Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW
Mit dem Gründerstipendium NRW können Gründer/innen innovative Geschäftsideen auf den Weg bringen und in die regionale Gründerszene einsteigen.
Förderung von innovativen Unternehmensgründungen. Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen.
Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben. Zudem wird vorausgesetzt, dass sie sich entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder diese Existenzgründung bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt ist.
Förderung: Monatliches Stipendium in Höhe von 1.000 Euro für maximal ein Jahr. Darüber hinaus: Austausch in Gründernetzwerken und Begleitung durch ein individuelles Coaching.
www.gruenderstipendium.nrw/gruenden
Antragstellung 1. Schritt:
Kontakt zu einem der akkreditierten Gründungsnetzwerke aufnehmen, z.B.
GründungsOffensive Paderborn c/o WFG Paderborn
Maria Reimer
05251 160 90 - 54
maria.reimer@wfg-pb.de
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Mit dem „Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen“ sucht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zweimal im Jahr nach den innovativsten Gründerinnen und Gründern.
Der Wettbewerb besteht aus zwei Phasen. In Phase 1 reichen Gründerinnen und Gründer ihre Ideenkonzepte zum Themenschwerpunkt „Digitale Innovationen“ ein. Bereits hier lohnt sich die Teilnahme, denn jeder eingereichte Vorschlag bekommt Expertenfeedback. In einer SWOT-Analyse werden Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Geschäftsmodelle untersucht. Das erhaltene Feedback kann die Top 50 dann direkt umsetzen: In Phase 2 haben die 50 innovativsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, ihr Konzept zu überarbeiten und im Anschluss nochmal einzureichen. Daraus wählt die Jury die Preisträger aus.
Soweit Teilnehmer auf Grundlage der eingereichten Geschäftsidee bereits eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer AG gegründet haben, darf die Gründung bei der Online-Registrierung zu einer Wettbewerbsrunde höchstens vier Kalendermonate zurückliegen. Diese Frist gilt nicht für Unternehmergesellschaften mit beschränkter Haftung (UG).
Neben dem Preisgeld von bis zu 32.000 Euro können Preisträger ein großes Expertennetzwerk sowie zahlreiche Förderangebote nutzen.
Diese Übersicht beinhaltet lediglich eine Auswahl aus der Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Der Kreis Paderborn übernimmt trotz großer Sorgfalt keine Gewähr für Vollständigkeit / Richtigkeit dieser Information. Bevor Sie ein Vorhaben beginnen, sollten Sie sich unbedingt bei den Fördergebern über die vollständigen Voraussetzungen informieren.
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