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Kommunalwahlen 2025

Die Kommunalwahlen 2025 finden am 14. September 2025 statt.

Karte Kreis Paderborn
 
 

Fragen und Antworten rund um die Kommunalwahl 2025

Wann werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt?

Seit Montag, 18. August, werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September 2025, in den Kommunen zugestellt. Wer bis Sonntag, 24. August 2025, keinen entsprechenden Brief erhalten hat, sollte sich an die Kommune wenden, in der er wohnt.

Wer darf wählen?

Bei den Kommunalwahlen ist jeder Deutsche sowie Ausländer aus einem EU-Mitgliedsstaat wahlberechtigt, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 16. Tag (sprich am 29.08.) vor der Wahl seinen (Haupt-)Wohnsitz in der Stadt oder Gemeinde hat oder sich dort gewöhnlich aufhält.

Wie viele Menschen sind wahlberechtigt?

Insgesamt entscheiden 246.125 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (Stand 3.8.2025) im Kreis Paderborn, wer künftig in den Rathäusern und im Kreishaus ihre Interessen vertritt. Bei der vergangenen Kommunalwahl waren rund 500 Personen weniger wahlberechtigt (245.607). Die Wahlbeteiligung lag 2020 bei der Landratswahl bei 52,94 Prozent, bei der Kreistagswahl bei 52,91 Prozent. 

Kommune Anzahl Wahlberechtigte (Stand 03.08.25)

  • Altenbeken 7.178
  • Bad Lippspringe 13.149
  • Bad Wünnenberg 10.231
  • Borchen 10.965
  • Büren 17.169
  • Delbrück 26.088
  • Hövelhof 13.541
  • Lichtenau 8.940
  • Paderborn 118.573
  • Salzkotten 20.291

Summe 246.125

Wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wer die Wahlbenachrichtigung in den Händen hält, kann Briefwahl bei den Kommunen beantragen. Es wird empfohlen, für die Beantragung der Briefwahl den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Wichtiger Hinweis: Wer sich für Briefwahl entscheidet, erhält auch bei einer möglichen Stichwahl am 28. September 2025 automatisch Briefwahlunterlagen. Bei der von Corona geprägten Kommunalwahl 2020 entschieden sich 42,8 Prozent der Wahlberechtigten für die Briefwahl, bei der Bundestagswahl in diesem Jahr waren es 37,45 Prozent. Bei der Kommunalwahl 2014 lag der Anteil der Briefwählerinnen und -wähler nur bei 25,1 Prozent.

Wer wird für wie lange gewählt?

Als Landrat oder Landrätin bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht von mehreren Bewerbern niemand diese Stimmenmehrheit von 50 Prozent, findet am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Gewinnerin oder Gewinner der Stichwahl ist, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Kandidiert von vornherein nur ein Bewerber, so ist er oder sie gewählt, wenn die Mehrheit der Wähler sich für sie oder ihn entschieden hat. Die Wahlperiode endet nach einer Amtszeit von fünf Jahren.

Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinde- bzw. Stadtrat bzw. dem Kreistag - hat jeder Wählende nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Die Hälfte der Sitze wird direkt von den Bürgern gewählt. Die andere Hälfte wird über die Reservelisten der Parteien besetzt, wobei die Verteilung der Sitze proportional zum Wahlergebnis erfolgt. Die genaue Anzahl der Mitglieder eines Kreistages bzw. Rates richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl der Kommune. Bei der Kreistagswahl für den Kreis Paderborn ergibt sich nach dem geltenden Kommunalwahlgesetz, dass 60 Vertreter - ebenfalls für eine Dauer von fünf Jahren - zu wählen sind.

Wie viele Stimmzettel werden ausgehändigt?

In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden vier Stimmzettel ausgehändigt: Gewählt wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die Ratsmitglieder der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die Kreistagsmitglieder sowie der Landrat. Der Wähler muss sich somit vier Mal entscheiden. Die vier Stimmzettel unterscheiden sich farblich zur besseren Orientierung. Auf jeden Stimmzettel darf nur ein Kreuz gesetzt werden. 

Bereich der Stadt Paderborn wählt zusätzlich den Integrationsrat

Im Bereich der Stadt Paderborn wird zusätzlich noch der Integrationsrat gewählt, somit werden hier teilweise fünf Stimmzettel an jeden Wahlberechtigten ausgehändigt.

Wahlberechtigt ist, wer:
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wie sieht eine repräsentative Wahlstatistik aus?

Wie auch bei den vergangenen Kommunalwahlen wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. 
Die Erhebung erfolgt im Wahlgebiet des Kreises Paderborn ausschließlich bei der Wahl des Kreistags. Betroffen sind fünf Stimmbezirke (1x Borchen, 1x Lichtenau, 2x Paderborn und 1x Salzkotten). 

Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (links oben) für Frauen und Männer nach sechs Altersgruppen verwendet. Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, ob in dem jeweiligen Stimmbezirk die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.

Was ist, wenn man am Wahlsonntag keine Zeit hat?

Wer am Wahltag verreist ist oder keine Zeit hat, muss dennoch nicht auf die Wahl verzichten. Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden können online die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Außerdem kann jeder Wahlberechtigte direkt mit seinem Personalausweis in das Rathaus an seinem Wohnsitz gehen und sich dort gleich vor Ort die Unterlagen geben lassen und seine Kreuze setzen.

Wer seine Wahlunterlagen per Post verschickt, sollte das nicht auf den letzten Drücker tun. Um sicher zu gehen, sollten mindestens zwei Tage für den Postweg einkalkuliert werden. Wer spät dran ist, sollte daher den Wahlbrief direkt beim Rathaus einzuwerfen. Dies ist bis spätestens 16 Uhr noch am Wahltag, dem 14. September 2025, möglich.

Was ist, wenn man am Wahlsonntag plötzlich erkrankt?

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist natürlich nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 16 Uhr zurück zur Kommunalverwaltung gebracht werden.

Wo werden die Wahlergebnisse veröffentlicht?

Auf der Kreis-Homepage www.kreis-paderborn.de finden Sie auf der Startseite einen Link, der Sie zu den Ergebnisse führt. Sämtliche Ergebnisse, differenziert nach Wahlbezirken, Ortsteilen, Gemeinden bis hin zum Kreis und Wahlkreis, werden am Wahlabend aufgeführt, sobald die jeweiligen Bezirke ausgezählt sind. Die Ergebnisse werden laufend aktualisiert und veröffentlicht. So haben Sie die Möglichkeit, live von zu Hause aus oder unterwegs die Ergebnisse abzurufen. Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2020 sind hier ebenfalls zu finden.

Pressemitteilungen

Blinden und sehbehinderten Wahlberechtigten werden von dem Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. Wahlhilfepakete zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Die akustischen Stimmzettel können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-0009 671 abgerufen werden.

 
 
 
 
 
 
 
 

Kreiswahlvorschläge - Information zur Parteienkomponente -
Anlagen zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. KWahlO NRW

Die Parteienkomponente ist eine kostenfreie Anwendung für Wahlvorschlagsträger.

Mit ihr lassen sich die Daten von den Kandidaten sowie Vertrauenspersonen für jeden Wahlbezirk speichern. Alle für einen Wahlvorschlag erforderlichen Formulare können gedruckt werden. Darüber hinaus können die Daten dem Wahlamt zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden und sämtliche Fehler, die z.B. durch manuelle Übertragung erfolgen, sind ausgeschlossen.

Zu beachten ist, dass gemäß des gültigen Wahlrechts die Einreichung der Wahlvorschläge beim zuständigen Wahlleiter weiterhin in Papierform zu erfolgen hat.

Sie können sich direkt über den unten stehenden Link anmelden.

 
 

Anlagen zur Einreichung gem. Kommunalwahlordnung

a) Anlagen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl im Wahlbezirk:

b) Anlagen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Reserveliste:

c) Anlagen zur Einreichung des Wahlvorschlags für die Wahl des/der Landrats/Landrätin:

Die Anlagen 14 a bis c "Unterstützerunterschriften" können direkt beim Kreis Paderborn - Amt 15 / Wahlamt - angefordert werden.

Hinweis für Wählergruppen:
Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 06.05.2025 wurde die Vorschrift des § 15a Abs. 1 des KWahlG für nichtig erklärt.
Hieraus folgt, dass Wählergruppen, die nach § 2 Abs . 1 des Wählergruppentransparenzgesetzes - WählGTranspG - einer Pflicht zur Rechenschaftslegung unterliegen (= Wählergruppen, die aus eigener Kraft eine Fraktion oder Gruppe im Kreistag stellen können) für einen gültigen Wahlvorschlag keine Bescheinigung des Präsidenten des Landtages nach § 4 Abs 2 des WählGTranspG für die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre vorlegen müssen.
Die Anlagen 27 und 28 für Wählergruppen, die keiner Rechenschaftspflicht unterliegen, gelten weiterhin und sind beim Wahlleiter anzufordern.

 
 
 
 

Anschrift

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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