Der Kreis Paderborn als Kreisordnungsbehörde ist zuständig für Gewerbeerlaubnisse nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO).
Eine Erlaubnis benötigt, wer gewerbsmäßig
Für die Ausübung der Tätigkeit gilt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17. Oktober 2017 wurde für Wohnimmobilienverwalter erstmals eine gewerberechtliche Erlaubnispflicht in § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung eingeführt. Die Erlaubnispflicht betrifft sowohl Verwalter von Wohneigentum als auch Verwalter von Mietwohnungen.
Voraussetzung für die ab 01.08.2018 erforderliche Erlaubniserteilung ist neben dem Vorliegen von gewerberechtlicher Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse unter anderem der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus schreibt das Gesetz für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung von 20 Stunden sowohl für die Erlaubnisinhaber als auch für die fest angestellten Wohnimmobilienverwalter innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren vor.
Wohnimmobilienverwalter, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erlaubnispflicht am 01.08.2018 bereits tätig waren, müssen bis zum 01.03.2019 einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO stellen. Zur Fristwahrung müssen die Unterlagen – insbesondere der Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung – bis 01.03.2019 vollständig eingereicht sein.
Bevor Sie gewerbsmäßig Makler-, Bauträger- oder Baubetreuertätigkeiten anmelden und ausüben, benötigen Sie zunächst eine Erlaubnis nach § 34c GewO.
Antragsverfahren für die Erteilung oder die Erweiterung einer Erlaubnis
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen (GmbH, AG). Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG einschließlich GmbH & Co. KG) ist eine Erlaubnis für jeden geschäftsführenden Gesellschafter erforderlich.
Das Antragsformular ist von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Für das Antragsverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:
Das Führungszeugnis sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes oder online unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragen.
Die Bescheinigung in Steuersachen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500 000 Euro für jeden Versicherungsfall und 1.000 000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Näheres regeln §§ 15 und 15 a MaBV.
Soll die Erlaubnis für eine juristische Person (GmbH, AG) beantragt werden, sind die vorgenannten Unterlagen für den oder die verantwortlichen Geschäftsführer vorzulegen. Außerdem wird eine Kopie des Gesellschaftsvertrages benötigt.
Bei bestehenden Gesellschaften sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
Nach Erteilung der Erlaubnis nach § 34c GewO ist die Gewerbeanmeldung oder -erweiterung bei der für den Betriebssitz zuständigen Stadt oder Gemeinde vorzunehmen.
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Für Erlaubnisinhaber gelten die Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Wichtige Hinweise:
Gebühren:
Die aktuellen Gebühren sind dem jeweiligen Antragsformular zu entnehmen.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Frau Jüde
Tel.: 05251 308-3236
E-Mail: juedeb@kreis-paderborn.de
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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