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Jugendhilfeplanung

Jugendhilfeplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Jugendhilfe und wesentliche Bedingung für die Wahrnehmung der Gesamtverantwortung durch das Jugendamt (§ 79 KJHG). Jugendhilfeplanung konkretisiert in systematischer Verknüpfung Ziele, Mittel und Vorgehensweisen und steuert die fachliche Weiterentwicklung der Jugendhilfe. Sie will praxis- und umsetzungsorientiert die Probleme in einzelnen Sozialräumen erkennen und Lösungen aufzeigen. Die Erhaltung bzw. Schaffung positiver Lebensräume als Grundlage für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist dabei vorrangiges Ziel. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (hier: der Kreis Paderborn) trägt die Planungsverantwortung für den Bereich der Jugendhilfe in den Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn). Die Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung ergibt sich aus dem SGB VIII. Zu den Gesamtaufgaben der Jugendhilfeplanung gehören die Bestandserhebung, Bedarfs- und Maßnahmeplanung für den gesamten Bereich der Jugendhilfe sowie die Koordination und Steuerung der planungsrelevanten Prozesse, z.B.:

  • Datenerhebung/-auswertung, Statistik
  • Vorbereitung und Durchführung von Gemeindekonferenzen im Rahmen der sozialräumlichen Jugendhilfeplanung
  • Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen

Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, sicherzustellen, dass alle Angebote und Leistungen für Zielgruppen am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt erfüllt bzw. angeboten werden. Sie handelt nach dem sozialraumorientierten Planungsansatz. Dieser Planungsansatz geht vom sozialen Lebensraum der Menschen aus, von den hier vorzufindenden Problemlagen und den vorhandenen Ressourcen. Die sozialraumorientierte Planung bietet die Möglichkeit, in überschaubaren Größen Bewohnerbeteiligung zu schaffen und bedarfsorientierte Angebots-strukturen zu entwickeln. Das Ziel einer sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung ist - neben der Schaffung von zielgenauen und flexiblen Dienstleistungsangeboten in den Sozialräumen - auch die Stärkung der Eigeninitiative der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger. Erreicht wird dies durch:

  • höhere Adressatennähe,
  • Durchführung von Beteiligungsverfahren (z.B. Gemeindekonferenzen),
  • Feststellung lokaler Bedürfnisse,
  • Verknüpfung der vorhandenen Ressourcen,
  • konzeptionelle Abstimmung unterschiedlicher Dienste, Maßnahmen und Angebote.
Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5111
Telefax
05251 308 - 895111
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A.08.17
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Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

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Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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