Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten fanden im Mai 1990 in den neuen Bundesländern die ersten freien Kommunalwahlen statt.
Die Städte, Gemeinden und Kreise in der ehemaligen DDR standen unter dem Diktat einer zentralistisch geführten Staatsverwaltung. Diese Kommunen mussten nun möglichst schnell in die Lage versetzt werden, sich zu demokratisch verwalteten Gebietskörperschaften mit eigener Verantwortung für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu entwickeln. Der Aufbau der kommunalen Selbstverwaltung konnte nur mit Unterstützung der Städte, Gemeinden und Kreise der alten Bundesländer geleistet werden. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen legte nach einer Besprechung am 13.06.1990 mit den Oberkreisdirektoren und Oberstadtdirektoren durch Runderlass vom 27.06.1990 die Organisation der kommunalen Beratungshilfe für das Land Brandenburg fest.
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