Die Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung kommt dann in Frage, wenn die Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen, trotz der Unterstützung der Angehörigen und unter Ausschöpfung aller zusätzlichen ambulanten und teilstationären Angeboten, zu Hause zu beschwerlich ist oder dauerhaft nicht sichergestellt werden kann. (Foto: bilderbox / Fotolia)
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen dienen der umfassenden Betreuung und Pflege dauernd pflegebedürftiger älterer Menschen.
Außerdem bieten diese Einrichtungen Kontakt- und Freizeitmöglichkeiten an, die aus einer isolierten Lebenssituation heraushelfen können. Immer mehr stationäre Einrichtungen erproben neue Wege in der Betreuung und richten beispielsweise Pflegeplätze in Wohngruppen (stationäres Hausgemeinschaftskonzept) ein.
Zwischen den stationären Pflegeeinrichtungen gibt es preislich und vom Leistungsangebot her Unterschiede. Ein geringerer Preis muss nicht unbedingt eine geringe Leistung bedeuten. Aus diesem Grund sollten Sie rechtzeitig einen Preis-Leistungs-Vergleich anstellen, bevor Sie die Wahl für eine bestimmte Einrichtung treffen.
Die Kosten, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen für einen vollstationären Pflegeplatz bezahlen müssen, setzen sich aus drei Teilen zusammen. Die eigentliche Pflegevergütung wird für die Pflegeleistung gezahlt. An diesen Kosten beteiligt sich die Pflegekasse mit einem festen Zuschuss, dessen Höhe von dem jeweiligen Pflegegrad, abhängt. Daneben ist ein Betrag für Kosten der Unterkunft und Verpflegung (Heizkosten, Reinigung, Mahlzeiten) sowie ein Investitionskostenbeitrag (Investitionen für Gebäude, Inventar…) zu zahlen. Diese beiden Beträge müssen die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige (bzw. bei fehlender Leistungsfähigkeit der Sozialhilfeträger) vollständig selbst finanzieren.
Pflegegrad | Leistungen pro Monat |
---|---|
Pflegegrad 1 | bis zu 125 einsetzbarer Entlastungsbetrag |
Pflegegrad 2 | 770 € |
Pflegegrad 3 | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 2.005 € |
Ab dem 01.01.2022 erhalten pflegebedürftige Personen, die in einer vollstationären Einrichtung leben, zudem einen Leistungszuschlag auf den zu zahlenden Eigenanteil an den Pflegekosten:
5 % des Eigenanteils innerhalb des ersten Jahres
25% des Eigenanteils, wenn sie mehr als 12 Monate,
45% des Eigenanteils, wenn sie mehr 24 Monate und
70% des Eigenanteils, wenn sie mehr als 36 Monat im Heim leben.
Gut informiert zu sein, erleichtert die Auswahl einer passenden Pflegeeinrichtung. Über die Auflistung lokaler Hilfsangebote können Sie sich bereits frühzeitig über alle stationären Pflegeeinrichtungen im Kreis Paderborn sowie über Einrichtungen in den jeweiligen Städten und Gemeinden informieren.
Haben Sie Fragen zum Pflegeportal, Anregungen, Änderungen oder neue Angebote, dann melden Sie sich einfach über das untenstehende Kontaktformular.
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