In der Palliativ- und Hospizversorgung sollen schwerstkranke und sterbende Menschen bis zuletzt begleitet und ihnen einen Abschied in Würde ermöglicht werden. Die meisten Menschen wünschen sich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung sterben zu dürfen und dabei nicht allein zu sein. (Foto: © Adobe.stock.com - Photographee.eu)
Ziel ist es, eine ambulante medizinische und pflegerische Versorgung unheilbar erkrankter Patienten in der letzten Phase ihres Lebens in häuslicher oder anderweitig selbstgewählter Umgebung, wie z.B. Alten- und Pflegeeinrichtungen, umfassend zu sichern, ihre Lebensqualität unter Berücksichtigung des Krankheitsstadiums zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Sterben zu Hause zu ermöglichen. Ein weiteres Ziel ist die Vermeidung medizinisch nicht notwendiger Interventionen und Krankenhausaufnahmen.
Als Voraussetzung für den Einsatz von Palliativpflege zuhause oder stationär zählt, dass ein Mensch an einer unheilbaren und fortschreitenden Erkrankung leidet – mit dem Ziel, die Lebensqualität zu verbessern.
Wichtig zu wissen ist, dass sich die Palliativversorgung zuhause oder stationär nicht nur an Menschen im Endstadium einer Erkrankung richtet, sondern auch an Patienten mit einer sehr schweren Erkrankung, um dessen Folgen zu lindern. Die Kosten für die Leistungen der Palliativpflege werden durch die zuständige Krankenkasse gezahlt.
Ambulante Hospizdienste erbringen keine Pflegeleistungen, sondern bieten eine soziale Betreuung des Sterbenden und seiner Angehörigen an. Die Betreuung wird kostenfrei durch entsprechend fortgebildete ehrenamtliche Personen übernommen.
Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, die Lebensqualität sterbender Menschen zu verbessern. Die ambulante Begleitung durch eine hauptamtliche Koordinationsfachkraft und qualifizierte Ehrenamtliche soll den Menschen ermöglichen, ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu führen und die Familien in diesem Prozess zu begleiten, zu entlasten und zu unterstützen. Wie dieser Begleitungsprozess aussieht, ist sehr individuell verschieden und richtet sich sowohl nach den Wünschen und Bedürfnissen der Betroffenen als auch nach den jeweiligen Kapazitäten und Möglichkeiten des ambulanten Hospizdienstes.
Ein stationäres Hospiz nimmt Patienten in ihrer letzten Lebensphase auf, wenn die Behandlung in einem Krankenhaus nicht (mehr) notwendig und die Betreuung zu Hause oder einer Pflegeeinrichtung nicht möglich ist. Die zentralen Ziele eines stationären Hospizes sind die Linderung der Symptome und das Erreichen der bestmöglichen Lebensqualität bis zum Tod sowie Unterstützung in der Trauer. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der pflegerischen und psychosozialen Unterstützung.
Damit viele Menschen mit schwer behandelbaren Symptomen und komplexen Krankheitsbildern ihre verbleibende Lebenszeit möglichst zuhause verbringen können, gibt es Teams von speziell ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten , Pflegenden und anderen Berufsgruppen, die ins Haus, in die Wohnung oder ins Pflegeheim kommen, um dort Hilfe und Unterstützung anzubieten.
Wenn eine allgemeine Palliativversorgung nicht ausreicht und Menschen mit einer nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenser-wartung eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, besteht der Anspruch auf SAPV (Spezialisierte Palliativversorgung). Die SAPV umfasst ärztliche und pflegerische Leis-tungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle, und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen.
Der Palliativmedizinische Konsiliardienst (PKD) unterstützt, berät und ergänzt Haus- und Fachärztinnen und -ärzte sowie ambulante Pflegedienste bei der Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen.
Die Kosten für Leistungen und Begleitung werden von der Krankenkasse des Patienten/der Patientin übernommen.
Darin arbeiten entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte zusammen, die auch eng mit den ambulanten Hospizdiensten kooperieren. In Zusammenarbeit mit den Hausärzten bieten die Netzwerke eine ambulante Beratung und Koordination von erforderlichen Hilfen für Betroffene und Angehörige an.
Zuletzt gibt es im Kreis Paderborn noch zwei Palliativstationen, welche ihren Schwerpunkt als vollstationäre Einrichtungen auf die palliative Behandlung von Patienten gelegt haben.
finden Sie alle ambulanten Palliativpflege- und Hospizdienste, die Palliativnetzwerke und die verschiedenen im Kreis Paderborn. Nehmen Sie bei Bedarf Kontakt auf und lassen Sie sich in einem persönlichen Gespräch beraten, welche Hilfen Ihnen bzw. Ihrem schwerkranken Angehörigen angeboten werden können.
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