22. April 2020
Angesprochen sind insbesondere Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die ab morgen unterwegs sind
Landrat Manfred Müller und Paderborns Bürgermeister Michael Dreier begrüßen die Maskenpflicht in NRW in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, die ab kommenden Montag, 27. April, in Kraft tritt.
Ab dem morgigen Donnerstag, 23. April, öffnen auch im Kreis Paderborn wieder schrittweise die Schulen. Diese treffen mit Hochdruck alle Vorbereitungen, um die strengen Vorgaben zum Hygiene- und Infektionsschutz einzuhalten.
„Wir müssen aber auch den Weg dorthin, mit Bus und Bahn im Blick haben“, betonen Müller und Dreier.
Ihnen bereiteten die Situation der sich wieder füllenden Busse und Bahnen große Sorgen. Aus ihrer Sicht könne hier der geforderte Mindestabstand nicht immer eingehalten werden. Damit steige das Infektionsrisiko. Gemeinsam mit Paderborns Bürgermeister Michael Dreier ruft der Landrat eindringlich dazu auf, ab sofort einen Mund-Nasen-Schutz beim Einkaufen, insbesondere jedoch in öffentlichen Verkehrsmitteln, zu tragen. Die Behördenleiter bitten vor allem die Schülerinnen und Schüler, die ab morgen vor allem auch in der Stadt Paderborn wieder unterwegs sind, Mund und Nase zu bedecken.
Seit der ersten bestätigten COVID-19-Infektion im Kreis Paderborn am 7. März steigen die Zahlen kontinuierlich weiter. Bislang haben sich 548 Menschen nachweislich angesteckt, 24 sind verstorben (Stand 22. April). „Wir sind nicht über dem Berg. Wir müssen weiter sehr vorsichtig sein“, betonen Müller und Dreier. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben könne dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gelte insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten, also in Bussen und Bahnen.
„Unser Ziel ist es, dass die Schüler nicht Corona in ihre Familien tragen und sich von dort aus das Virus neue Räume erobert“, betonen beide.
Einfache Schals, Tücher oder selbst genähte Masken reichen. Die zertifizierten Masken sollen laut Bund-Länder-Beschluss vom 15. April Krankenhäusern, Arztpraxen, der Pflege oder dem Rettungsdienst vorbehalten sein.
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