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Die Förderprogramme von Bund, dem Land NRW und der EU im Bereich Existenzgründung

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei der Inanspruchnahme von Beratungen bei Gründungs- und Übernahmevorhaben.

Fördergegenstand

Antragsstellende können die Förderung für Ausgaben für Beratungsleistungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen für Gründungsvorhaben und Betriebsübernahmen sowie beim Wechsel von Neben-erwerbsgründungen in den Haupterwerb erhalten, die in einem der Innovations-felder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen.

Außerdem werden Beratungen vor dem Hintergrund struktureller Ungleichheiten, zum Beispiel für Menschen mit Migrationshintergrund oder Menschen mit anerkannter Behinderung, gefördert.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und die bei Antragstellung planen, in Nordrhein-Westfalen

  • ein neues gewerbliches Unternehmen zu gründen oder eine freiberufliche Tätigkeit als selbstständige Vollexistenz aufzunehmen,
  • ein gewerbliches Einzelunternehmen oder ein Unternehmen durch den Erwerb von mehr als 50 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu übernehmen,
  • sich an einem gewerblichen Unternehmen als tätige Gesellschafterin oder tätiger Gesellschafter mit mehr als 25 Prozent der stimmberechtigten Gesellschaftsanteile oder des stimmberechtigten Kapitals zu beteiligen, oder
  • vom bereits angemeldeten Nebenerwerb in den Haupterwerb zu wechseln.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Fördersätze unterscheiden sich nach Antragstellenden und Art der Beratung, betragen aber mindestens 50 Prozent eines Tagewerksatzes von EUR 1.020. Die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Tagewerke variieren je nach Thema der Beratung. Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüft, u. a. im Vordergrundstehen von betriebswirtschaftlichen Aspekten, Sachkundenachweis der Beraterinnen und Berater sowie Beginn der Beratung erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides.

Details und Antragstellung

Die Antragstellung im Beratungsprogramm Wirtschaft NRW erfolgt über dasEFRE-Antragsportal. Vorab ist ein Kontaktgespräch bei einer zugelassenen regionalen Anlaufstelle zu führen.

Link zum Beratungsprogramm Wirtschaft NRW

Logo MWIKE
Logo EFRE
 

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Europäische Union

Das BMWK unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Freiberuflerin und Freiberufler, wenn Sie eine externe Beratung in Anspruch nehmen wollen.

Fördergegenstand

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu allen wirtschaft-lichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmens-führung.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der Freien Berufe.

gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je nach Region bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen EUR 2.800.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüft, u. a. ausschließlich Förderung von Einzelberatungen, geeignetes Qualitätssicherungsinstrument der Beraterinnen und Berater sowie Kumulierungsverbot mit anderen Förderungen.

Details und Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der geplanten Beratung über die Antragsplattform des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.

Link zum BAFA

Jedes Unternehmen kann bis 31.12.2026 maximal 5 Anträge auf Förderung stellen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr. Dabei müssen Sie die De-minimis-Höchstgrenzen beachten.

Logo Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Logo EU-Kofinanzierung
 

Förderwettbewerb Grüne Gründungen.NRW

Gründungsstipendium.NRW

Gründungsstipendium.NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ziel der Förderung ist es, Gründerinnen und Gründern mit einer innovativen Geschäftsidee in der Gründungsphase durch die Gewährung von Stipendien zu unterstützen.

Die Förderung soll Gründerinnen und Gründern dabei helfen, ihre Geschäftsidee in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben. Zudem wird vorausgesetzt, dass sie sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder diese Existenzgründung bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt ist.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Förderung: Monatliches Stipendium in Höhe von 1.200 Euro für bis zu 12 Monate, also maximal 14.400 Euro. In Teams können bis zu 3 Gründerinnen oder Gründer gefördert werden, also mit bis zu EUR 43.200 je Team. Bei der Geburt eines Kindes kann das Stipendium um drei Monate verlängert werden. Stipendiatinnen und Stipendiaten, die Elterngeld beziehen, können das Stipendium bis zu 12 Monate pausieren.

Details und Antragstellung

Link zum Gründungsstipendium.NRW

Antragstellung 1. Schritt:
Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufnehmen, z.B.

GründungsOffensive Paderborn c/o WFG Paderborn
Heike Süß
05251 160 90 - 64
heike.suess@wfg-pb.de

Logo Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
Logo der Gründungsoffensive Paderborn
 

Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen

Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Mit dem "Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen" prämiert das BMWK -Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die besten Ideen für innovative Unternehmensgründungen, die auf digitalen Technologien basieren.

Der Wettbewerb besteht aus zwei Phasen.

Phase 1: Die Teilnehmenden melden sich online an und laden ihre Ideenskizze sowie ggf. ihr Video hoch. Nach Ablauf der Frist für die Phase 1 erhalten alle Teilnehmenden ein schriftliches Feedback (mit SWOT-Analyse).

Phase 2: Die besten Teilnehmenden aus Phase 1 erhalten als „Nominierte“ die Möglichkeit, ihre Beiträge nach dem Feedback zu überarbeiten bzw. zu ergänzen und erneut hochzuladen. Die Jury wählt aus diesen Beiträgen die Preis-träger/innen aus. Alle Teilnehmenden der Phase 2 erhalten erneut ein schriftliches Feedback.

Zuwendungsempfänger

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Die beabsichtigte Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.

Soweit Teilnehmer auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei der Online-Registrierung zu einer Wettbewerbsrunde höchstens vier Kalendermonate zurückliegen. Diese Frist gilt nicht für Unternehmergesellschaften mit beschränkter Haftung (UG).

Eine Bewerbung beim „Gründungswettbewerb – Digitale Innovationen“ kann bis zu zwei Mal in den folgenden Wettbewerbsrunden wiederholt werden.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Neben dem Preisgeld von bis zu 32.000 Euro erhalten Preisträger ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes, umfangreiches Coaching- und
Qualifizierungsprogramm.

Details und Antragstellung

Link zum Gründungswettbewerb - Digitale Innovationen

Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze, die streng vertraulich behandelt wird.

Logo BMWK
Logo Ministerium für Arbeit, Gesundheits und Soziales
 

Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit

Gründungszuschuss aus der Arbeitslosigkeit

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:

  • 6 Monate lang ein monatlicher Zuschuss in der Höhe des letzten Arbeitslosengelds. Zusätzlich EUR 300,00 monatlich als Zuschlag für die gesetzlichen Sozialversicherungen.
  • Bei einem Nachweis der hauptberuflichen Selbstständigkeit anschließend neun Monate lang eine Förderung von je EUR 300,00.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Bezug von Arbeitslosengeld.
  • Noch mindestens Anspruch von 150 Tagen auf Arbeitslosengeld beim Beginn der Selbstständigkeit.
  • Hauptberufliche Ausübung der Selbstständigkeit.

Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.

Details und Antragstellung

Den Gründungszuschuss ist bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit zu beantragen, bevor die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird.

Link zum Gründungszuschuss

Logo BA
 

Meistergründungsprämie NRW

Meistergründungsprämie NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westaflen

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister erhalten eine einmalige Zuwendung für die erstmalige Gründung einer selbstständigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk.

Das Land NRW fördert Gründungen von Handwerksmeisterinnen und Handwerks-meistern durch das Förderprogramm Meistergründungsprämie. 13,5 Millionen Euro werden von der Landesregierung für Existenzgründungen im Hand-werk in den nächsten drei Jahren bereitgestellt. Durch die Neufassung der Meistergrün-dungsprämie wird das Gründen einfacher und zugleich finanziell attraktiver.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Handwerksmeister/innen nach dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HWO). Antragsberechtigt sind darüber hinaus auch Handwerks-gesellen/innen in Meisterabschlussjahrgängen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung beträgt bis zu 10.500 €. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung. 70 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) bis zur Höhe von 15.000 € werden gefördert. Das Mindestinves-titionsvolumen an förderfähigen Ausgaben liegt bei 12.000 €.

Voraussetzung ist die erstmalige Gründung einer selbstständigen und nachhal-tigen Vollexistenz im nordrhein-westfälischen Handwerk. Gefördert werden Betriebsneugründungen, Übernahmen von Betrieben und die tätige Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen als selbstständige Voll-existenz im Handwerk. Weitere Voraussetzung ist die Schaffung oder Sicherung von Arbeits- bzw. Ausbildungsplätzen.

Details und Antragstellung

Link zur Meistergründungsprämie NRW

Die Anträge auf Meistergründungsprämie sind bei der zuständigen Handwerks-kammer im Rahmen einer Existenzgründungsberatung zu erstellen.
Die Handwerkskammer bestätigt mit qualifiziertem Fördervotum die wirtschaft-liche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Gründungsvorhabens und leitet den Förderantrag an die Bewilligungsbehörde (LGH) weiter.

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

05215608-0                                                                                                          hwk@hwk.owl.de                                                                                                                               

Logo MWIKE NRW
Logo Meistegründungsprämie NRW
 

NRW.MicroCrowd

NRW.MicroCrowd

NRW.BANK

Die NRW.BANK fördert die Gründung sowie die Weiterentwicklung von Unternehmen bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die mit ihrem Geschäftszweck soziale oder ökologische Ziele verfolgen und ihr Vorhaben parallel durch ein Crowdfunding-Projekt mitfinanzieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), und Kleinst-unternehmen als gGmbH sowie GmbH, die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe eine Existenz gründen beziehungsweise ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als zinsgünstiges Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 80 Prozent des Finanzierungsbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50.000.

Bedingungen für das Darlehen sind:

  • Parallele Finanzierung durch ein Crowdfunding über die Plattform Startnext mit dem ersten Fundingziel in Höhe von mindestens 20 Prozent des Darlehensbetrags.
  • Gründungsort beziehungsweise der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Vorliegen der erforderlichen fachlichen und kaufmännischen Qualifikation.
  • Vorhaben lässt einen dauerhaften Erfolg erwarten.
  • Gründung im Nebenerwerb sollte innerhalb von 3 Jahren zum Vollerwerb führen.

Antragstellende können eine Förderung aus dem Programm NRW.Micro.Crowd zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben und mit einer neuen positiven Crowdfinanzierung.

Details und Antragstellung

Der Antrag kann frühestens ab finaler Fixierung des Crowdfunding-Projekts auf der Plattform Startnext und spätestens 3 Tage vor Ende des Fundingzeitraums stellen. Einzureichen ist der Antrag bitte über das Kundenportal bei der NRW.BANK ein.

Link zum Programm NRW.MircoCrowd

Logo NRW.BANK
 

NRW.Mikrodarlehen

NRW.Mikrodarlehen

NRW.BANK

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einem Mikrokredit bei der Gründung und Weiterentwicklung eines normalerweise Kleinstunternehmens.

Fördergegenstand

Antragsstellende können das NRW.Mikrodralehen für

  • die Unternehmensgründung (auch für eine erneute Existenzgründung) und
  • Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme Ihrer Geschäftstätigkeit erhalten.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe eine Existenz gründen beziehungsweise ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent des Finanzbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt bei EUR 50.000.

Bedingungen für das Darlehen sind:

  • Bei Gründungen muss der Unternehmensstandort, bei Erweiterungs- oder Wachstumsmaßnahmen der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Gründungsvorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Beratenlassen vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW und Erhalt dessen fachliche Stellungnahme sowie positives Votum zu den Antragsunterlagen.
  • Begeleitung des Vorhabens durch einen Coach, einen Berater oder eine Beraterin.
  • Vorliegen der erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben.

Antragstellende können das NRW.Mikrodarlehen zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben.

Details und Antragstellung

Nach der Beratung durch ein STARTERCENTER NRW ist der Antrag über das Kundenportal bei der NRW.BANK einzureichen.

Link zum Programm NRW-Mikrodarlehen

Logo NRW.BANK
 

Start-up Center.NRW

Start-up Center.NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ziel der Fördeurng „Start-up Center.NRW“ ist die Weiterentwicklung bestehender Hochschul-Gründungsinitiativen und die nachhaltige Verfestigung von Aktivitäten.

Fördergegenstand

Die Sensibilisierung für Unternehmertum, die Qualifizierung von Gründerinnen und Gründern sowie die umfassende Unterstützung von Gründungsvorhaben stehen im Mittelpunkt. Eine entscheidende Rolle spielt zudem die nachhaltige Verankerung dieser Aktivitäten in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Universitäten und Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Ausnahme der bereits bestehenden Exzellenz Start-up Center an sechs Universitäten des Landes.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Das Land Nordrhein-Westfalen für den Ausbau der hochschuleigenen Gründungsunterstützung bis zu 36 Mio. Euro vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 zur Verfügung.

Details und Antragstellung

Frist für die Abgabe von Anträgen ist der 31. Mai 2024. Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

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Startup-Events.NRW

Startup-Events.NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Mit der Förderrichtlinie Startup-Events.NRW unterstützt die Landesregierung die Vernetzung von Startups mit etablierten Unternehmen, Investorinnen und Investoren und der Wissenschaft.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt  Veranstalter/innen bei der Durch-führung von regionalen Matchmaking-Veranstaltungen mit Unternehmen und Investorinnen und Investoren, um innovativen Start-ups als Treiber für die digitale und nachhaltige Transformation den Zugang zu Kapital und Aufträgen zu erleichtern.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Veranstalterin oder Veranstalter des Events.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Gefördert werden die Ausgaben für bis zu 3 in Präsenz durchgeführte Veranstal-tungen pro Kalenderjahr. 

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Vorhaben von besonderem Landesinteresse auch bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben je einzelner, abgegrenzter Veranstaltung.

Der Zuschuss beträgt bei Veranstaltungen mit 50 bis 100 teilnehmenden Personen maximal 5.000 Euro, bei Veranstaltungen mit 101 bis 250 teilnehmenden Personen maximal 15.000 Euro und bei Veranstaltungen ab 251 teilnehmenden Personen maximal 25.000 Euro.

Individuelle Beratungsleistungen für Start-ups werden nicht gefördert.

Details und Antragstellung

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an die Bezirksregierung Detmold zu stellen. Für jede Veranstaltung muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden.

Bezirksrgierung Detmold

Dezernat 34                                                                                                            

Leopoldstraße 15                                                                                                                        

32756 Detmold                                                                                                                       

05231 713465                                                                                                    

startup-events@brdt.nrw.de                                                                                                                              

Logo MWIKE NRW
 

Start-up Transfer.NRW

Start-up Transfer.NRW

Ministerium für Wirtschaft,Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Europäische Union unterstützen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, wenn sie Gründerinnen und Gründer bei der Weiterentwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen zu unternehmerischer Reife unterstützen – von der Grundlagenforschung über die am Markt orientierte Forschung und Entwicklung bis hin zur Gründung eines Unternehmens.

Fördergegenstand

Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf wissensintensiven Gründungen ohne Einengung auf Spitzentechnologie. Dazu gehören sowohl innovative Dienstleistungen als auch technologieorientierte Gründungsvorhaben sowie Vorhaben, die soziale Innovationen adressieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 270.000 je Vorhaben bei einer Laufzeit von maximal 24 Monaten.

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, u. a. noch kein Beginn des Vorhabens und keine Gründung des Unternehmens, vorwiegende Durch-führung und Verwertung in NRW, akademischer Abschluss der Gründerinnen und Gründer und deren Beschäftigung bei der antragstellenden Forschungs- bzw. Bildungseinrichtung.

Details und Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst ist die Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Einreichungsfristen sind jeweils der 31.1. und der 31.7. eines Jahres, der letzte Einreichungstermin ist der 31.7.2026.

Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag  über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.

Link zum Programm Start-up Transfer.NRW

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Logo EFRE/JTF-Programm 2021-2027
 

Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme (StartUpConnect)

Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme (StartUpConnect)

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen. Damit werden Gründungsinteressierte unterstützt, die Firmengründungen auf Basis von innovativen Forschungsergebnissen umsetzen. Die Förderung fokussiert die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Demonstratoren unter Einbeziehung von konkreten Anwendungsszenarien.

Fördergegenstand

Gefördert werden Einzelvorhaben in 2 Phasen:

  • Pase 1 – Entwicklungsphase: In dieser Phase soll die technische Umsetzbarkeit der Gründungsidee („proof of principle“) erarbeitet werden. In dieser Phase kann die Firmengründung vorbereitet werden.
  • Phase 2 – Umsetzungsphase: In dieser Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vordergrund.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind

  • in Phase 1: Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungenin
  • in Phase 2: nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt

Förderhöhe und Voraussetzungen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.  Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können  bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Die Förderung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, u. a. das Vorhandensein einer Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung, der Abschluss der Unternehmensgründung zu Beginn der Förderung in Phase 2 und die Nutzung der Ergebnisse nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.

Details und Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist die Projektskizze bei dem Projektträger einzureichen. Zu den Stichtagen 31.3., 30.6., 30.9. und 31.12. werden Projektskizzen ausgewählt.

In der 2. Verfahrensstufe werden Antragstellende mit positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

Link zum Programm StartUpConnect

Logo BMBF
 

Hinweis

Diese Übersicht beinhaltet lediglich eine Auswahl aus der Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Der Kreis Paderborn übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
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