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05. November 2020

Corona: Wer wann getestet wird

Wann immer im Kreis Paderborn ein Corona-Infektionsherd aufflackert, kommt reflexartig die Forderung nach einem Test.

Jeder Test ist nur eine Momentaufnahme, die Einhaltung der Corona-Regeln ist der beste Schutz  für sich und andere: Dr. Kirsten-Wiebke Jensen, stellvertretende Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes erläutert die derzeitige Teststrategie Bildnachweis: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Meike Delang 
Jeder Test ist nur eine Momentaufnahme, die Einhaltung der Corona-Regeln ist der beste Schutz für sich und andere: Dr. Kirsten-Wiebke Jensen, stellvertretende Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes erläutert die derzeitige Teststrategie Bildnachweis: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Meike Delang

„Die Sorgen sind verständlich, aber nicht jeder Test macht sofort Sinn“, betont die stellvertretende Leiterin des Paderborner Kreisgesundheitsamtes, Dr. Kirsten-Wiebke Jensen. Im Gegenteil: Werde der Test zu früh oder ohne Anlass gemacht, vermittle er ein falsches Sicherheitsgefühl, Laborkapazitäten würden unnötig belastet. „Auch ein negativer Test ist nur eine Momentaufnahme“, betont Jensen. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Infektionszahlen „ist die Einhaltung der AHA-Regel, Mindestabstand von 1,5 m halten, häufiges Händewaschen, Alltagsmaske nutzen und regelmäßiges Lüften in geschlossenen Räumen (Stoßlüften alle 20 Minuten) sowie die Nutzung der Corona-Warn-App der beste Weg, um gut durch die Pandemie zu kommen“, bekräftigt Jensen.

Gezieltes Testen ist ein wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung. So können Infektionsketten vom Gesundheitsamt aufgespürt und erfolgreich durchbrochen werden. Doch auch die Laborkapazitäten sind endlich. Das Robert Koch-Institut hat deshalb bereits eine Überarbeitung der nationalen Teststrategie angekündigt. Wer wird derzeit getestet? Wann sollte man einen Arzt kontaktieren? Personen mit Symptomen einer möglichen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus wie Husten, Fieber, Schnupfen, Störungen des Geruchs- und/oder Geschmacksinns u.a. sollten umgehend ihren Hausarzt anrufen, aber keinesfalls ohne telefonische Rücksprache in die Praxis gehen. An den Wochenenden und wenn die Praxen geschlossen sind, ist ein Arzt über den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der 116117 zu erreichen. Der Arzt entscheidet, ob ein Test durchgeführt wird, der für den Patienten dann kostenlos ist. Er wird alles Notwendige veranlassen und auch eine Krankschreibung ausstellen, was derzeit auch telefonisch möglich ist.

Sollte der eigene Hausarzt nicht testen wollen: Die Kassenärztliche Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe(KV) hat eine Internetseite eingerichtet, auf der man sich die nächstgelegene Arztpraxis in Westfalen-Lippe anzeigen lassen kann, die Patienten auf das Coronavirus testen: www.coronatestpraxis.de. Ein Liste mit testenden Praxen ist auch der Internetseite des Praxisnetzes, www.praxisnetz-pb.de zu finden. Einen PCR-Test bekommen zudem alle, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten. Da sind zum Beispiel Mitglieder desselben Haushalts oder Personen, die über die Corona-Warn-App als Kontaktpersonen identifiziert wurden. Die App zeigt in diesem Fall einen Risikokontakt an (rot). Den Betroffenen wird erst einmal empfohlen, zu Hause zu bleiben.

Liegt das positive Testergebnis vor, wird vom Gesundheitsamt eine 14-tägige Quarantäne ausgesprochen. Arbeitnehmer bekommen eine Bescheinigung ausgestellt, die sie ihrem Arbeitgeber vorlegen können. Wer sich in angeordneter Quarantäne befindet, ohne krank zu sein, hat nach dem Infektionsschutzgesetz Anspruch auf Entschädigung, für Arbeitnehmer bedeutet das Lohnfortzahlung. Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) erstattet. Selbstständig Erwerbstätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe.

Anspruch auf einen PCR-Test haben zudem Reiserückkehrer aus einem internationalem Risikogebiet und deutschen Risikogebiet mit mehr als 50 Neuerkrankungen pro 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz). Hier auf unserer Kreisseite ist unter www.kreis-paderborn.de/corona ein Kontaktformular zu finden, mit denen sich Reiserückkehrer aus dem Ausland beim Gesundheitsamt melden können.

Mit einem PCR-Test getestet werden zudem:

  • Personen in Gemeinschaftseinrichtungen und –unterkünften (z.B. Arztpraxen, Schulen, Kitas, Geflüchtetenunterkünfte, Notunterkünfte, Justizvollzugsanstalten) getestet, wenn in der Einrichtung eine mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Person festgestellt wurde.
  • Patienten, Bewohner und das Personal in Pflegeeinrichtung oder im Krankenhaus, wenn es zu einem Ausbruch des Virus in der Einrichtung kam. Dies gilt auch für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Rehabilitation, ambulante Operationen oder ambulante Dialyse sowie für Arzt- und Zahnpraxen und weitere Praxen humanmedizinischer Heilberufe.
  • Patienten oder Bertreute vor Aufnahme oder Wiederaufnahme in ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung, sowie vor ambulanten Operationen oder vor ambulanter Dialyse.

Beschäftigte in Schulen und Kitas können sich vom 26.10. bis 22.12. insgesamt 3x mittels PCR-Diagnostik testen lassen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Für Personal aus Arztpraxen, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen gelten zudem eigene Regelungen. Eine wöchentliche Testung ist sogar in den Einrichtungen durch das Personal selber möglich, sofern es an einer Schulung zur Durchführung eines Antigen-Schnelltest teilgenommen hat.

Antigentests bieten die Möglichkeit, mehr zu testen und schneller Infektionen zu erkennen. Deswegen eignen sie sich auch besonders für Besucher, Beschäftigte und Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen. Ihr Einsatz soll verhindern, dass sich alte und kranke Menschen mit dem Coronavirus anstecken. Für sie ist die Gefahr von schwerwiegenden Folgen einer Infektion am größten. Antigentests sollen helfen, Besuchsverbote und damit die vollständige Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern zu vermeiden.

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Diagnostik und Schnelltest?
Zurzeit stehen zwei Testverfahren für den Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Verfügung: die Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und der Antigen-Test. Die PCR-Testung ist ein Standardverfahren in der Diagnostik von Viren. Proben nach dem Abstrich werden so schnell wie möglich in ein Labor transportiert. Bei der PCR wird das Erbmaterial der Viren so stark vervielfältigt, dass es auch in geringen Mengen nachgewiesen werden kann.
Antigentests weisen die Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nach und funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Dazu wird eine Probe von einem Nasen- Rachen-Abstrich auf einen Teststreifen gegeben. Falls das SARS-CoV-2 Virus in der Probe enthalten ist, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung auf dem Teststreifen wird sichtbar. Vorteil: Man hat innerhalb einer halben Stunde ein Ergebnis. Allerdings sind diese Schnelltests auch weniger sensitiv als der PCR-Test. Es ist also eine größere Virenmenge erforderlich, was ihn ungenauer macht. Somit kann ein falsch-negativer Befund eine Scheinsicherheit vermitteln. Umgekehrt kann der Test positiv ausfallen, obwohl der Betroffene nicht infiziert ist.

„Deshalb muss ein Antigen-Test immer durch PCR-Diagnostik bestätigt werden“, bekräftigt Jensen.

 
 
 

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