19. Februar 2019
Kreis Paderborn kontrolliert Anleinpflicht für Hunde
Für den Hund ist es ein Riesenspaß: Das freie Herumstöbern in den Wiesen, das Entdecken interessanter Gerüche auf dem Waldboden und das Herumtollen in der Natur. Doch für die heimischen wildlebenden Tierarten ist dies Stress pur – besonders während der nun beginnenden Brut- und Setzzeit. Ab dem 1. März kontrolliert der Kreis daher verschärft die Einhaltung der Anleinpflicht für Hundehalter. Dies nimmt der Kreis zum Anlass, an die geltenden Vorschriften in und außerhalb der Brutzeit zu erinnern.
„Werden Vögel beim Brüten oder auch Rehe oder Feldhasen bei der Aufzucht ihres Nachwuchses von freilaufenden Hunden gestört, kann dies dazu führen, dass die Vögel ihre Nester aufgeben und Rehe und Hasen ihren Nachwuchs verlassen“, erklärt Marion Schnell vom Kreisumweltamt. Besonders sind die am Boden brütenden heimischen Vögel wie Kiebitz, Wiesenweihe, Feldlerche oder der Große Brachvogel betroffen. „Kommt es in einem Bereich mehrfach zu Störungen, kann es passieren, dass diese sogar in den nächsten Jahren als Brut- oder Setzplatz gemieden werden, und unsere Bestände an heimischen Vögeln weiter abnehmen“, so Schnell.
Um diese nachhaltigen Folgen zu vermeiden, gelten zwischen dem 1. März und 31. Juli besondere Schutzmaßnahmen. In Naturschutzgebieten müssen Hunde ohnehin das ganze Jahr über angeleint werden. Außerhalb von Naturschutzgebieten dürfen Hunde im Wald nur auf den gekennzeichneten Wegen ohne Leine laufen. Im Wald abseits der Wege gilt ebenso wie in Naturschutzgebieten eine ganzjährige Anleinpflicht. In der Brutzeit wird diese Pflicht auch auf Vogelschutzgebiete erweitert.
Auch außerhalb des Waldes gibt es Vorschriften zu beachten. Was Hundebesitzer oft vergessen: Wiesen und Felder sind Privateigentum und dürfen auch von Hunden nicht ohne Erlaubnis genutzt werden. „Viele Hunde tragen Krankheitserreger in sich, die für sie selbst harmlos, für Wiederkäuer wie Kühe aber gefährlich sind. Die Krankheitserreger können durch den hinterlassenen Kot auf den Feldern übertragen werden“, verdeutlicht Schnell, warum die Anleinpflicht auf Wiesen und Feldern keine lästige Schikane, sondern wichtiger Schutz für andere Tiere ist.
Innerhalb von bebauten Ortschaften kann jede Kommune selbst Regelungen für das Anleinen von Hunden erlassen. Der Kreis empfiehlt Hundehaltern daher, sich an ihrem Wohnort nach den entsprechenden Regelungen zu erkundigen.
Das Ordnungsamt des Kreises wird ab dem 1. März die Anleinpflicht für Hunde verstärkt kontrollieren. Die Nichteinhaltung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Der Kreis Paderborn weist auch darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze weder gefällt noch auf den Stock gesetzt werden dürfen, denn sie stellen wichtige Lebens-, Brut- und Nahrungsräume für die heimische Tierwelt dar.
„Wer diese Maßnahmen beachtet und einhält, trägt dazu bei, unsere heimische Tier- und Vogelwelt zu erhalten. Wir alle wollen doch auch in den kommenden Jahren im Frühling und Sommer das herrliche Vogelzwitschern genießen“, wirbt Landschaftsplanerin Schnell für mehr Verständnis bei den Hundehaltern.
Weitere Informationen bei Marion Schnell von der unteren Naturschutzbehörde (Tel.: 05251-3086654) sowie bei Heiner Bühlbecker vom Ordnungsamt (Tel. 05251- 308 3203).
Kreis Paderborn
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