Wasserkraftnutzung ist die Umwandlung der potenziellen oder kinetischen Energie von Wasser in mechanische Arbeit, die dann in elektrischen Strom umgewandelt wird. Die Vorteile sind, dass sie eine erneuerbare und saubere Energiequelle ist, die keine Luftschadstoffe freisetzt und flexibel eingesetzt werden kann. Nachteile sind hohe Baukosten, der Flächenverbrauch und erhebliche Eingriffe in Ökosysteme, wie die Beeinträchtigung von Flora und Fauna sowie Fischpopulationen.
Das Ableiten, Anstauen, Entnehmen und Wiedereinleiten zur Wasserkraftnutzung ist gem. §§ 8, 9, 10 und 13 WHG i.V.m. 22 LWG erlaubnispflichtig. Die Mindestwasserführung (§ 33 WHG), die Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer (§ 34 WHG) und die Wasserkraftnutzung (§ 35 WHG) unterliegen weiteren rechtlichen Verpflichtungen und Bestimmungen.
Darüber hinaus sind weitere Rechtsbereiche und Richtlinien zu beachten
(bspw. Landesfischereigesetz, Handbuch Querbauwerke DWA M 509, DIN 19700 Teil 13).
Die Art des Antrags und der Umfang der Antragsunterlagen ist vom Einzelfall abhängig.
| Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr |
| Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Die im konkreten Einzelfall zuständige Ansprechperson wird ihnen nach Abschluss der Formulareingabe und Registrierung der Anfrage im Amt für Umwelt, Natur und Klimaschutz automatisiert mitgeteilt.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden