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07. Dezember 2021

Wieviel dürfen Wohnungen von Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfängern kosten?

Vermieterbefragung: Kreis Paderborn bittet um Unterstützung

Wieviel dürfen Wohnungen von Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfängern kosten? © Eisenhans - fotolia.com 
Wieviel dürfen Wohnungen von Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfängern kosten? © Eisenhans - fotolia.com
Wie hoch sind die Wohnungsmieten im Kreis Paderborn? Welche Kosten für die Unterkunft sind bei Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfebezug angemessen? Diesen Fragen geht nun die Kreisverwaltung nach und bittet Vermieterinnen und Vermieter dafür um ihre Unterstützung. Denn: Der Kreis ist verpflichtet, nur die „angemessenen“ Mietkosten für Arbeitslosengeld-II- und Sozialhilfeempfänger zu übernehmen. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Wohnkosten nur dann angemessen sind, wenn sie sich am aktuellen Mietkostenniveau vor Ort orientieren. Um dieses repräsentativ und zuverlässig zu bestimmen, führt der Kreis nun eine große Vermieterbefragung durch.

Die Datenerhebung liegt nicht nur im Interesse der Leistungsbeziehenden, sondern auch im Interesse aller Vermieter und Steuerzahler. Alle Daten werden anonymisiert erhoben und die zum Abschluss erstellte Übersicht lässt keinen Rückschluss auf einzelne Mieterinnen oder Mieter beziehungsweise Vermieterinnen oder Vermieter zu. Die Teilnahme ist freiwillig. 4.000 Fragebögen verschickt die Kreisverwaltung in diesen Tagen – sie gehen sowohl an Wohnungsunternehmen als auch an private Vermieterinnen und Vermieter, deren Adressen nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert nur wenige Minuten. Dem Schreiben sind zudem ein Merkblatt mit allen Informationen und ein frankierter Rückumschlag beigefügt.

Mit der Durchführung der Mietwerterhebung hat der Kreis Paderborn das Forschungsinstitut Analyse&Konzepte beauftragt. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Metwertspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen. Alle Regelungen sowohl des Landesdatenschutzgesetzes als auch des Bundesdatenschutzgesetzes werden selbstverständlich eingehalten.

Die Federführung liegt beim Sozialamt des Kreises Paderborn.

Bei Fragen oder weiterem Informationsbedarf steht Julia Bergmann vom Kreissozialamt zur Verfügung unter Tel.05251 308-5013.
 
 
 

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