Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Dieses Angebot kann von dem alleinerziehenden Elternteil auf Antrag freiwillig in Anspruch genommen werden. Bei Interesse werden Sie gebeten, für eine vorherige unverbindliche Beratung Kontakt zu den zuständigen Sachbearbeitern aufzunehmen.
Ihre elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Vielmehr ist der Beistand Ihres Kindes neben Ihnen gesetzlicher Vertretung des Kindes in dem beantragten Wirkungskreis, auf diesem Gebiet jedoch zum eigenverantwortlichen Handeln berechtigt.
Feststellung der Vaterschaft
Das Kind hat ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung. Darüber hinaus ist die Feststellung der Vaterschaft für die Durchsetzung der Unterhalts- und Erbansprüche, sowie der Umgangskontakte von Bedeutung.
Für den Fall, dass die Vaterschaft nicht durch ein freiwilliges Anerkenntnis geklärt werden kann, besteht die Möglichkeit, den für die Vaterschaft in Frage kommenden Mann durch einen Klageantrag gerichtlich feststellen zu lassen.
Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können, überprüft der Beistand zunächst die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils. Im Folgenden erfolgt eine konkrete Berechnung der häufig schwer zu ermittelnden Unterhaltshöhe.
Im Anschluss daran erhält der unterhaltspflichtige Elternteil die Gelegenheit, seine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind in urkundlicher Form freiwillig anzuerkennen. Sollte dieser hierzu nicht bereit sein und/oder die Unterhaltshöhe weiterhin streitig sein, so vertritt der Beistand das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Liegt bereits ein Unterhaltstitel (Urkunde, Urteil, Beschluss, Vergleich, etc.) vor, so kümmert sich der Beistand ebenfalls um die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs. Hierzu sind in bestimmten Fällen Zwangsmaßnahmen einzuleiten.
Wenn die unterhaltspflichtige Person ihren Zahlungen nicht nachkommt oder nachkommen kann, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Unterhaltsvorschussleistungen vom Jugendamt zu erhalten. Mehr Informationen gibt es unter Unterhaltsvorschuss für Kinder.
Informationen zu Beurkundungenzur Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung gibt es unter Beurkundungen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
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