Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben sich auf den Weg gemacht für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung der Bevölkerung zu sorgen. Das ehem. Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine Mobilfunkstrategie ausgearbeitet, welche im wesentlichen die folgenden Themenfelder umfasst:
Zudem pflegt das BMDV im Rahmen des Mobilfunkmonitorings den Breitbandatlas. Hier können Informationen zur Breitbandversorgung auf interaktiven Karten aufgerufen werden.
Die Bundesnetzagentur hat mit Beschluss des Beirates vom 24.03.2025 auf eine Auktion der Mobilfunksendefrequenzen verzichtet und die Lizenzen kostenlos verlängert. Hierdurch soll der Mobilfunkausbau in der Fläche vorangetrieben werden, im Gegenzug müssen die Netzbetreiber dafür selbst investieren. Betroffen sind die Nutzungsrechte in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz, welche eigentlich zum Ende des Jahres 2025 auslaufen. Die jetzige Nutzung soll nun allerdings kostenfrei um fünf Jahre verlängert werden. Durch diese Ersparnis wird den Mobilfunknetzbetreibern finanzieller Spielraum gegeben, um in eine bessere Netzabdeckung zu investieren. Dies steht im Zusammenhang mit der ersten Frequenzauktion im Jahre 2000, bei der die Telekommunikationsunternehmen insgesamt rund 50 Milliarden Euro zahlen mussten. Dieses Geld fehlte den Netzbetreibern nach eigenem Bekunden im Nachgang für weitere Investitionen und habe den Mobilfunkausbau verlangsamt.
Mit der kostenfreien Verlängerung der Mobilfunklizenzen wurden diese mit schärferen Auflagen versehen. Dies sind im Einzelnen:
Zusätzlich werden die Mobilfunknetzbetreiber zur Mitwirkung am Ausbau der Netze entlang der Schienenwege und zu entsprechenden Verhandlungen mit Eisenbahninfrastrukturunternehmen über deren gemeinsame Nutzung verpflichtet.
Von der Verlängerung profitieren hauptsächlich die drei großen Provider Telekom, Vodafone und Telefonica. Bzgl. des sich noch im Aufbau befindlichen Mobilfunknetzes der 1&1 Mobilfunk GmbH wurden die anderen Netzbetreiber verpflichtet, über Zugriffrechte auf das jeweilige Netz zu verhandeln. Auch Drittanbietern ohne eigenes Netz soll Zugang gewährt werden.
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