Der behördliche Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit des Kreises Paderborn betreffen. Gemäß Art. 39 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)unterrichtet und berät er etwa den Verantwortlichen, den Auftragsverarbeiter und die Beschäftigten, die Datenverarbeitungen durchführen, hinsichtlich ihrer Pflichten nach dem Datenschutzrecht, er überwacht die Einhaltung aller Datenschutzvorschriften, berät bei der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO und überwacht ihre Durchführung, arbeitet mit der Aufsichtsbehörde zusammen und ist deren erste Anlaufstelle.
Das Datenschutzrecht wurde zum 25.05.2018 umfassend reformiert: Es gilt nun mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein weitgehend einheitliches Datenschutzrecht in der ganzen Europäischen Union. Da jedoch einige Teilbereiche des Datenschutzes noch innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu regeln sind und stellenweise auch Abweichungen möglich sind, gilt ferner für alle öffentlichen Stellen in Nordrhein-Westfalen, zu der auch der Kreis Paderborn gehört, das komplett neugefasste Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt hingegen im Wesentlichen für Bundesbehörden und Private.
Darüber hinaus ist der Datenschutzbeauftragte auch für Fragen der Informationsfreiheit zuständig. Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 15.11.2001 das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) beschlossen. Grundlegende Informationen zu diesem Thema liefert die Informationbroschüre der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zum IFG NRW.
Bei grundsätzlichen, rechtlichen oder/und organisatorischen Fragen zu diesem Thema hilft Ihnen gerne der Datenschutzbeauftragte des Kreises Paderborn weiter. Auch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen steht Ihnen zu diesem Thema zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz finden Sie oben unter "Details".
Aufgabe des Antikorruptionsbeauftragten ist es, in allen Fragen der Korruptionsprävention und -bekämpfung zu beraten und die notwendigen Prozesse innerhalb der Verwaltung zu koordinieren. Bedienstete sowie Bürgerinnen und Bürger können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an den Antikorruptionsbeauftragten wenden. Der Schutz der Identität, insbesondere für Hinweisgebende, wird dabei in angemessenem Maße sichergestellt.
Wenn Sie sich an den Datenschutz- und Antikorruptionsbeauftragten wenden, werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet. Dies sind insbesondere:
Die folgenden Informationen gelten, soweit nicht anders angegeben, sowohl für die Tätigkeit in Funktion des Datenschutzbeauftragten als auch des Antikorruptionsbeauftragten. Ist es notwendig, getrennte Angaben zu machen so ist unter 1. stets die Angabe zum Datenschutzbeauftragten und unter 2. die Angabe zum Antikorruptionsbeauftragten zu verstehen.
Verantwortlicher
Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO, des DSG NRW und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
Kreis Paderborn
Der Landrat
Aldegreverstr. 10-14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308-0
Fax: 05251 308-8888
E-Mail: kreisverwaltung@kreis-paderborn.de
Kontaktdaten des behörderlichen Datenschutzbeauftragten
Adresse s.o., E-Mail: datenschutz@kreis-paderborn.de; Tel. 05251 308-8500, Fax: 05251 308-89 8500
Zwecke der Verarbeitung
Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten sind:
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind:
Dauer der Speicherung
Nach Abschluss der Bearbeitung werden die Daten zur ordnungsgemäßen Aktenführung je nach Bedeutung des Falls aufbewahrt. In der Regel beträgt die Aufbewahrungsfrist ein bis fünf Jahre.
Empfänger der Daten
Ihre Rechte
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 15 ff., Art. 77 DSGVO i.V.m. DSG NRW) stehen Ihnen folgende Rechte zu:
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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