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Header Kfz-Zulassungen

Außerbetriebsetzung / Kfz-Abmeldung

Benötigte Unterlagen:

Sie benötigen folgende Unterlagen bei der Abmeldung oder Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er) (mit Siegel!)

Sie können ihr Fahrzeug auch online über die internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung (I-KFZ) außer Betrieb setzen.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dieses Online-Angebot gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2015 zugelassen und mit den ab diesen Zeitpunkt neu eingeführten Kennzeichensiegeln und Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) ausgestattet sind. Fahrzeuge, mit Zulassungsbescheinigungen und Plaketten, die bis zum 31.12.2014 ausgegeben wurden, können nicht internetbasiert außer Betrieb gesetzt werden. Dies ist weiterhin nur in einer Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
  • Das betreffende Fahrzeug ist aktuell zugelassen.
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter Online-Funktion (eID-Funktion) sowie eines zertifizierten Ausweis-Lesegerätes (https://www.ausweisapp.bund.de) ist notwendig. Mit alten Personalausweisen oder Ausweisen, deren Online-Funktion nicht freigeschaltet ist, kann keine Online-Abmeldung erfolgen.
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein, siehe http://www.ausweisapp.bund.de.
  • Die auf den Kennzeichen des Fahrzeuges und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.


Seit dem 01.10.2017 können Online-Wiederzulassungen eines stillgelegten Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk über das Online Portal vorgenommen werden.

 
 

Downloads


Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.


Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!

Terminvergabe

Kontakt:

Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3663
05251 308-893698
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Telefax: 05251 308 - 8888
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