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Wasserkraftanlagen

Erlaubnispflicht für das Ableiten, Anstauen, Entnehmen und Wiedereinleiten von Wasser zur Wasserkraftnutzung

Wasserkraftnutzung ist die Umwandlung der potenziellen oder kinetischen Energie von Wasser in mechanische Arbeit, die dann in elektrischen Strom umgewandelt wird. Die Vorteile sind, dass sie eine erneuerbare und saubere Energiequelle ist, die keine Luftschadstoffe freisetzt und flexibel eingesetzt werden kann. Nachteile sind hohe Baukosten, der Flächenverbrauch und erhebliche Eingriffe in Ökosysteme, wie die Beeinträchtigung von Flora und Fauna sowie Fischpopulationen.

Das Ableiten, Anstauen, Entnehmen und Wiedereinleiten zur Wasserkraftnutzung ist gem. §§ 8, 9, 10 und 13 WHG i.V.m. 22 LWG erlaubnispflichtig. Die Mindestwasserführung (§ 33 WHG), die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer (§ 34 WHG) und die Wasserkraftnutzung (§ 35 WHG) unterliegen weiteren rechtlichen Verpflichtungen und Bestimmungen.

Darüber hinaus sind weitere Rechtsbereiche und Richtlinien zu beachten
(bspw. Landesfischereigesetz, Handbuch Querbauwerke DWA M 509, DIN 19700 Teil 13).

Die Art des Antrags und der Umfang der Antragsunterlagen ist vom Einzelfall abhängig. 

Wichtiger Hinweis:

Die Gewässer im Kreis Paderborn sind entweder durch Wassermangel bei höherer Fallhöhe oder durch Wasserreichtum bei mangelnder Fallhöhe gekennzeichnet, so dass sich die Zahl potentieller Standorte für eine wirtschaftliche Wasserkraftnutzung sich auf die bestehenden aktiven und reaktivierbaren Standorte beschränkt. Potentielle neue Standorte an bestehenden, auch in Zukunft nicht veränderbaren Querbauwerken gemäß § 35 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt es nicht.


Amt
Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 6602
Telefax
05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Nebengebäude C, 3. Obergeschoss
Raumnummer
C.03.07
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Herr EwersSachgebietsleitung Gewässerschutz

Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Tel. 05251 308 - 6602
Fax 05251 308 - 6699
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Frau Geldmacher

Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Tel. 05251 308-6628
Fax 05251 308-896628
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Herr Neumann

Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz
Tel. 05251 308-6620
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Die im konkreten Einzelfall zuständige Ansprechperson wird ihnen nach Abschluss der Formulareingabe und Registrierung der Anfrage im Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz automatisiert mitgeteilt.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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