In fast allen Lebensbereichen können problematische Situationen bis hin zu Aggression und Gewalt vorkommen – so auch in der Pflege. (Foto: © Adobe.stock.com - Pavlo)
Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld, in Senioren- und Pflegeeinrichtungen oder auch in anderen betreuten Wohnformen. Die Versorgung stellt in fachlicher, psychischer und körperlicher Hinsicht erhebliche Anforderungen an die pflegenden Personen. Auch wenn sich die Beteiligten im Vorfeld über den Umfang und die Form der Pflege einig waren, so kann es zu Spannungen in der Pflegebeziehung kommen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Gewalt gegen Ältere als „eine einmalige oder wiederholte Handlung oder das Unterlassen einer angemessenen Reaktion, die im Rahmen einer Vertrauensbeziehung stattfindet oder einer älteren Person Schaden oder Leid zugefügt wird“
Gewalt fängt also nicht erst beim Schlagen an. Vernachlässigung, Demütigung oder schlechte Pflege stellen auch Formen von Gewalt dar. Ebenso ist der Eingriff in die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen, psychische sowie körperliche Misshandlung (auch in Form sexuellen Missbrauchs) missbräuchliche Gabe von Medikamenten und finanzielle Ausbeutung Gewalt.
Als eine besondere Art der Gewalt können freiheitsentziehende Maßnahmen, wie mechanische Fixierungen, das Absperren des Zimmers und ruhigstellende Medikamente darstellen.
Pflegebedürftige Menschen mit körperlicher, geistiger, seelischer, psychischer Behinderung sind oftmals nicht in der Lage, sich gegen Gewalt zu wehren.
Zur Gewalt kann es aber nicht nur gegenüber den Pflegebedürftigen kommen. Sie kann sich auch gegen die Pflegeperson richten und sich auch zwischen den pflegebedürftigen Bewohner/innen in Einrichtungen ereignen.
Die Gründe für solche Problemsituationen sind sehr vielfältig. Deshalb ist es wichtig ein Problembewusstsein auf allen gesellschaftlichen Ebenen für das Thema „Gewalt in der Pflege“ zu entwickeln, sachliche Aufklärung zu betreiben sowie ein Klima für einen offenen und kritischen Austausch zu schaffen.
Denn ein Wissen über die Erscheinungsformen, praktische Hinweise und Unterstützungsgebote können im Wesentlichen dazu beitragen, dass ein besserer Umgangs mit schwierigen Situationen und damit eine Vorbeugung von Problemsituationen für Pflegende und Pflegebedürftige (Prävention) erreicht werden kann.
Anzeichen von Gewalt sind nicht immer eindeutig. Manche Symptome können auch Folge einer Erkrankung oder eines Sturzes sein. In jedem Fall sollte die Ursache geklärt und eine ärztliche Untersuchung veranlasst werden, wenn z.B.:
Wenn eine Person gegen ihren Willen durch Gegenstände oder Medikamente in ihrer Fortbewegungsfreiheit beeinträchtigt wird und dies nicht ohne fremde Hilfe überwunden werden kann, handelt es sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme (FEM).
Dazu gehören:
FEM sind eine besondere Form der Gewalt. Sie können schwerwiegende psychische und physische Folgen haben:
§ 8 Wohn- und Teilhabegesetz NRW (WTG NRW): Gewaltprävention, freiheitseinschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen:
Um problematische, ungesunde Pflegesituationen zu vermeiden, ist es für Pflegende wichtig, Anzeichen von Überlastung zu erkennen und Entlastungsangebote rechtzeitig in Anspruch zu nehmen.
Mögliche Warnsignale für Überlastung können sein:
Für pflegende Angehörige und professionell Pflegende gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen Belastung und Entlastung in ein gesundes Verhältnis gebracht werden können. Dabei ist es von großer Bedeutung, die eigenen Grenzen und Bedürfnisse zu identifizieren und zu beachten.
Das Netzwerk setzt sich aus Fachleuten von ambulanten und stationären Pflegediensten sowie aus Fachleuten des Sozialamtes und Gesundheitsamtes des Kreises Paderborn zusammen.
Mit dem Frühwarnsystem Gewalt in der Pflege soll
Aus dem Netzwerk heraus wurden das „Nottelefon im Pflegealltag“, Informationen und Arbeitshilfen erarbeitet und organisiert.
Arbeitshilfen und Informationen
Ein Anruf - viel Hilfe!
Hilfesuchende in Krisensituationen oder bei Überforderung in der Pflege wissen oft nicht, an welche zuständige Stelle sie sich wenden können.
Der Kreis Paderborn hat ein „Not-Telefon“ im Pflegealltag eingerichtet.
Dieses ist unter der Telefonnummer
Mo.-Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr
Do. 14.00 bis 18.00 Uhr
geschaltet, damit Sie Hilfe bekommen, bevor alles zu viel wird.
Sie können sich auch unter folgender E-Mailadresse melden: hilfenetz@kreis-paderborn.de
Sie können sich auch anonym melden – Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
Angesprochen sind alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn, insbesondere Betroffene und pflegende Angehörige.
Unter der genannten Telefonnummer 05251 308 - 900 stehen Ihnen während der Sprechzeiten der Kreisverwaltung Fachleute zur Verfügung, die in konfliktreichen Situationen zuhören, beraten und begleiten.
Für alle seelischen Belastungen und Sorgen steht außerhalb der o.g. Zeiten auch die Telefonseelsorge zur Verfügung unter den kostenlosen Rufnummern 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222. Zusätzlich per Mail und Chat unter www.telefonseelsorge.de/ . Das Angebot ist anonym.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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