Der organisatorische Aufbau der Bauaufsichtsbehörden in NRW unterteilt sich in die Untere, die Obere und die Oberste Bauaufsichtsbehörde. Die oberste Bauaufsichtsbehörde ist das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung.
Der Kreis Paderborn ist für die Städte Delbrück und Paderborn die obere Bauaufsichtsbehörde. Als Aufsichtsbehörde hat der Kreis Paderborn im Rahmen der Fachaufsicht darauf zu achten, dass die oben genannten Städte ihre Aufgaben als untere Bauaufsichtsbehörden im Einklang mit dem öffentlichen Recht wahrnehmen.
In dieser Funktion hat der Kreis Paderborn ein Weisungsrecht gegenüber den beiden unteren Bauaufsichtsbehörden.
Montag: | 08.30–12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30–12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30–12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30–12.00 Uhr 14.00–18.00 Uhr |
Freitag: | 08.30–12.00 Uhr |
Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn
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Telefax: 05251 308 - 8888
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