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Header Kfz-Zulassungen

Verlust des Fahrzeugbriefes /
der Zulassungsbescheinigung Teil II

Wird ein Ersatzbrief / eine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt, muss der Halter bei der Zulassungsbehörde persönlich eine Versicherung an Eides statt abgeben oder eine notariell beglaubigte Versicherung an Eides statt vorlegen. Der Ersatzbrief wird erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist des Kraftfahrt-Bundesamtes ausgehändigt. Soll das Fahrzeug in einem auswärtigen Zulassungsbezirk zugelassen werden, wird ein Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeugs erstellt. Die Briefausstellung erfolgt dann in der zuständigen Zulassungsbehörde.

Hinweis:

  • Wartezeit auf Ersatzfahrzeugbrief ca. 2 Wochen

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis / Reisepass
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Eventuell Kaufvertrag, wo die Übergabe der Fahrzeugpapiere fixiert wurde

Vorsprachen nur mit Terminvergabe möglich!

Terminvergabe

Kontakt:

Kreis Paderborn
Straßenverkehrsamt
An der Talle 7
33102 Paderborn

05251 308-3602
05251 308-893698
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Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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