„Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.“ (Handbuch Jugendhilfeplanung, Jordan/Schone, 1998).
Gesetzliche Grundlagen:
Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, sicherzustellen, dass alle Angebote und Leistungen für Zielgruppen am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt erfüllt bzw. angeboten werden. Sie handelt nach dem sozialraumorientierten Planungsansatz. Dieser Planungsansatz geht vom sozialen Lebensraum der Menschen aus, von den hier vorzufindenden Problemlagen und den vorhandenen Ressourcen. Die sozialraumorientierte Planung bietet die Möglichkeit, in überschaubaren Größen Bewohnerbeteiligung zu schaffen und bedarfsorientierte Angebots-strukturen zu entwickeln. Das Ziel einer sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung ist - neben der Schaffung von zielgenauen und flexiblen Dienstleistungsangeboten in den Sozialräumen - auch die Stärkung der Eigeninitiative der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger. Erreicht wird dies durch:
Planungskreislauf der Jugendhilfeplanung:
Aufgaben der Jugendhilfeplanung im Kreis Paderborn:
Montag: | 08.30–12.30 Uhr 13.00–16.30 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.30 Uhr 13.00–16.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.30 Uhr 13.00–16.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.30 Uhr 13.00–16.30 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.30 Uhr 13.00–12.30 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden