Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat den Mobilfunkausbau seit Mitte 2021 auf Grundlage einer Förderrichtlinie unterstützt. Mit der Administration wurde die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH des Bundes (MIG) beauftragt. Die MIG wurde mit dem Ziel gegründet, bundesweit noch existierende Funklöcher zu schließen und den Mobilfunkausbau gezielt in den Bereichen zu fördern, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch die Netzbetreiber stattfindet.
Im Rahmen eines mehrstufigen Förderverfahren wurden dabei durch die MIG in regelmäßigen Abständen Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt, um bei den Mobilfunknetzbetreibern und Standortbetreibern Pläne zum eigenwirtschaftlichen Ausbau sowie die Notwendigkeit eines geförderten Ausbaus abzufragen.
Im Jahr 2024 hat das BMDV beschlossen, die Förderrichtlinie nicht zu verlängern und die MIG bis Ende 2025 abzuwickeln. Die Tätigkeiten der MIG im Bereich der Grundstückakquise wurden zwischenzeitlich eingestellt. Lediglich bereits bewilligte oder laufende Förderverfahren werden bis Ende des Jahres 2025 noch durch die MIG begleitet und danach an die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen übergeben. Alle gesammelten Erkenntnisse werden den Netzbetreibern und den Funkturmgesellschaften (Tower-Companies) zur Verfügung gestellt. Die Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen der MIG werden künftig durch das Gigabitbüro des Bundes übernommen.
Für den Kreis Paderborn wurden insgesamt 11 Markterkundungsverfahren für sog. „weißen Flecken“ durchgeführt. Die Realisierung einer Mobilfunkanlage konnte durch die MIG allerdings nur in einem Verfahren angestoßen werden. Alle anderen Verfahren konnten durch die MIG nicht realisiert werden.
Die Zukunft der „weißen Flecken“:
Das Schließen verbleibender weißer Flecken bleibt eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung. Die nach Abwicklung der MIG noch vorhandenen weißen Flecken sollen mithilfe eines dynamisierten marktgetriebenen Ausbaus geschlossen werden. Hierfür wurden in der Gigabitstrategie flankierende Maßnahmen festgehalten, die sukzessive umgesetzt wurden und werden. Hierzu gehören u.a. das Gigabit-Grundbuch, das mit seinem Informationsangebot effektive und effiziente Ausbauvorhaben unterstützt, die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren und die Verankerung eines überragenden öffentlichen Interesses, um auch die Verdichtung in Naturschutzgebieten zu ermöglichen. Weitere Impulse verspricht sich die Bundesregierung von weitreichenden Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur im Zuge der Bereitstellung von Nutzungsrechten für Frequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz ab 2026 (zukünftige Flächenversorgung).
Einen aktuellen Überblick über existierende Funklöcher im Kreisgebiet erhalten Sie jederzeit über die Funkloch-Karte der Bundesnetzagentur. Den Daten liegen jeweils Messungen mit der Funkloch-App zugrunde.
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