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Die Förderprogramme von Bund, dem Land NRW und der EU im Bereich Existenzgründung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Inanspruchnahme von Beratungen bei Gründungs- und Übernahmevorhaben.

Fördergegenstand

Antragsstellende können die Förderung für Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Neben-erwerbsgründungen in den Haupterwerb erhalten, die in einem der Innovations-felder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Außerdem werden Beratungen vor dem Hintergrund struktureller Ungleichheiten, zum Beispiel für Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit anerkannter Behinderung, gefördert.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die bei Antragstellung planen, in Nordrhein-Westfalen

  • ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz aufzunehmen,
  • ein gewerbliches Einzelunternehmen oder ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,
  • sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätige Gesellschafterin oder tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen, oder
  • vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb zu wechseln.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Fördersätze unterscheiden sich nach Antragstellenden und Art der Beratung, betragen aber mindestens 50 Prozent eines Tagewerksatzes von EUR 1.020. Die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Tagewerke variieren je nach Thema der Beratung. Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüft, u. a. im Vordergrundstehen von betriebswirtschaftlichen Aspekten, Sachkundenachweis der Beraterinnen und Berater sowie Beginn der Beratung erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides.

Details und Antragstellung

Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt über dasEFRE-Antragsportal. Vorab ist ein Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle zu führen.

Link zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

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ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

KfW

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge finanziert die KW Existenzgründungen, Unternehmens­nachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen.

Fördergegenstand

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Gründung einer frei­beruflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäfts­tätigkeit.
  • Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen. 

Förderfähige Kosten sind Investitionen, Betriebsmittel, Warenlage sowie Übernahme und Beteiligung.

Antragsberichtigung

Der/die Antragsteller/in muss Teil der Geschäfts­führung sein bzw. werden.

Konditionen

  • 100 % Garantie­übernahme durch eine Bürgschafts­bank
  • Bis zu 500.000 Euro Kreditsumme
  • Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten

Weitere Informationen zu den Konditionen sowie einen Tilgungsrechner finden sie hier.

Details und Antragstellung

Zuerst ist ein Kredit bei Ihrer Bank zu beantragen. Diese stellen dann einen Antrag zur Garantie­übernahme bei der zuständigen Bürgschafts­bank sowie einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW. sobald die Förderzusage erfolgt ist, können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen und auch erst dann mit dem Vorhaben beginnen.

Link zum ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

KfW Fördermöglichkeiten
 

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - Aufrufe

Go-to-Market Gutschein

Go-to-Market Gutschein

Ministerium für Wirtschaft, Industrie,Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Enwticklung

Die Fördermaßnahme „Go-to-Market Gutschein“ hat das Ziel, die Zahl erfolgreicher Markteintritte von Start-ups in NRW zu erhöhen, indem finanzielle Unterstützung für die Entwicklung digitaler Produktprototypen gewährt wird.

Fördergegenstand

Gefördert werden projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen im Rahmen der Entwicklung einer innovativen Idee hin zu einem Prototyp eines digitalen Produkts. Dieses Produkt muss aus Software bestehen und kann zudem auch Hardwarekomponenten beinhalten.

Zuwendungsempfänger

Förderberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanz von unter 2 Mio. Euro. Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt werden, s. hier.

Förderhöhe

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. 

Gefördert werden projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung bis zu einem Betrag von 50.000 Euro. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, was zu einer maximalen Zuwendung von 35.000 Euro führt. Beratungsleistungen können bis zu einem Betrag von 5.000 Euro als projektbezogene Ausgaben (maximale Zuwendung: 3.500 Euro) gefördert werden. Bei der Antragsstellung muss eine Mindestzuwendung von 15.000 Euro beantragt werden.

Details und Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt entweder über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich mithilfe der Antragsformulare bei der bewilligenden Stelle. Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Postanschrift: 52425 Jülich. 

Vollständige Anträge sind vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum 31. Oktober 2026 einzureichen. Jedes Start-up kann die Förderung nur einmal in Anspruch nehmen.

Link zum Förderaufruf Go-to-Market Gutschein

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Grüne Gründungen.NRW

Grüne Gründungen.NRW

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Enwticklung

Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ zielt darauf ab, die ökonomischen und ökologischen Potenziale Grüner Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu fördern und die Attraktivität des Standorts NRW für solche Gründungen weiter auszubauen.

Der Aufruf fördert Innovationen von Start-ups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft:

  • Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Wasserwirtschaft
  • Minderungs- und Schutztechnologien
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen,

  • deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit höchstens fünf Jahre zurückliegt,
  • die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
  • die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
  • die nicht börsennotiert sind und
  • die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen.

Förderhöhe

Der Fördersatz beträgt 90% für Kleinstunternehmen und mitantragstellende Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen. Kleinunternehmen erhalten 80 %.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. mehr Informationen zum Antragsverfahren sind hier zu finden.

Es gibt in diesem EFRE-Program noch zwei Einreichungsrunden. Die erste ende am 26.02.2025 und die zweite am 30.09.2025.

Link zum Förderwettbewerb Grüne Gründungen.NRW

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Start-up Center.NRW

Start-up Center.NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen Hochschulen dabei, ihre Potenziale für Unternehmensgründungen zu erschließen, Gründungen vorzubereiten und eine nachhaltige Gründungskultur auszubauen.

Fördergegenstand

Gegenstand der Förderung sind die Sensibilisierung für Unternehmertum, die Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern, gründungsunterstützende Aktivitäten sowie die Vernetzung.

Außerdem förderfähig sind Sachausgaben für die Errichtung, die Erweiterung, den Umbau und die Einrichtung von Räumlichkeiten in Hochschulen, in denen Start-up-Center, Gründungszentren, Maker Spaces und FabLabs untergebracht werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen, die bisher noch keine Förderung aus EFRE-, Bundes-, oder Landesmitteln für den Aufbau eines „Exzellenz Start-up Center“ erhalten haben.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der
Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben
gefördert werden.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens, Abgrenzbarkeit von anderen staatlich geförderten Vorhaben, keine Doppleförderung und Vorliegen von Strategien zur Etablierung der Unterstützung von Gründungsvorhaben sowie zur Patentververwertung.

Details und Antragstellung

Der Förderwettbewerb „Start-up Center.NRW“ folgt einem einstufigen Wettbewerbsverfahren. Die Antragseinreichung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal. Es wird empfohlen, im Vorfeld das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen. Die einreichungsfrist des Antrags ist der 09.12.2024.

Link zum Programm Start-up Center.NRW

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Start-up Fokuszentren.NRW

Start-up Fokuszentren.NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen fördern die Einrichtung spezialisierter Zentren, die Hochschulen bei ihrer Förderung von Gründerinnen und Gründern unterstützen.

Fördergegenstand

Hochschulen haben die Möglichkeit, sich um die Förderung eines von drei möglichen „Start-up Fokuszentren“ zu bewerben. Die thematischen Schwerpunkte dieser „Start-up Fokuszentren“ sind:

  • Gründungen von Akademikerinnen,
  • Gründungen mit einem Beitrag zur Klimaneutralität von Wirtschaft und Gesellschaft,
  • Gründungen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI/AI)

Ein „Start-up Fokuszentrum“ ist kein Forschungszentrum; der Schwerpunkt liegt vielmehr auf der Generierung, Verteilung und Nutzung anwendungsorientierten Wissens und Know-hows durch Hochschulmitglieder, um gezielt Gründungsunterstützung innerhalb der Hochschule zu bieten.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Insgesamt stehen für die Förderung von Projekten 4,5 Mio. Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Jahr und maximal 1,5 Mio. Euro pro Projekt für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren können beantragt werden. Der Eigenanteil der Hoschulen beträgt 10 %.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens, Abgrenzbarkeit von anderen staatlich geförderten Vorhaben, keine Doppleförderung und eine ordnungsgemäße Geschäftsführung.

Details und Antragstellung

Der Förderwettbewerb „Start-up Center.NRW“ folgt einem einstufigen Wettbewerbsverfahren. Die Antragseinreichung erfolgt online über das EFRE.NRW.Online-Portal. Es wird empfohlen, im Vorfeld das Beratungsangebot der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen. Die einreichungsfrist des Antrags ist der 09.12.2024.

Link zum Programm Start-up Fokuszentren.NRW

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Start-up Transfer.NRW

Start-up Transfer.NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, wenn sie Gründerinnen und Gründer bei der Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unternehmerischer Reife unterstützen – von der Grundlagenforschung über die am Markt orientierte Forschung und Entwicklung bis hin zur Gründung eines Unternehmens.

Fördergegenstand

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf wissensintensiven Gründungen ohne Einengung auf Spitzentechnologie. Dazu gehören sowohl innovative Dienstleistungen als auch technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Vorhaben, die soziale Innovationen adressieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 270.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens und keine Gründung des Unternehmens, vorwiegende Durch-führung und Verwertung in NRW, akademischer Abschluss der Gründerinnen und Gründer und deren Beschäftigung bei der antragstellenden Forschungs- bzw. Bildungseinrichtung.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Einreichungsfristen sind jeweils der 31.1. und der 31.7. eines Jahres, der letzte Einreichungstermin ist der 31.7.2026.

Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag  über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Link zum Programm Start-up Transfer.NRW

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Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Europäische Union

Das BMWK unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberuflerin und Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Fördergegenstand

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaft-lichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmens-führung.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der Freien Berufe.

gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen EUR 2.800.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüft, u. a. ausschließlich Förderung von Einzelberatungen, geeignetes Qualitätssicherungsinstrument der Beraterinnen und Berater sowie Kumulierungsverbot mit anderen Förderungen.

Details und Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der geplanten Beratung über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Link zum BAFA

Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Logo EU-Kofinanzierung
 

Gründungsstipendium.NRW

Gründungsstipendium.NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründern mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen.

Die Förderung soll Gründerinnen und Gründern dabei helfen, ihre Geschäftsidee in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben. Zudem wird vorausgesetzt, dass sie sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder diese Existenzgründung bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt ist.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Förderung: Monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für bis zu 12 Monate, also maximal 14.400 Euro. In Teams können bis zu 3 Gründerinnen oder Gründer gefördert werden, also mit bis zu EUR 43.200 je Team. Bei der Geburt eines Kindes kann das Stipendium um drei Monate verlängert werden. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Elterngeld beziehen, können das Stipendium bis zu 12 Monate pausieren.

Details und Antragstellung

Link zum Gründungsstipendium.NRW

Antragstellung 1. Schritt:
Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufnehmen, z.B.

GründungsOffensive Paderborn c/o WFG Paderborn
Heike Süß
05251 160 90 - 64
heike.suess@wfg-pb.de

Logo Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Logo der Gründungsoffensive Paderborn
 

Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen

Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Mit dem "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" prämiert das BMWK -Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren.

Der Wettbewerb besteht aus zwei Phasen.

Phase 1: Die Teilnehmenden melden sich online an und laden ihre Ideenskizze sowie ggf. ihr Video hoch. Nach Ablauf der Frist für die Phase 1 erhalten alle Teilnehmenden ein schriftliches Feedback (mit SWOT-Analyse).

Phase 2: Die besten Teilnehmenden aus Phase 1 erhalten als „Nominierte“ die Möglichkeit, ihre Beiträge nach dem Feedback zu überarbeiten bzw. zu ergänzen und erneut hochzuladen. Die Jury wählt aus diesen Beiträgen die Preis-träger/innen aus. Alle Teilnehmenden der Phase 2 erhalten erneut ein schriftliches Feedback.

Zuwendungsempfänger

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.

Soweit Teilnehmer auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei der Online-Registrierung zu einer Wettbewerbsrunde höchstens vier Kalendermonate zurückliegen. Diese Frist gilt nicht für Unternehmergesellschaften mit beschränkter Haftung (UG).

Eine Bewerbung beim „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ kann bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden wiederholt werden.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Neben dem Preisgeld von bis zu 32.000 Euro erhalten Preisträger ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching- und
Qualifizierungsprogramm.

Details und Antragstellung

Link zum Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen

Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze, die streng vertraulich behandelt wird.

Logo BMWK
Logo Ministerium für Arbeit, Gesundheits und Soziales
 

Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:

  • 6 Monate lang ein monatlicher Zuschuss in der Höhe des letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich EUR 300,00 monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen.
  • Bei einem Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit anschließend neun Monate lang eine Förderung von je EUR 300,00.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Bezug von Arbeitslosengeld.
  • Noch mindestens Anspruch von 150 Tagen auf Arbeitslosengeld beim Beginn der Selbstständigkeit.
  • Hauptberufliche Ausübung der Selbstständigkeit.

Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.

Details und Antragstellung

Den Gründungszuschuss ist bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen, bevor die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird.

Link zum Gründungszuschuss

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Hubs für die Umsetzung von Akzelerationsprogrammen für Start-ups

Hubs für die Umsetzung von Akzelerationsprogrammen für Start-ups

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ziel dieses Förderaufrufs ist es, in bestehenden Hubs Akzelerationsprogramme zu etablieren, die gezielt die Marktfestigungsphase von Start-ups unterstützen. Durch die Vermittlung von Wissen, Erfahrung und Kontakten sowie die Steigerung der Sichtbarkeit soll eine bedarfsorientierte Unterstützung zur Unternehmensentwicklung in dieser wichtigen Phase geboten werden.

Fördergegenstand

Das Förderprogramm „Hubs für die Umsetzung von Akzelerationsprogrammen für Start-ups“ unterstützt Hubs, die Akzelerationsprogramme für Start-ups in der Wachstumsphase anbieten. Ziel ist es, die Verbreitung innovativer Technologien und Geschäftsmodelle in der nordrhein-westfälischen Wirtschaft zu beschleunigen. Im Rahmen der Akzelerationsprogramme sollen durch Workshops, Seminare oder Coaching notwendiges Wissen, wertvolle Erfahrungen und nützliche Kontakte zur Unternehmensentwicklung vermittelt werden. Zudem soll die Sichtbarkeit der Start-ups gezielt gesteigert werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die ein Akzelerationprogramm im Sinne dieses Förderporgramms durchführen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Fördermittel belaufen sich pro Hub auf bis zu 400.000 Euro jährlich. Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung und deckt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben ab, wobei der maximale Förderbetrag auf 1.200.000 Euro begrenzt ist.

Details und Antragstellung

Das Antrags- und Auswahlverfahren ist einstufig konzipiert. Die Auswahl der Hubs erfolgt im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs, bei dem ein unabhängiges Gutachtergremium die Bewerbungen anhand eines vorab festgelegten Eignungs- und Kriterienkatalogs bewertet. Das Ministerium entscheidet auf Grundlage der Förderempfehlungen des Gutachtergremiums sowie der verfügbaren Haushaltsmittel, welche Anträge bewilligt werden.

Link zum Förderprogramm Hubs für die Umsetzung von Akzelerationsprogrammen für Start-ups

Logo Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
 

Meistergründungsprämie NRW

Meistergründungsprämie NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westaflen

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erhalten eine einmalige Zuwendung für die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk.

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerks-meistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie. 13,5 Millionen Euro werden von der Landesregierung für Existenzgründungen im Hand-werk in den nächsten drei Jahren bereitgestellt. Durch die Neufassung der Meistergrün-dungsprämie wird das Gründen einfacher und zugleich finanziell attraktiver.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Handwerksmeister/innen nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO). Antragsberechtigt sind darüber hinaus auch Handwerks-gesellen/innen in Meisterabschlussjahrgängen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung beträgt bis zu 10.500 €. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung. 70 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) bis zur Höhe von 15.000 € werden gefördert. Das Mindestinves-titionsvolumen an förderfähigen Ausgaben liegt bei 12.000 €.

Voraussetzung ist die erstmalige Gründung einer selbstständigen und nachhal-tigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen von Betrieben und die tätige Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen als selbstständige Voll-existenz im Handwerk. Weitere Voraussetzung ist die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen.

Details und Antragstellung

Link zur Meistergründungsprämie NRW

Die Anträge auf Meistergründungsprämie sind bei der zuständigen Handwerks-kammer im Rahmen einer Existenzgründungsberatung zu erstellen.
Die Handwerkskammer bestätigt mit qualifiziertem Fördervotum die wirtschaft-liche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Gründungsvorhabens und leitet den Förderantrag an die Bewilligungsbehörde (LGH) weiter.

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

05215608-0                                                                                                          hwk@hwk.owl.de                                                                                                                               

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NRW.MicroCrowd

NRW.MicroCrowd

NRW.BANK

Die NRW.BANK fördert die Gründung sowie die Weiterentwicklung von Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen und ihr Vorhaben parallel durch ein Crowdfunding-Projekt mitfinanzieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), und Kleinst-unternehmen als gGmbH sowie GmbH, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe eine Existenz gründen beziehungsweise ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50.000.

Bedingungen für das Darlehen sind:

  • Parallele Finanzierung durch ein Crowdfunding über die Plattform Startnext mit dem ersten Fundingziel in Höhe von mindestens 20 Prozent des Darlehensbetrags.
  • Gründungsort beziehungsweise der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Vorliegen der erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikation.
  • Vorhaben lässt einen dauerhaften Erfolg erwarten.
  • Gründung im Nebenerwerb sollte innerhalb von 3 Jahren zum Vollerwerb führen.

Antragstellende können eine Förderung aus dem Programm NRW.Micro.Crowd zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben und mit einer neuen positiven Crowdfinanzierung.

Details und Antragstellung

Der Antrag kann frühestens ab finaler Fixierung des Crowdfunding-Projekts auf der Plattform Startnext und spätestens 3 Tage vor Ende des Fundingzeitraums stellen. Einzureichen ist der Antrag bitte über das Kundenportal bei der NRW.BANK ein.

Link zum Programm NRW.MircoCrowd

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NRW.Mikrodarlehen

NRW.Mikrodarlehen

NRW.BANK

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einem Mikrokredit bei der Gründung und Weiterentwicklung eines normalerweise Kleinstunternehmens.

Fördergegenstand

Antragsstellende können das NRW.Mikrodralehen für

  • die Unternehmensgründung (auch für eine erneute Existenzgründung) und
  • Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit erhalten.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe eine Existenz gründen beziehungsweise ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50.000.

Bedingungen für das Darlehen sind:

  • Bei Gründungen muss der Unternehmensstandort, bei Erweiterungs- oder Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Gründungsvorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Beratenlassen vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW und Erhalt dessen fachliche Stellungnahme sowie positives Votum zu den Antragsunterlagen.
  • Begeleitung des Vorhabens durch einen Coach, einen Berater oder eine Beraterin.
  • Vorliegen der erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben.

Antragstellende können das NRW.Mikrodarlehen zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben.

Details und Antragstellung

Nach der Beratung durch ein STARTERCENTER NRW ist der Antrag über das Kundenportal bei der NRW.BANK einzureichen.

Link zum Programm NRW-Mikrodarlehen

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NRW.SeedBridge

NRW.SeedBridge

NRW.BANK

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt und innovative Unternehmen durch Wandeldarlehen, um Liquiditätsengpässen bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überstehen.

Fördergegenstand

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für den Aufbau und das Wachstum des Unternehmens. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden innovative und wachstumorientierte, kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen. Es können bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs fianziert werden. Der Mindestbetrag ist 50.000 € und der Höchstbetrag 200.000 €. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre bei einem über die gesamte Laufzeit festgeschriebenen Zinssatz von 6 %.

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Zudem darf die Unternehmensgründung höchstens 7 Jahre zurückliegen. Weitere Voraussetzungen sind u. a. nicht ausreichende, anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten und die Eigenkapitalfinanzierung eines externen privaten Investors.

Details und Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der NRW.BANK. Weitere Informationen dazu finden sie hier.

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Startup-Events.NRW

Startup-Events.NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit der Förderrichtlinie Startup-Events.NRW unterstützt die Landesregierung die Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen, Investorinnen und Investoren und der Wissenschaft.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt  Veranstalter/innen bei der Durch-führung von regionalen Matchmaking-Veranstaltungen mit Unternehmen und Investorinnen und Investoren, um innovativen Start-ups als Treiber für die digitale und nachhaltige Transformation den Zugang zu Kapital und Aufträgen zu erleichtern.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Veranstalterin oder Veranstalter des Events.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Gefördert werden die Ausgaben für bis zu 3 in Präsenz durchgeführte Veranstal-tungen pro Kalenderjahr. 

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse auch bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je einzelner, abgegrenzter Veranstaltung.

Der Zuschuss beträgt bei Veranstaltungen mit 50 bis 100 teilnehmenden Personen maximal 5.000 Euro, bei Veranstaltungen mit 101 bis 250 teilnehmenden Personen maximal 15.000 Euro und bei Veranstaltungen ab 251 teilnehmenden Personen maximal 25.000 Euro.

Individuelle Beratungsleistungen für Start-ups werden nicht gefördert.

Details und Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an die Bezirksregierung Detmold zu stellen. Für jede Veranstaltung muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden.

Bezirksrgierung Detmold

Dezernat 34                                                                                                            

Leopoldstraße 15                                                                                                                        

32756 Detmold                                                                                                                       

05231 713465                                                                                                    

startup-events@brdt.nrw.de                                                                                                                              

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Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme (StartUpConnect)

Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme (StartUpConnect)

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen. Damit werden Gründungsinteressierte unterstützt, die Firmengründungen auf Basis von innovativen Forschungsergebnissen umsetzen. Die Förderung fokussiert die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Demonstratoren unter Einbeziehung von konkreten Anwendungsszenarien.

Fördergegenstand

Gefördert werden Einzelvorhaben in 2 Phasen:

  • Pase 1 – Entwicklungsphase: In dieser Phase soll die technische Umsetzbarkeit der Gründungsidee („proof of principle“) erarbeitet werden. In dieser Phase kann die Firmengründung vorbereitet werden.
  • Phase 2 – Umsetzungsphase: In dieser Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vordergrund.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • in Phase 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungenin
  • in Phase 2: nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.  Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können  bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, u. a. das Vorhandensein einer Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung, der Abschluss der Unternehmensgründung zu Beginn der Förderung in Phase 2 und die Nutzung der Ergebnisse nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.

Details und Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist die Projektskizze bei dem Projektträger einzureichen. Zu den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. werden Projektskizzen ausgewählt.

In der 2. Verfahrensstufe werden Antragstellende mit positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

Link zum Programm StartUpConnect

Logo BMBF
 

Startup Welcome Package NRW

Startup Welcome Package NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, NRW. Global Business GmbH

Das Land NRW und NRW.Global Business unterstützen mit dem "Startup Welcome Package" internationale Tech-Startups, die eine Expansion nach Deutschland anstreben. Dieses Förderinstrument soll einen unkomplizierten und erfolgreichen Markteintritt in Deutschland ermöglichen.

Fördergegenstand

Startups können einen Zuschuss von 10.000 Euro erhalten, den sie für folgende Zwecke einsetzen können:

  • Nutzung eines Coworking Spaces in NRW für mindestens 90 Tage
  • Individuelle Beratungsleistungen wie B2B-Support, Steuerberatung, Mentoring und Coaching

Zuwendungsempfänger

Ausländische kleine und mittelständische Unternehmen ohne Geschäftssitz und ohne Tochtergesellschaft in Deutschland, die nicht älter als 10 Jahre sind, weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und im Vorjahr einen Jahresumsatz von max. 50 Mio. € erzielten oder eine Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. € erreichten.

Es gelten weitere Voraussetzungen, s. hier.

Antragstellung

Der Antrag ist spätestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens elektronisch bei der NRW.Global Business GmbH zu stellen.

Link zum Startup Welcome Package NRW

Logo MWIKE
Logo NRW.Global Business
 

Hinweis

Diese Übersicht beinhaltet lediglich eine Auswahl aus der Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Der Kreis Paderborn übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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