Seit Montag, 18. August, werden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September 2025, in den Kommunen zugestellt. Wer bis Sonntag, 24. August 2025, keinen entsprechenden Brief erhalten hat, sollte sich an die Kommune wenden, in der er wohnt.
Insgesamt entscheiden 246.125 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (Stand 3.8.2025) im Kreis Paderborn, wer künftig in den Rathäusern und im Kreishaus ihre Interessen vertritt. Bei der vergangenen Kommunalwahl waren rund 500 Personen weniger wahlberechtigt (245.607). Die Wahlbeteiligung lag 2020 bei der Landratswahl bei 52,94 Prozent, bei der Kreistagswahl bei 52,91 Prozent.
Summe 246.125
Als Landrat oder Landrätin bzw. Bürgermeisterin oder Bürgermeister ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht von mehreren Bewerbern niemand diese Stimmenmehrheit von 50 Prozent, findet am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Gewinnerin oder Gewinner der Stichwahl ist, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Kandidiert von vornherein nur ein Bewerber, so ist er oder sie gewählt, wenn die Mehrheit der Wähler sich für sie oder ihn entschieden hat. Die Wahlperiode endet nach einer Amtszeit von fünf Jahren.
Bei der Wahl der kommunalen Vertretung - dem Gemeinde- bzw. Stadtrat bzw. dem Kreistag - hat jeder Wählende nur eine Stimme, mit der gleichzeitig ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt wird, für die der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist. Die Hälfte der Sitze wird direkt von den Bürgern gewählt. Die andere Hälfte wird über die Reservelisten der Parteien besetzt, wobei die Verteilung der Sitze proportional zum Wahlergebnis erfolgt. Die genaue Anzahl der Mitglieder eines Kreistages bzw. Rates richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl der Kommune. Bei der Kreistagswahl für den Kreis Paderborn ergibt sich nach dem geltenden Kommunalwahlgesetz, dass 60 Vertreter - ebenfalls für eine Dauer von fünf Jahren - zu wählen sind.
In den kreisangehörigen Städten und Gemeinden werden vier Stimmzettel ausgehändigt: Gewählt wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die Ratsmitglieder der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die Kreistagsmitglieder sowie der Landrat. Der Wähler muss sich somit vier Mal entscheiden. Die vier Stimmzettel unterscheiden sich farblich zur besseren Orientierung. Auf jeden Stimmzettel darf nur ein Kreuz gesetzt werden.
Im Bereich der Stadt Paderborn wird zusätzlich noch der Integrationsrat gewählt, somit werden hier teilweise fünf Stimmzettel an jeden Wahlberechtigten ausgehändigt.
Wahlberechtigt ist, wer:
1. nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
2. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
3. die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
4. die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.
Darüber hinaus muss die Person am Wahltag
1. 16 Jahre alt sein,
2. sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
3. mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.
Wie auch bei den vergangenen Kommunalwahlen wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt.
Die Erhebung erfolgt im Wahlgebiet des Kreises Paderborn ausschließlich bei der Wahl des Kreistags. Betroffen sind fünf Stimmbezirke (1x Borchen, 1x Lichtenau, 2x Paderborn und 1x Salzkotten).
Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (links oben) für Frauen und Männer nach sechs Altersgruppen verwendet. Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, ob in dem jeweiligen Stimmbezirk die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.
Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
mehr erfahrenKommunalwahl am 14. September 2025: Kreiswahlausschuss hat getagt
mehr erfahrenBlinden und sehbehinderten Wahlberechtigten werden von dem Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. Wahlhilfepakete zur Verfügung gestellt.
Nähere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link.
Die akustischen Stimmzettel können unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-0009 671 abgerufen werden.
Die Parteienkomponente ist eine kostenfreie Anwendung für Wahlvorschlagsträger.
Mit ihr lassen sich die Daten von den Kandidaten sowie Vertrauenspersonen für jeden Wahlbezirk speichern. Alle für einen Wahlvorschlag erforderlichen Formulare können gedruckt werden. Darüber hinaus können die Daten dem Wahlamt zur Weiterverarbeitung digital zur Verfügung gestellt werden und sämtliche Fehler, die z.B. durch manuelle Übertragung erfolgen, sind ausgeschlossen.
Zu beachten ist, dass gemäß des gültigen Wahlrechts die Einreichung der Wahlvorschläge beim zuständigen Wahlleiter weiterhin in Papierform zu erfolgen hat.
Sie können sich direkt über den unten stehenden Link anmelden.
a) Anlagen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl im Wahlbezirk:
b) Anlagen zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Reserveliste:
c) Anlagen zur Einreichung des Wahlvorschlags für die Wahl des/der Landrats/Landrätin:
Die Anlagen 14 a bis c "Unterstützerunterschriften" können direkt beim Kreis Paderborn - Amt 15 / Wahlamt - angefordert werden.
Hinweis für Wählergruppen:
Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 06.05.2025 wurde die Vorschrift des § 15a Abs. 1 des KWahlG für nichtig erklärt.
Hieraus folgt, dass Wählergruppen, die nach § 2 Abs . 1 des Wählergruppentransparenzgesetzes - WählGTranspG - einer Pflicht zur Rechenschaftslegung unterliegen (= Wählergruppen, die aus eigener Kraft eine Fraktion oder Gruppe im Kreistag stellen können) für einen gültigen Wahlvorschlag keine Bescheinigung des Präsidenten des Landtages nach § 4 Abs 2 des WählGTranspG für die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre vorlegen müssen.
Die Anlagen 27 und 28 für Wählergruppen, die keiner Rechenschaftspflicht unterliegen, gelten weiterhin und sind beim Wahlleiter anzufordern.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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