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26. Juli 2021

Was Reiserückkehrende aus Risikogebieten jetzt wissen müssen

Mitten in den Sommerferien steigen die Inzidenzen.

HINWEIS: Dies ist eine Pressemitteilung vom 26. Juli. Seit dem 1. August gelten neue Einreiseregelungen. Informationen dazu finden Sie unter kreis-paderborn.de/corona.

Mitten in den Sommerferien steigen die Inzidenzen.
Beliebte Urlaubsgebiete der Deutschen, insbesondere auch Mallorca, die Kanaren und ab Dienstag, 27. Juli auch die Niederlande, wurden bzw. werden vom Robert Koch-Institut als Hochinzidenzgebiet eingestuft.
Dänemark (mit Ausnahme von Grönland), einige französische Regionen wie Korsika, und das Übersee-Département Martinique, Irland und Malta sowie Monaco gelten als einfaches Risikogebiet. Was heißt das für Reisende bei ihrer Rückkehr? Welche Dokumente werden gebraucht? Wer muss wann in Quarantäne? Was gilt für Geimpfte und Genesene?

Das Robert Koch-Institut unterscheidet drei Arten von Corona-Risikogebieten:

Die Einstufung erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innnern, für Bau und Heimat.


Einfaches Risikogebiet:

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Richtwert von 50 liegt. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist die Zahl der Neuinfektionen innerhalb einer Woche, umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Weitere Kriterien werden bei der Beurteilung herangezogen, ob ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegt.


Hochinzidenzgebiet:

Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über dem Richtwert von 200 liegt. Auch hier werden weitere Kriterien bei der Einstufung berücksichtigt.


Virusvariantengebiet:

Ein Land wird als Virusvariantengebiet eingestuft, wenn dort Varianten des Coronavirus mit einem wahrscheinlich höheren Risiko aufgetreten sind, die in Deutschland noch wenig verbreitet sind.


Das Robert Koch-Institut veröffentlicht eine fortlaufend aktualisierte Liste der Risikogebiete im Internet unter der Adresse www.rki.de/risikogebiete.

 Portal schneller bearbeitet.

Digitale Anmeldung und Einreisequarantänepflicht

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich direkt nach Ankunft nach Hause - oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort - begeben und zehn Tage in häusliche Quarantäne. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantäne vierzehn Tage.
Reisende, die sich in den letzten 10 Tagen in einem einfachen Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich vor ihrer Ankunft in Deutschland auf www.einreiseanmeldung.de registrieren und den Nachweis über die Anmeldung bei Einreise mit sich führen.
Dieses Portal bietet zudem die Möglichkeit die erforderlichen Nachweise digital anzufügen. Genesene und Geimpfte, die aus einfachen Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten einreisen, können bei der digitalen Anmeldung bereits ihren Genesenennachweis oder Impfnachweis übermitteln und müssen dann erst gar nicht in Quarantäne. Wer aus einem Hochinzidenzgebiet zurückkehrt und nicht geimpft oder genesen ist, kann sich frühestens nach fünf Tagen aus der Quarantäne testen.

Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten sind grundsätzlich auch Genesene und Geimpfte zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet. Ab dem 28. Juli kann die Quarantäne für sie vorzeitig beendet werden, wenn das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Quarantäne als ein Hochinzidenzgebiet oder einfaches Risikogebiet herabgestuft wird. Eine weitere Ausnahme von der grundsätzlichen Quarantänepflicht gibt es ab Mittwoch, 28. Juli für Geimpfte, die mit einem Impfstoff geimpft sind, der gegen die Virusvarianten hinreichend wirksam ist, aufgrund derer die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist. Mit Übermittlung des Impfnachweises endet die Quarantäne.

Die Informationen über das Anmeldeportal werden dem Gesundheitsamt übermittelt und im System erfasst.

Achtung: Ohne beigefügten Nachweis wird für die Gemeldeten eine Quarantäne gemäß Einreiseverordnung verhängt.

Also unbedingt die Nachweise beifügen. Die Listen mit den Namen werden den zuständigen, örtlichen Ordnungsämtern übermittelt, die nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet sind, vor Ort für die Einhaltung der Quarantäneregeln zu sichern und somit auch stichprobenartig kontrollieren, ob die Quarantäne auch eingehalten wird.

Sollte es technische Probleme bei der Übermittlung geben, können die Nachweise ausnahmsweise auch unter
einreise@kreis-paderborn.de eingesendet werden. Allerdings werden Übermittlungen über das digitale Portal schneller bearbeitet.

#ÄrmelHoch

Wenn Sie weitere Fragen haben,

wenden Sie sich bitte an das Infotelefon des Gesundheitsamtes,
 05251 308-3333,
erreichbar Mo-Fr von 9 bis 16 Uhr, Sa von 12 bis 16 Uhr.

 
 
 

Kontakt

Frau PitzStabsstelle Interne Kommunikation

Tel. 05251 308-9800
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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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