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Jugendhilfeplanung

„Jugendhilfeplanung ist ein Instrument zur systematischen, innovativen und damit zukunftsgerichteten Gestaltung der Handlungsfelder der Jugendhilfe mit dem Ziel, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen.“ (Handbuch Jugendhilfeplanung, Jordan/Schone, 1998).

Gesetzliche Grundlagen:

  • § 1 SGB VIII: Jugendhilfe leistet Beitrag zur Entwicklung positiver Lebensbedingungen junger Menschen und deren Familien
  • § 80 Jugendhilfeplanung: (Bestanderhebung, Bedarfsermittlung, Maßnahmenplanung), Beteiligung freier Träger, Interessen und Bedürfnisse junger Menschen berücksichtigen
  • § 79 SGB VIII: Gesamtverantwortung, Grundausstattung (Planungsverantwortung, Sicherstellen bedarfsgerechter Angebote unter Beteiligung anderen Stellen)
  • § 81 SGB VIII: Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen (Koop. und Beteiligung auch von Stellen außerhalb der Jugendhilfe:
  • § 4 SGB VIII: Zusammenarbeit öffentliche und freie Jugendhilfe (u.a. Subsidiaritätsprinzip)
  • § 78 SGB VIII: Arbeitsgemeinschaften mit Trägern der freien Jugendhilfe und weitere


Aufgabe der Jugendhilfeplanung ist es, sicherzustellen, dass alle Angebote und Leistungen für Zielgruppen am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt erfüllt bzw. angeboten werden. Sie handelt nach dem sozialraumorientierten Planungsansatz. Dieser Planungsansatz geht vom sozialen Lebensraum der Menschen aus, von den hier vorzufindenden Problemlagen und den vorhandenen Ressourcen. Die sozialraumorientierte Planung bietet die Möglichkeit, in überschaubaren Größen Bewohnerbeteiligung zu schaffen und bedarfsorientierte Angebots-strukturen zu entwickeln. Das Ziel einer sozialraumorientierten Jugendhilfeplanung ist - neben der Schaffung von zielgenauen und flexiblen Dienstleistungsangeboten in den Sozialräumen - auch die Stärkung der Eigeninitiative der im Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger. Erreicht wird dies durch:

  • Durchführung von Beteiligungsverfahren der Einwohner und Fachkräfte
  • Feststellung lokaler Bedürfnisse,
  • Verknüpfung der vorhandenen Ressourcen,
  • konzeptionelle Abstimmung unterschiedlicher Dienste, Maßnahmen und Angebote.



Planungskreislauf der Jugendhilfeplanung:

Planungskreislauf der Jugendhilfeplanung


Aufgaben der Jugendhilfeplanung im Kreis Paderborn:

  • Datenerhebung/-auswertung, Statistik
  • Beteiligung der freien Jugendhilfe an jugendhilfeplanungsrelevante Prozesse
  • Netzwerkarbeit; insbesondere AG § 78 SGB VIII
  • Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen
  • Kinder- und Jugendförderplan
  • Wirksamkeitsdialog in der offenen Kinder. und Jugendarbeit
  • Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
  • Personalentwicklung im Jugendamt
  • Soziales Frühwarnsystem / Kooperationsvereinbarungen
  • Qualitätsentwicklung


Amt
Jugendamt
Straße
Aldegreverstr. 10 - 14
Ort
33102 Paderborn
Telefon
05251 308 - 5113
Telefax
05251 308 - 895113
E-Mail-Adresse
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Gebäude
Kreishaus, 8. Obergeschoss
Raumnummer
A.08.18
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Dienstag: 08.30–12.30 Uhr 13.00–16.30 Uhr
Mittwoch: 08.30–12.30 Uhr 13.00–16.30 Uhr
Donnerstag: 08.30–12.30 Uhr 13.00–16.30 Uhr
Freitag: 08.30–12.30 Uhr 13.00–12.30 Uhr

Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.

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