Rote Kennzeichen werden ausschließlich an zuverlässige Gewerbetreibende im Kraftfahrzeughandel und Handwerk und damit in engem Zusammenhang stehenden Gewerbearten ausgegeben. Die Benutzung ist nur im Rahmen des sich im Kreis Paderborn befindlichen Kfz-Geschäftsbetriebes gestattet und darf nicht Dritten für deren Zwecke zur Verfügung gestellt, bzw. verliehen werden.
Rote Kennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten verwendet werden.
Die Gebühren betragen:
Bitte vereinbaren Sie für die erstmalige Beantragung telefonisch oder per Mail einen Termin unter:
zulassungsstelle@kreis-paderborn.de
(05251) 308-3663
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!
Kontakt:
Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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