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Bildungs- und Integrationspilot

Betreuungs- und Entlastungsangebote - Angebote zur Unterstützung im Alltag gemäß ANFöVO

 
 
 

Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige

Viele Pflegebedürftige haben den Wunsch, so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben zu können. Hierbei kann es hilfreich sein, zur Unterstützung niederschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen.

Allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 steht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat zur Verfügung. Sie können den Entlastungsbetrag unter anderem zweckgebunden für Leistungen einsetzen, die ihre pflegenden Angehörigen entlasten. Alternativ können sie damit auch Maßnahmen finanzieren, die zur Förderung ihrer Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alltag beitragen. Versicherte können über den Entlastungsbetrag abrechnen:

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag (zum Beispiel stundenweise Betreuung, Haushaltsführung, Begleitung zum Arzt, Einkaufen)
  • Nachbarschaftshilfe
  • Personen in unmittelbaren Beschäftigungsverhältnissen mit den Pflegebedürftigen, die beispielsweis als Haushaltskraft eingestellt sind
  • Kosten im Rahmen der Tages- bzw. Nachtpflege
  • Kosten im Rahmen der Kurzzeitpflege

Rufen Versicherte Pflegesachleistungen (für den Pflegedienst) nicht ab, haben sie einen sogenannten Umwandlungsanspruch. Sie können dann Pflegesachleistungen bis zu einer Höhe von 40 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag (etwa Betreuung, Haushaltsführung) „ansparen“ und damit den monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro erheblich erhöhen.
Damit die Kosten mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, ist es erforderlich, dass der Anbieter des Unterstützungsangebotes über eine entsprechende Anerkennung verfügt.

Übersicht der anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Kreis Paderborn

Informationen für die Anbieter zum Antragsverfahren auf Anerkennung eines Angebots

Mit Inkrafttreten der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ – kurz: ANFöVO – sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Anerkennung von Angeboten zuständig. Beantragt werden kann die

  • Anerkennung von Unterstützungsangeboten im Alltag
  • Anerkennung von Schulungskonzepten für die erforderliche Basisqualifizierung von leistungserbringenden Personen
  • Anerkennung als Koordinierungsstelle für Betreuungskräfte (für die Koordinierung sogenannter Einzelkräfte, die in einem unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis mit dem Pflegebedürftigen stehen)

Die Antragstellung erfolgt über www.pfaduia.nrw.de.

Ansprechpersonen

Frau Kröger
Sozialamt

Tel. 05251 308-5074
Fax 05251 308-895028
E-Mail-Adresse E-Mail senden
mehr erfahren

Frau Born
Sozialamt

Tel. 05251 308-5033
Fax 05251 308-895033
E-Mail-Adresse E-Mail senden
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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