Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Pressemeldung vom 18.09.2014

Rettungsdienstbedarfsplan: Ziele, Verfahren, Ergebnis


Den


Mehrheitlich (1 Gegenstimme, 9 Enthaltungen) gab der Paderborner Kreistag am gestrigen Abend (22. September) grünes Licht für den Rettungsdienstbedarfsplan.

Erklärung von Landrat Manfred Müller in der gestrigen Kreistagssitzung:

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Kreistag,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

der Rettungsdienstbedarfsplan ist eine wichtige Planung. Es geht darum, im gesamten Kreisgebiet dafür Sorge zu tragen, dass die Menschen im Notfall auf schnelle und bestmögliche Hilfe vertrauen können. Das genau ist Aufgabe des Kreises Paderborn als Träger des Rettungsdienstes. Und genau darum geht es heute Abend. Dieser Plan beschäftigt uns schon sehr lange. Einige Punkte haben für Diskussionen gesorgt. Viele Gespräche sind geführt worden. Die Einzelheiten sind bereits im Fachausschuss beraten worden. Sowohl Kreisverwaltung wie auch Kreistagsmitglieder haben sich intensiv für die erzielten Verbesserungen eingesetzt. Und so werden eine ganze Reihe von Verbesserungen gegenüber dem letzten Plan in Kraft treten, wenn wir ihn beschlossen haben.

Der heute Abend zur Abstimmung stehenden Rettungsdienstbedarfsplan sieht einige Formen der rettungsdienstlichen Versorgung in Paderborn und Delbrück nicht mehr vor, die geübte Praxis waren. So möchte die Stadt Paderborn, dass der neue Plan die uneingeschränkte Möglichkeit festschreiben soll, vorhandene Reservefahrzeuge mit Brandschutzpersonal zu besetzen und einsatzbereit melden zu dürfen, wenn alle anderen Rettungswagen unterwegs sind. Mit dem Paderborner Bürgermeister hatte ich eine Einigung bzgl. derFrage dieser Reserve RTWs erzielt. Diese Einigung hat aber nicht die Zustimmung der Krankenkassen gefunden. In solchen Fällen der Nichteinigung ist die Bezirksregierung Detmold als Aufsichtsbehörde am Zug. Die Bezirksregierung hat den Krankenkassen Recht gegeben. Damit ist an dieser Stelle die Entscheidung getroffen und von uns zu beachten. Das folgt aus dem Gesetz. Dieser Punkt kann somit nicht mehr zur Diskussion stehen.

In Delbrück ging es um den sog. fallweise unterstützenden Notarzt in Westenholz. Dieser Notarzt sollte bis zu 200 Einsätze, 12 Stunden am Tag fahren, so war es kalkuliert. Gefahren hat er jedoch zuletzt 800, zu Lasten der Systeme in Salzkotten und Hövelhof. Mit dieser Ausdehnung waren die Krankenkassen nicht einverstanden und verweisen auf den unabhängigen Gutachter, der im Ergebnis jetzt einen Tagesnotarztstandort für den Raum Hövelhof vorsah. Es ist uns gelungen diesen Standort nach Delbrück zu holen.

Mein Vorschlag war ursprünglich, diesen Tagesnotarztstandort mit einer Ergänzungsmöglichkeit durch eine zusätzliche Finanzierung, z.B. durch die Stadt Delbrück oder Private zu erweitern. Die Krankenkassen und die Bezirksregierung haben dieses Modell für Delbrück abgelehnt.

Aber: Delbrück erhält erstmals einen regulären, gesicherten Notarztstandort für die Zeit von 8 bis 20 Uhr an Werktagen. Der stand bislang nicht im Rettungsdienstbedarfsplan. Das ist planerisch ein klarer Fortschritt. Weil dieses System für die Zukunft – im Gegensatz zum bisherigen Zustand – garantiert ist.

Allerdings hat die Bezirksregierung die Fortsetzung des fallweise unterstützenden Notarztsystems für die verbleibenden Zeiten in der Nacht und am Wochenende abgelehnt. Und zwar aus Finanzierungsgründen und aus Gründen der Gleichbehandlung. Denn die Kreise – so die Bezirksregierung - sind in der Pflicht, einen einheitlichen Standard des Rettungsdienstes umzusetzen. Und der dürfe nicht davon abhängen, ob eine Gemeinde eine Zusatzfinanzierung auf die Beine stellen könne und eine andere nicht. Und darüber hinaus seien die Krankenkassen nicht verpflichtet, einen solchen erhöhten Standard, zu finanzieren, so die Argumentation der Bezirksregierung.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Kreisverwaltung, aber auch Kreistagsmitglieder haben nachweislich genau die Zielsetzungen verfolgt, die in dem Antrag beschrieben und beantragt werden. Erreicht sind – bezogen auf die strittigen Punkte – 3 zusätzliche RTWs in Paderborn, ein zusätzlicher RTW Delbrück und ein gesicherter Tagesnotarztstandort in Delbrück, den es bislang nicht im Rettungsdienstplan gab.

Die darüber hinaus gehenden Forderungen waren bekannt und sind der Bezirksregierung vorgetragen worden, die verbindlich und letztendlich darüber entschieden hat. Wir wünschten uns sicher mehr. Aber die Entscheidung ist endgültig und verbindlich. Einen anderslautenden Beschluss im Kreistag müsste ich beanstanden. Wenn ich es nicht täte, würde die Bezirksregierung aufsichtsrechtlich reagieren. Im Übrigen besteht für die Krankenkassen dann auch keine Pflicht zur Finanzierung. Es stellt sich dann auch die Frage des Umgangs mit fremden und anvertrauten Mitteln, denn irgendjemand müsste ja diese Einsätze bezahlen.

Die Bezirksregierung hat in ihrer Entscheidung auch darauf verwiesen, dass für das bisherige fallweise Notarztsystem in Westenholz eine Übergangslösung empfohlen wird, die mit den Krankenkassen abzustimmen ist. Dieser Übergang ist nicht im Bedarfsplan zu regeln. Ein erstes vorläufiges Gespräch dazu hat stattgefunden. Ergebnisse gibt es noch nicht. Man hat jedoch zum Ausdruck gebracht, dass dieser Übergang deutlich vor der 4. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes enden muss. Auch muss der neue Notarztstandort erst installiert werden.


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieser Rettungsdienstbedarfsplan hat uns viel abverlangt. Wir befinden uns im Spagat zwischen wünschenswerten Verbesserungen des Standards und den rechtlichen Vorgaben, die wir beachten müssen. In einem Spannungsfeld von Erwartungen einerseits und rechtlichen Zwängen andererseits. Trotzdem: dieser Plan bringt wiederum Fortschritte für die rettungsdienstliche Versorgung der Menschen im Kreis Paderborn, auf garantierter Grundlage für die Zukunft.

Und insofern muss man ganz deutlich sagen an dieser Stelle:

Hier stehen wir und können nicht anders.


Eine Power-Point-Präsention zum Thema finden Sie hier.


Hintergrund:

Nach dem Rettungsgesetz NRW sind die Kreise als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransports sicherzustellen. Dazu werden Bedarfspläne aufgestellt, in denen beispielsweise die Notarztstandorte, Zahl und Standorte der Rettungswachen sowie Qualitätskriterien wie Hilfsfristen, Ausstattung der Fahrzeuge mit medizinischen Geräten und Medikamenten usw. festgelegt werden. Diese Rettungsdienstbedarfspläne werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben. Basis der Fortschreibung ist ein Gutachten, in dem auch die regionalen Besonderheiten berücksichtigt und bewertet werden. Der Plan wird dann im Entwurf den Trägern der Rettungswachen, Hilfsorganisationen, sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen und der örtlichen Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zugesandt und in den Kreisgremien diskutiert. Grünes Licht geben müssen auch die Krankenkassen, die diese Leistungen finanzieren.


Hier finden Sie weitere Pressemeldungen zum Thema:

15.07.2014

Rettungswache und privat finanzierter Notarzt: Bezirksregierung klärt juristische Fragestellungen

28.07.2014

Neuer Rettungsdienstbedarfsplan: „Bevölkerung von Delbrück wird auch in Zukunft gut versorgt“

15.08.2014

Bezirksregierung bestätigt Pläne des Kreises zum Rettungsdienst und Krankentransport in der Stadt Paderborn

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“