Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ist ein kostenloses Angebot der so genannten Abteilung "Beistandschaften" im Jugendamt.
Dieses Angebot kann von dem alleinerziehenden Elternteil auf Antrag freiwillig in Anspruch genommen werden. Bei Interesse werden Sie gebeten, für eine vorherige unverbindliche Beratung Kontakt zu den zuständigen Sachbearbeitern aufzunehmen.
Ihre elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand ist gesetzlicher Vertreter Ihres Kindes "im beantragten Wirkungskreis" und auf diesem Gebiet zum eigenverantwortlichen Handeln berechtigt.
Um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können, überprüft der Beistand zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils. Im Folgenden erfolgt eine konkrete Berechnung der häufig schwer zu ermittelnden Unterhaltshöhe.
Im Anschluss daran erhält der unterhaltspflichtige Elternteil die Gelegenheit, seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind in urkundlicher Form freiwillig anzuerkennen. Sollte dieser hierzu nicht bereit sein und/oder die Unterhaltshöhe weiterhin streitig sein, so vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Liegt bereits ein Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, etc.) vor, so kümmert sich der Beistand ebenfalls um die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs. Hierzu sind in bestimmten Fällen Zwangsmaßnahmen einzuleiten.
Unterhaltsänderung ab dem 01.01.2025
Durch die 7. Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024 wird der Mindestunterhalt ab dem 01.01.2025 neu festgesetzt.
Gegenüber der Tabelle 2024 sind die Bedarfssätze minderjähriger Kinder der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle in der
Altersstufe von 480,00 € auf 482,00 €, in der
Altersstufe von 551,00 € auf 554,00 € und in der
Altersstufe von 645,00 € auf 649,00 € angehoben worden.
Hierauf ist das hälftige Kindergeld anzurechnen. Aktuell beträgt das Kindergeld pro Kind 250,00 €. Im Rahmen des Steuerfortentwicklungsgesetzes soll das Kindergeld jedoch ab dem 01.01.2025 voraussichtlich auf 255,00 € je Kind angehoben werden.
Demnach würden sich ab dem 01.01.2025 folgende Zahlbeträge in der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle (Mindestunterhalt) ergeben:
Altersstufe: 354,50 €
Altersstufe: 426,50 €
Altersstufe: 521,50 €
Die geänderten Bedarfssätze in den höheren Einkommensgruppen, sowie die sich daraus ergebenden Zahlbeträge, können Sie der Düsseldorfer Tabelle unter dem nachfolgenden Link zu entnehmen:
Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025
Die Selbstbehalte des unterhaltspflichtigen Elternteils wurden nicht geändert. Ebenfalls bleiben die Einkommensgruppen unverändert.
Aufgrund der geringfügigen Unterhaltsänderungen und der angekündigten, aber noch nicht beschlossenen Kindergelderhöhung 2025, werden in diesem Jahr keine Informationsschreiben über die Unterhaltsänderung ab dem 01.01.2025 durch die Kolleginnen und Kollegen der Beistandschaften versandt.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter der Beistandschaften oder an die Servicenummer Tel. 05251/308-755111.
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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