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Sonn- und Feiertagsschutz

Die Sonntage und Feiertage stehen unter besonderem gesetzlichen Schutz. Das Gesetz über Sonn- und Feiertage für das Land Nordrhein-Westfalen nennt besondere Arbeits- und Veranstaltungsverbote für die Sonn- und Feiertage.

Besonders geschützt sind die stillen Feiertage

  • Volkstrauertag
  • Allerheiligen
  • Totensonntag
  • Karfreitag

Ausnahmegenehmigungen für die stillen Feiertage erteilt in besonderen Ausnahmefällen die Bezirksregierung Detmold.

Zu einzelnen Fragen, die das Gesetz über Sonn- und Feiertage betreffen, erteilt Ihr örtliches Ordnungsamt nähere Auskunft.

Amt
Ordnungsamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 3235
Telefax
05251 308 - 3297
E-Mail-Adresse
E-Mail senden
Gebäude
Nebengebäude C, 1. Obergeschoss
Raumnummer
C.01.16
Lageplan
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Montag: 08.30–12.00 Uhr
Dienstag: 08.30–12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.00 Uhr 12.00–18.00 Uhr
Freitag: 08.30–12.00 Uhr

Ansprechperson

Es konnte kein alternativer Ansprechperson zu dem hier genannten ausfindig gemacht werden. Bitte wenden Sie sich an unsere Zentrale unter 05251 308 - 0.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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