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Beistandschaften

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Dieses Angebot kann von dem alleinerziehenden Elternteil auf Antrag freiwillig in Anspruch genommen werden. Bei Interesse werden Sie gebeten, für eine vorherige unverbindliche Beratung Kontakt zu den zuständigen Sachbearbeitern aufzunehmen.

Ihre elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Vielmehr ist der Beistand Ihres Kindes neben Ihnen gesetzlicher Vertretung des Kindes in dem beantragten Wirkungskreis, auf diesem Gebiet jedoch zum eigenverantwortlichen Handeln berechtigt.

Feststellung der Vaterschaft

Das Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Darüber hinaus ist die Feststellung der Vaterschaft für die Durchsetzung der Unterhalts- und Erbansprüche, sowie der Umgangskontakte von Bedeutung.

Für den Fall, dass die Vaterschaft nicht durch ein freiwilliges Anerkenntnis geklärt werden kann, besteht die Möglichkeit, den für die Vaterschaft in Frage kommenden Mann durch einen Klageantrag gerichtlich feststellen zu lassen.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können, überprüft der Beistand zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils. Im Folgenden erfolgt eine konkrete Berechnung der häufig schwer zu ermittelnden Unterhaltshöhe.

Im Anschluss daran erhält der unterhaltspflichtige Elternteil die Gelegenheit, seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind in urkundlicher Form freiwillig anzuerkennen. Sollte dieser hierzu nicht bereit sein und/oder die Unterhaltshöhe weiterhin streitig sein, so vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren.

Liegt bereits ein Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, etc.) vor, so kümmert sich der Beistand ebenfalls um die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs. Hierzu sind in bestimmten Fällen Zwangsmaßnahmen einzuleiten.

Wenn die unterhaltspflichtige Person ihren Zahlungen nicht nachkommt oder nachkommen kann, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt zu erhalten. Mehr Informationen gibt es unter Unterhaltsvorschuss für Kinder.

Informationen zu Beurkundungenzur Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung gibt es unter Beurkundungen.

Links zu weiteren Informationen

Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - Zuständigkeit nach Familienname des Kindes
Telefax
05251 308 - 89 - Zuständigkeit nach Familienname des Kindes
Gebäude
Kreishaus, 7. Obergeschoss
Raumnummer
A.07.05 / 09
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Ansprechperson

(alphabetische Auflistung)

  • Frau Borgmeier

    Jugendamt

    Beistandschaften A-G, N und Beurkundung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5153 Fax 05251 308-895153
  • Frau Klose

    Jugendamt

    Beistandschaften Sch, V-Z und Beurkundung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5151 Fax 05251 308-895152
  • Herr Stute

    Jugendamt

    Beistandschaften H-K, T, U und Beurkundung

    Aldegreverstraße 10 – 14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5190 Fax 05251 308-895190
  • Frau Überdick

    Beistandschaften L, M, O – R, S, St

    Aldegreverstraße 10-14 33102 Paderborn Tel. 05251 308-5152
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
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