Grenzvermessungen sind zu empfehlen, bei geplanten Bauvorhaben, wenn eine grenznahe Mauer oder Zaun errichtet werden soll oder bei Unstimmigkeiten über den Verlauf von bestehenden Grundstücksgrenzen (Grenzstreitigkeiten). Hier kann mit Hilfe des Katasternachweises die Gründstücksgrenze in die Örtlichkeit übertragen werden.
Bei der Grenzvermessung werden mit den beteiligten Eigentümern und Erbbauberechtigten die Grundstücksgrenzen überprüft und fehlende Grenzzeichen wiederhergestellt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird den Beteiligten vor Ort angezeigt, in einer Grenzniederschrift beurkundet und in das Liegenschaftskataster übernommen. Dies ist der wesentliche Unterschied zur kostengünstigeren Amtlichen Grenzanzeige.
Die Gebühren für Grenzvermessungen werden nach der derzeit gültigen Vermessungs- u. Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW für das Land Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Die Berechnung der Gebühren für die Vermessung vor Ort richtet sich nicht nach der benötigten Zeit, sondern nach den Faktoren Grenzlänge und aktueller Bodenrichtwert des zu vermessenden Grundstücks (zuzüglich Mehrwertsteuer).
Die Übernahme der Grenzvermessung in das Liegenschaftskataster ist gebührenfrei.
Eine qualifizierte Information über die zu erwartenden Gebühren kann nur am konkreten Beispiel erfolgen. Bitte wenden Sie sich deshalb an die hier genannten Ansprechperson.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
(alphabetische Auflistung)
Amt für Geoinformation, Kataster und Vermessung
Ausbildung im Vermessungswesen, Teilungsvermessungen, Grenzvermessungen, Amtliche Grenzanzeigen, Amtliche Lagepläne, Gebäudeeinmessungen
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
Telefon: 05251 308 - 0
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