grünland
Renaturierung von Gewässern (Beispiel)
Entsiegelung befestigter Flächen
Für Eingriffe in Natur und Landschaft die nicht ausgeglichen oder ersetzt werden können, kann ein Ersatzgeld gezahlt werden. Dieses beträgt 7,30 €/m² und wird ausschließlich für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die untere Naturschutzbehörde verwendet.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die größer als 500 m² sind, werden in das Kompensationsflächenkataster des Kreises Paderborn aufgenommen, um die hohe Bedeutung dieser Maßnahmen für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu dokumentieren.
Es ist möglich, im Vorgriff auf spätere Eingriffe in Natur und Landschaft Kompensationsflächen anzulegen. Sowohl die Flächenauswahl, als auch die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind im Vorfeld mit der unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.
Anerkennung und Abnahme eines Ökokontos sind gebührenpflichtig.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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