03. März 2023
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau oder die Neuschaffung von selbstgenutzten Wohnungen bzw. den Erwerb neuer Wohnungen und den Erwerb von Gebrauchtimmobilien.
Für den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung können auch im Kalenderjahr 2023 über das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn zinsgünstige Darlehen mit Tilgungsnachlässen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden.
Dieses Förderangebot richtet sich sowohl an Paare als auch Alleinstehende, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze hierbei nicht übersteigen darf. Förderberechtigt ist zum Beispiel ein Ehepaar mit zwei Kinder dann, wenn das Bruttojahreseinkommen die Grenze von ca. 65.000 Euro (Einkommensgruppe A) bzw. ca. 90.700 Euro (Einkommensgruppe B) nicht überschreitet.
Die Förderdarlehen sind mit jährlich 0,5 % zu verzinsen und mit 1 % (bei Neubau) bzw. 2 % (bei Erwerb) zu tilgen. Ferner ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % jährlich zu entrichten. Diese Konditionen gelten zunächst für 30 Jahre.
Im Kalenderjahr 2022 wurden beim Kreis Paderborn 54 Förderanträge für den Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gestellt. In 48 Fällen wurden Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen mit einem Volumen von fast 8,8 Millionen Euro bewilligt.
Auch für das Jahr 2023 stehen ausreichend Fördermittel des Land NRW bereit.
Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn, Aldegreverstraße 10-14, berät Interessenten gerne persönlich nach Vorabsprache oder telefonisch unter05251 308 6322 oder 05251 308 6323.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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