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Header Kfz-Zulassungen

Rote Dauerkennzeichen (06er)

Rote Kennzeichen werden ausschließlich an zuverlässige Gewerbetreibende im Kraftfahrzeughandel und Handwerk und damit in engem Zusammenhang stehenden Gewerbearten ausgegeben. Die Benutzung ist nur im Rahmen des sich im Kreis Paderborn befindlichen Kfz-Geschäftsbetriebes gestattet und darf nicht Dritten für deren Zwecke zur Verfügung gestellt, bzw. verliehen werden.

Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.

Notwendige Unterlagen


  • Formloser Antrag auf Firmenkopfbogen mit Begründung und Nennung der verantwortlichen und unterschriftsbefugten Personen samt Unterschriftsproben
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Handelsregister (bei eingetragenen Firmen)
  • Personalausweis
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nr. für "Rote Kennzeichen")
  • SEPA-Mandat Kfz-Steuer
  • Führungszeugnis(se) / zu beantragen beim Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) des Wohnortes. Bitte geben Sie dazu als Verwendungszweck "Rote Dauerkennzeichen" an (Behördenführungszeugnis)

Besonderheiten


Die Zuteilung roter Dauerkennzeichen erfolgt befristet für zunächst ein halbes Jahr.

Eine Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf unter Vorlage eines Verlängerungsantrages, einer neuen eVB-Nr., des Fahrtenbuches und des aktuellen Fahrzeugscheinheftes sowie der Kennzeichenschilder möglich.

Nach Fristablauf ist keine Verlängerung möglich, sondern eine Neuzuteilung erforderlich. Nach Ablauf der Befristung dürfen rote Dauerkennzeichen nicht mehr verwendet werden und sind unverzüglich zur Entwertung vorzulegen.

Rote Dauerkennzeichen sind steuerbegünstigt (Pauschalbetrag)

Gebühren

Die Gebühren betragen:

  • 107,90 € Neuzuteilung zuzüglich 3,30 € pro aufgeführter Person für die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • 15,30 € für jedes weitere Fahrzeugscheinheft
  • 12,60 € für die Verlängerung vor Fristablauf
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen erhalten Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.

Hinweis zur Beantragung

Bitte vereinbaren Sie für die erstmalige Beantragung telefonisch oder per Mail einen Termin unter:

zulassungsstelle@kreis-paderborn.de

(05251) 308-3663

Rechtsgrundlagen


 
 

Downloads


Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.


Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!

Terminvergabe

Kontakt:

Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3672 oder -3671
05251 308-893698
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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