Die Sonntage und Feiertage stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Das Gesetz über Sonn- und Feiertage für das Land Nordrhein-Westfalen nennt besondere Arbeits- und Veranstaltungsverbote für die Sonn- und Feiertage.
Besonders geschützt sind die stillen Feiertage
Ausnahmegenehmigungen für die stillen Feiertage erteilt in besonderen Ausnahmefällen die Bezirksregierung Detmold.
Zu einzelnen Fragen, die das Gesetz über Sonn- und Feiertage betreffen, erteilt Ihr örtliches Ordnungsamt nähere Auskunft.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 12.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
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Kreis Paderborn
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