Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuches umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt.
Bitte wenden Sie sich daher zunächst an das Standesamt an Ihrem Wohnort, um sich beraten zu lassen, ob bzw. inwieweit Sie Ihre Namensführung durch eine Erklärung nach bürgerlichem Recht gestalten können.
Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung hat dagegen Ausnahmecharakter.
In diesem Verfahren darf ein Vor- oder Familienname nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt (§ 3 NamÄndG).
Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn das Interesse der antragstellenden Person schutzwürdig und so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen.
Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Der Kreis Paderborn ist zuständig für die Entscheidung über Anträge von Personen, die ihren Wohnsitz in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde haben.
Nähere Auskünfte zu den Möglichkeiten einer Namensänderung im Einzelfall, Vordrucke für die Antragstellung und Informationen über die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie unter dem angegebenen Kontakt.
Den Antrag stellen Sie anschließend im Rahmen einer persönlichen Vorsprache schriftlich beim Kreis Paderborn. Bitte vereinbaren Sie für die Antragstellung einen Termin.
Rechtsgrundlagen:
Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG)
Verordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (ZustVO NamÄndG – NRW)
Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Standesamtsaufsicht, Staatsangehörigkeiten, Namensänderungen | Frau Lünne Tel.: 05251 / 308-3218 luennes@kreis-paderborn.de |
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 07.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Die Erteilung von Auskünften erfolgt vorzugsweise telefonisch während der allgemeinen Sprechzeiten. Termine für persönliche Vorsprachen, insbesondere zur Antragstellung, nur nach telefonischer Vereinbarung.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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