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12. August 2019

„Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen trägt die alleinige Verantwortung für volles Risiko bei seiner Windkraftplanung“

Kreis Paderborn bezieht Stellung zum Interview mit Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen „Vermisse den Schulterschluss mit dem Kreis“ im Westfälischen Volksblatt vom 10. August

Windkraft in Etteln 
Die Karte zeigt (rot umrandet) jene vier Windkraftanlagen, die der Kreis im Januar 2018 abgelehnt hat

Wer in Deutschland eine Windkraftanlage bauen will, die höher als 50 m ist, braucht dazu eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Erfüllt der Antragsteller alle rechtlichen Voraussetzungen, hat er einen Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung durch die jeweils zuständige untere Immissionsschutzbehörde. Einzige Steuerungsmöglichkeit für den Ausbau oder Stopp der Windkraft ist die Ausweisung von Windkonzentrationszonen in einem Flächennutzungsplan (FNP). „Für den FNP ist allein die jeweilige Stadt oder Gemeinde, für Borchen also die Gemeinde Borchen zuständig“, betont der Leiter des Kreisumweltamtes, Klaus Kasmann. Hier trage der Bürgermeister die gesamte Verantwortung, er müsse dem Rat einen rechtmäßigen Plan vorlegen. Entscheidend sei vor allen Dingen die abschließende Abwägung des Gemeinderates der öffentlichen und privaten Belange.

Genehmigungsbehörde für den FNP ist die Bezirksregierung Detmold. Aufgabe des Kreises Paderborn als untere Immissionsschutzbehörde ist es, geltendes Recht und den FNP der Stadt oder Gemeinde, sofern vorhanden, anzuwenden, also zu überprüfen, ob ein Antragsteller alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt oder nicht.

„Gefühle welcher Art auch immer dürfen da keine Rolle spielen. Ein bloßes Wollen oder Nicht-Wollen ist völlig irrelevant. Mit einem Schulterschluss überzeugt man kein Gericht. Recht und Gesetz sind der Maßstab der richterlichen Entscheidungsfindung. Sie sind der Maßstab für rechtsstaatliches Verwaltungshandeln“, bekräftigt Kasmann.

Kasmann erinnert noch einmal daran, dass der Kreis ursprünglich im Januar 2018 den Bau von vier Windkraftanlagen in Etteln aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt habe. Der Investor habe gegen diese Entscheidung geklagt. Das Verwaltungsgericht Minden musste über die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Kreises urteilen, hatte Zweifel an der Ablehnung und entwickelte einen Vergleichsvorschlag.
Das Gericht sah also offensichtlich in einem ersten Zwischenschritt die vom Kreis getätigte Ablehnung aller vier Anlagen für juristisch nicht haltbar an. Wenn ein Gericht zu der Auffassung gelangt, dass ein Rechtsstreit einer gütlichen, vergleichsweisen Einigung zugänglich ist, wird es den Parteien zum Zwecke der Vermeidung einer streitigen Entscheidung einen inhaltlich an die Rechtslage anknüpfenden Vergleichsvorschlag unterbreiten. In diesem Fall lautete der Vorschlag: Ein Windrad statt 4, welches mit hohen Auflagen an den Start hätte gehen können. Wie am 13. Juli berichtet, stand der Gemeinde Borchen ein kurzes Zeitfenster zur Verfügung, um ihr Einvernehmen, also ihr „Ja“ zu diesem Vorschlag des Gerichts zu erteilen.

Der Vergleichsvorschlag des Gerichts hätte Rechtssicherheit für vier Anlagen gebracht und zwar auch für den Fall, dass der Flächennutzungsplan möglicherweise zukünftig von den Gerichten für unwirksam hätte erklärt werden können. Drei der beantragten Anlagen hätten rechtskräftig abgelehnt werden können. Diese Chance hat der Bürgermeister verstreichen lassen.

Hinzu kommt: Jetzt steht der neue FNP schon kurz nach seiner Inkraftsetzung wieder vor der Überprüfung. Das ist auch deswegen relevant, weil weitere Windkraftanlagen beantragt worden sind, die ansonsten erst im nächsten Jahr zur Entscheidung vor Gericht angestanden hätten.

Letztlich ist es ein „Déjà vu für Borchen: Der Bürgermeister stand bereits im September 2016 vor den Scherben seiner Windkraftpolitik, als das Verwaltungsgericht Minden den (alten) FNP als unwirksam behandelt hat. Damals wie heute schlug er alle Warnungen, alle Gesprächs- und Beratungsangebote seitens des Kreises in den Wind, fährt stattdessen auf volles Risiko. Nun ist wieder alles auf Anfang.

„Wir setzen unverändert auf Gespräche und Informationen“, bekräftigt Kasmann. Der Landrat werde deshalb zeitnah zu einer Bürgerversammlung einladen, zu dem selbstverständlich auch der Bürgermeister eingeladen sei.

 
 
 

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