Für Nordrhein-Westfalen bemerkenswert ist die Größe der zusammenhängenden Waldfläche. Der Fürstenberger Wald ist unbeeinträchtigt von öffentlichen Verkehrswegen und gehört zu den großen unzerschnittenen Waldgebieten.
Tiere und Pflanzen brauchen Lebensraum; die Ansprüche sind dabei sehr unterschiedlich. Im Gegensatz zu Pflanzen sind Tiere mobil und können größere Strecken überwinden. Dabei sind sie den Gefahren und Störungen durch Verkehrswege ausgesetzt. Die verschiedenen Teillebensräume der Tierarten liegen zum Teil weit auseinander. Von Bedeutung für die langfristige Arterhaltung ist der Austausch zwischen den einzelnen Populationen zur Erhaltung der genetischen Vielfalt. Aus gut besiedelten Lebensräumen mit optimalen Lebensbedingungen erfolgt die Ergänzung schwach besiedelter Bereiche und die Besiedlung weiterer geeigneter Lebensräume. Isolierten Populationen fehlt dieser Austausch; in der Folge steigt das Risiko, dass eine Art komplett aus dem Landschaftsraum verschwindet.
Verkehrswege wie Straßen und Schienenwege, aber auch Siedlungsflächen bilden Barrieren für die ungestörte Ausbreitung wildlebender Tiere. Für kleine Tiere wie Laufkäfer ist bereits die breite Trasse der Strasse eine deutliche Barriere, die von den Tieren nicht gerne überschritten wird. Dazu kommt die Beunruhigung, die von der Straße ausgeht. Traditionelle Wanderwege der Tiere werden durch die Verkehrswege gekreuzt und behindern den Austausch zwischen den einzelnen Teilpopulationen. Je nach Empfindlichkeit der einzelnen Arten meiden die Tiere die Straßen oder erleiden, wie z. B. Amphibien, zum Teil ganz empfindliche Verluste bei dem Versuch, die Strassen zu queren. Die Erhaltung und Verknüpfung unzerschnittener Lebensräume ist darum von besonderer Wichtigkeit.
Als UZVR werden Räume definiert, die nicht durch Straßen (mit mehr als 1000 Kfz /24h), Schienenwege, schiffbare Kanäle, flächenhafte Bebauung oder Betriebsflächen mit besonderen Funktionen, wie z. B. Verkehrsflugplätze, zerschnitten werden. Der Schutz und die Erhaltung dieser zusammenhängenden Landschaftsräume sind von besonderer Wichtigkeit für den Naturhaushalt. Die Einteilung erfolgt in 5 Größenklassen, 1 – 5 km2, 5 – 10 km2, 10 – 50 km2, 50 – 100 km2 und > 100 km2. (Weitere Infos zu UZVR gibt es auch beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.)
Landes- und regionalplanerisch bedeutsame Schutzgebiete wie Gebiete und Bereiche für den Schutz der Natur, die großen FFH- und Vogelschutzgebiete, Naturparke, der Nationalpark Eifel und die wertvollen Kulturlandschaftsräume liegen überwiegend in UZVR größer 10 km2. 34 UZVR in NRW sind zwischen 50 und 100 km2 groß. Es ist nicht erstaunlich, dass diese überwiegend Teile der Mittelgebirge, wie die Eifel, das Sauer- und Siegerland und das südöstliche Weserbergland umfassen. In den sechs großen UZVR im Kreis Paderborn liegen die Naturschutzgebiete Rosenberg, Egge-Nord, Eselsbett und Schwarzes Bruch, das Sauertal südlich von Lichtenau, Sauerbachtal Bühlheim, Marschallshagen und Nonnenholz mit oberem Altenautal, das FFH-Gebiet Fürstenberger Wald mit den Naturschutzgebieten Altehaier Bruch, Mittelbruch und Große Aa, und Teile des Naturschutzgebietes Leiberger Wald.
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